Info-Stand des Aktionsbündnisses am 01.12.2023 in Unkel

Die Zahl der Delikte im Bereich Häuslicher Gewalttaten steigt weiter an! Allein 157.550 Fälle von Gewalt in Partnerschaften im Jahr 2022, davon waren mehr als 80 % der Opfer Frauen - das ist ein Zuwachs von über 9 % im Vergleich zum Vorjahr. Und das sind nur die Delikte, die polizeilich registriert wurden. Das aktuelle „Lagebild Häusliche Gewalt“ des Bundeskriminalamtes (BKA), welches diese und weitere Daten und Statistiken für das Berichtsjahr 2022 enthält, bildet die Fortschreibung der bisherigen jährlichen Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Partnerschaftsgewalt. Somit werden fortan ab 2022 neben den Gewaltdelikten zwischen (Ex-)Lebenspartnern auch Delikte innerfamiliärer Gewalt, bei der Opfer und Täter in einer verwandtschaftlichen Beziehung zueinander stehen, erfasst. Basierend auf differenzierten Datenerhebungen zeichnet das Lagebild eine erschreckende Entwicklung der verschiedenen Facetten Häuslicher Gewalt.

Zudem zeigt die in 2023 veröffentliche Umfrage der Kinderhilfsorganisation PLAN international „Spannungsfeld Männlichkeit“, dass gerade viele junge Männer Gewalt gegen Frauen als probates und angemessenes Mittel der Machtdemonstration insbesondere in Partnerschaften ansehen. Demnach scheint in Deutschland ein erheblicher Anteil an Männern im Alter zwischen 18 und 35 Jahren immer noch dem traditionellen Rollenverständnis mit starren, meist frauenfeindlichen Geschlechterbildern verhaftet zu sein, in dem der Mann den bestimmenden Part der Beziehung innehat. Aber gerade dieses (Vor-)Bild der dominanten Männlichkeit fördert die Zunahme von Antifeminismus, Sexismus und geschlechtsbezogener Gewalt.

Angesichts dieser ernüchternden Zahlen im Bereich der Häuslichen Gewalt aber auch im Hinblick auf die besorgniserregende Entwicklung in Bereich der digitalen Gewalt, die sich allgemein gegen Frauen richtet, wie z.B. frauenverachtende Hate Speech in den sozialen Medien u.a. durch misogyne Internet-Subkulturen im Netz wie die sog. „Incels“ (Involuntary celibates) steht für die Gleichstellungsbeauftragten von Stadt und Kreis Neuwied fest, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. „Wir müssen uns gegen Gewalt engagieren und der Gesellschaft deutlich machen, dass Gewalt an Frauen inakzeptabel und nicht zu entschuldigen ist!“, so Astrid Thol, ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinden Linz und Unkel.

Der 25. November ist der Internationale Gedenk-Tag gegen Gewalt an Frauen. Auch in diesem Jahr organisiert die Gleichstellungsbeauftragte wieder gemeinsam mit den Mitgliedern des Bündnisses gegen Gewalt und flankierenden Partnergruppierungen einen Aktionsstand:

Freitag, 01.12.2023 zwischen 13.00 und 15.00 Uhr in Unkel am Vorteil Center

Hilfe und Unterstützung für Betroffene:
Bundesweites Hilfetelefon unter 116 016.
Interventionsstelle für Frauen, Telefon 02631 987 552
Kinder- Interventionsstelle, Telefon 0176 849 859 44
(Für von der Gewalt an ihren Müttern (mit-)betroffene Kinder)

 

Weitere Infos zum Infostand erhalten Sie bei:

Astrid Thol, Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinden Linz und Unkel,
Telefon 02631 802-608, EMail 

/ Elektronische Kommunikation

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Virtuelle Poststelle




Die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen, Bürgern und Verwaltung ist gesetzl. im Signaturgesetz und bspw. dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) §3a geregelt.




Bei einfachen Formularen
und einfachen E-Mails kann die Kommunikation noch per mail erfolgen.




Sobald allerdings eine Unterschrift gefordert ist muss dies bereits unter
Einbeziehung von Signaturtechnologie (Signaturkarte und Software) erfolgen.








Zur sicheren elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung wird im Land Rheinland-Pfalz eine landesweite Lösung eingesetzt: Die virtuelle Poststelle

Unter www.rlp-Service.de bietet Ihnen das Fachverfahren "Virtuelle Poststelle" (VPS) die Möglichkeit, sicher, vertraulich und nachvollziehbar elektronische Post mit Stellen der öffentlichen Verwaltung in Rheinland-Pfalz auszutauschen. Die Virtuelle Poststelle trägt hierbei durch die Unterstützung von Verschlüsselungsmechanismen dafür Sorge, dass übermittelte Informationen nicht unbefugt eingesehen werden können. Sie erhalten ferner automatisiert eine Mitteilung, aus der Sie erkennen können, ob Ihre Nachricht versendet und an den Empfänger übermittelt wurde.
Voraussetzung für die Versendung von Nachrichten mittels der Virtuellen Poststelle ist, dass der von Ihnen gewünschte Kommunikationspartner im rlp-Service registriert ist. Sofern Sie auch selbst von Stellen der öffentlichen Verwaltung elektronisch Post erhalten wollen, bedarf es Ihrerseits einer Zugangseröffnung. Diese können und müssen Sie dann über ihr Benutzerprofil erklären.

Wenn Sie alles der Anwendung gerecht durchgeführt haben steht der bequemen elektronischen Kommunikation nichts mehr im Wege.

Vorausgesetzt die Behörde mit der Sie kommunizieren möchten nimmt an der elektronischen Kommunikation teil. Dies müssen Sie prüfen. Hinweise dazu finden Sie im jeweiligen Impressum.




Quelle: Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz





Signaturinitiative Rheinland-Pfalz

Zur Fachanwendung virtuelle Poststelle




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