Info-Stand des Aktionsbündnisses am 01.12.2023 in Unkel

Die Zahl der Delikte im Bereich Häuslicher Gewalttaten steigt weiter an! Allein 157.550 Fälle von Gewalt in Partnerschaften im Jahr 2022, davon waren mehr als 80 % der Opfer Frauen - das ist ein Zuwachs von über 9 % im Vergleich zum Vorjahr. Und das sind nur die Delikte, die polizeilich registriert wurden. Das aktuelle „Lagebild Häusliche Gewalt“ des Bundeskriminalamtes (BKA), welches diese und weitere Daten und Statistiken für das Berichtsjahr 2022 enthält, bildet die Fortschreibung der bisherigen jährlichen Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Partnerschaftsgewalt. Somit werden fortan ab 2022 neben den Gewaltdelikten zwischen (Ex-)Lebenspartnern auch Delikte innerfamiliärer Gewalt, bei der Opfer und Täter in einer verwandtschaftlichen Beziehung zueinander stehen, erfasst. Basierend auf differenzierten Datenerhebungen zeichnet das Lagebild eine erschreckende Entwicklung der verschiedenen Facetten Häuslicher Gewalt.

Zudem zeigt die in 2023 veröffentliche Umfrage der Kinderhilfsorganisation PLAN international „Spannungsfeld Männlichkeit“, dass gerade viele junge Männer Gewalt gegen Frauen als probates und angemessenes Mittel der Machtdemonstration insbesondere in Partnerschaften ansehen. Demnach scheint in Deutschland ein erheblicher Anteil an Männern im Alter zwischen 18 und 35 Jahren immer noch dem traditionellen Rollenverständnis mit starren, meist frauenfeindlichen Geschlechterbildern verhaftet zu sein, in dem der Mann den bestimmenden Part der Beziehung innehat. Aber gerade dieses (Vor-)Bild der dominanten Männlichkeit fördert die Zunahme von Antifeminismus, Sexismus und geschlechtsbezogener Gewalt.

Angesichts dieser ernüchternden Zahlen im Bereich der Häuslichen Gewalt aber auch im Hinblick auf die besorgniserregende Entwicklung in Bereich der digitalen Gewalt, die sich allgemein gegen Frauen richtet, wie z.B. frauenverachtende Hate Speech in den sozialen Medien u.a. durch misogyne Internet-Subkulturen im Netz wie die sog. „Incels“ (Involuntary celibates) steht für die Gleichstellungsbeauftragten von Stadt und Kreis Neuwied fest, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. „Wir müssen uns gegen Gewalt engagieren und der Gesellschaft deutlich machen, dass Gewalt an Frauen inakzeptabel und nicht zu entschuldigen ist!“, so Astrid Thol, ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinden Linz und Unkel.

Der 25. November ist der Internationale Gedenk-Tag gegen Gewalt an Frauen. Auch in diesem Jahr organisiert die Gleichstellungsbeauftragte wieder gemeinsam mit den Mitgliedern des Bündnisses gegen Gewalt und flankierenden Partnergruppierungen einen Aktionsstand:

Freitag, 01.12.2023 zwischen 13.00 und 15.00 Uhr in Unkel am Vorteil Center

Hilfe und Unterstützung für Betroffene:
Bundesweites Hilfetelefon unter 116 016.
Interventionsstelle für Frauen, Telefon 02631 987 552
Kinder- Interventionsstelle, Telefon 0176 849 859 44
(Für von der Gewalt an ihren Müttern (mit-)betroffene Kinder)

 

Weitere Infos zum Infostand erhalten Sie bei:

Astrid Thol, Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinden Linz und Unkel,
Telefon 02631 802-608, EMail 

/ Frauenförderung

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Warum gibt es Frauenbeauftragte?


Grundlage der Arbeit der Frauenbeauftragten ist das Grundgesetz:


Artikel 3, Absatz 2:
?Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.?


Frauen sind zwar nach dem Gesetz gleichberechtigt, aber im täglichen Leben vielfach benachteiligt.

  • Im Beruf werden Frauen schlechter bezahlt (im Durchschnitt ¼ weniger), seltener befördert und es gibt erst wenige Frauen in Leitungspositionen( ca. 5%).
  • Frauen leisten nach wie vor den größten Teil der Hausarbeit (ca.80%) und Kindererziehung. Die durch den Ausstieg aus dem Job verbundenen Benachteiligungen gehen voll zu Lasten der Frauen. Frauen leisten 2/3 der erbrachten gesellschaftlichen Arbeitszeit.
  • Im öffentlichen Leben und in Entscheidungspositionen sind Frauen noch wenig vertreten.
  • Von Arbeitslosigkeit sind Frauen und Mädchen stärker betroffen als Männer und Jungen. (Arbeitslosenquote von Frauen in Deutschland: 10.4%, Männer: 9,3%).
  • Die soziale und finanzielle Situation von Frauen nach einem Arbeitsplatzverlust, einer Trennung und im Alter ist oft erheblich schlechter als die der Männer. (Männer beziehen im Durchschnitt eine um 1000,00 höhere Rente als Frauen).
  • Gewalt gegen Frauen wird auch heute noch häufig verschwiegen. Auch sie ist Ausdruck der gesellschaftlichen Missachtung von Frauen. (Das Ergebnis einer Umfrage hat ergeben, dass jede 3. Frau schon einmal geschlagen wurde.)

Alle diese Missstände treffen in besonderem Maße auf ausländische Frauen zu.


Trotz dieser Benachteiligungen wird in gesetzlichen Regelungen von einer bestehenden Gleichheit der Geschlechter ausgegangen.


Welche Aufgaben hat eine Frauenbeauftragte?


Die Aufgaben und Themenbereiche von Frauenbeauftragten ergeben sich aus den Benachteiligungen von Frauen.


Die Frauenbeauftragte

  • ist Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung und der Verwaltung,
  • zeigt Benachteiligungen von Frauen auf und entwickelt Lösungsmöglichkeiten,
  • bietet Sprechstunden, Hilfestellung und Unterstützung von ratsuchenden Menschen in Zusammenarbeit mit anderen Anlaufstellen und Einrichtungen,
  • wirkt bei kommunalen Fach- und Bereichsplanungen mit, nimmt bei Rat- und Ausschusssitzungen zu frauenrelevanten Fragen teil und bringt Vorschläge unter Gleichstellungsgesichtspunkten ein,
  • macht Öffentlichkeitsarbeit, bringt Infos heraus und bietet Veranstaltungen an.

Für wen ist die Frauenbeauftragte da? Was kann sie für Sie tun?


An die Frauenbeauftragte können sich alle Frauen und Mädchen wenden, die sich

  • in der Partnerschaft und Familie
  • am Arbeitsplatz
  • im öffentlichen Leben
  • in ihrer sozialen Situation

benachteiligt fühlen und Unterstützung und Beratung möchten, Informationen und Auskünfte brauchen oder einfach eine Beschwerde loswerden wollen. Alle diese Anliegen werden vertraulich behandelt. Die Frauenbeauftragte gibt z.B. Informationen zum Thema Trennung, Scheidung, geringfügiger Beschäftigung, Erziehungsurlaub oder bei Benachteiligung wegen des Geschlechts.


Weitere Hinweise


http://www.gleichberechtigung-goes-online.de/

An wen muss ich mich wenden?
Die Frauenbeauftragte Ihrer
  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung
  • Kreisverwaltung

Ihre Ansprechpartner

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