Info-Stand des Aktionsbündnisses am 01.12.2023 in Unkel

Die Zahl der Delikte im Bereich Häuslicher Gewalttaten steigt weiter an! Allein 157.550 Fälle von Gewalt in Partnerschaften im Jahr 2022, davon waren mehr als 80 % der Opfer Frauen - das ist ein Zuwachs von über 9 % im Vergleich zum Vorjahr. Und das sind nur die Delikte, die polizeilich registriert wurden. Das aktuelle „Lagebild Häusliche Gewalt“ des Bundeskriminalamtes (BKA), welches diese und weitere Daten und Statistiken für das Berichtsjahr 2022 enthält, bildet die Fortschreibung der bisherigen jährlichen Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Partnerschaftsgewalt. Somit werden fortan ab 2022 neben den Gewaltdelikten zwischen (Ex-)Lebenspartnern auch Delikte innerfamiliärer Gewalt, bei der Opfer und Täter in einer verwandtschaftlichen Beziehung zueinander stehen, erfasst. Basierend auf differenzierten Datenerhebungen zeichnet das Lagebild eine erschreckende Entwicklung der verschiedenen Facetten Häuslicher Gewalt.

Zudem zeigt die in 2023 veröffentliche Umfrage der Kinderhilfsorganisation PLAN international „Spannungsfeld Männlichkeit“, dass gerade viele junge Männer Gewalt gegen Frauen als probates und angemessenes Mittel der Machtdemonstration insbesondere in Partnerschaften ansehen. Demnach scheint in Deutschland ein erheblicher Anteil an Männern im Alter zwischen 18 und 35 Jahren immer noch dem traditionellen Rollenverständnis mit starren, meist frauenfeindlichen Geschlechterbildern verhaftet zu sein, in dem der Mann den bestimmenden Part der Beziehung innehat. Aber gerade dieses (Vor-)Bild der dominanten Männlichkeit fördert die Zunahme von Antifeminismus, Sexismus und geschlechtsbezogener Gewalt.

Angesichts dieser ernüchternden Zahlen im Bereich der Häuslichen Gewalt aber auch im Hinblick auf die besorgniserregende Entwicklung in Bereich der digitalen Gewalt, die sich allgemein gegen Frauen richtet, wie z.B. frauenverachtende Hate Speech in den sozialen Medien u.a. durch misogyne Internet-Subkulturen im Netz wie die sog. „Incels“ (Involuntary celibates) steht für die Gleichstellungsbeauftragten von Stadt und Kreis Neuwied fest, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. „Wir müssen uns gegen Gewalt engagieren und der Gesellschaft deutlich machen, dass Gewalt an Frauen inakzeptabel und nicht zu entschuldigen ist!“, so Astrid Thol, ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinden Linz und Unkel.

Der 25. November ist der Internationale Gedenk-Tag gegen Gewalt an Frauen. Auch in diesem Jahr organisiert die Gleichstellungsbeauftragte wieder gemeinsam mit den Mitgliedern des Bündnisses gegen Gewalt und flankierenden Partnergruppierungen einen Aktionsstand:

Freitag, 01.12.2023 zwischen 13.00 und 15.00 Uhr in Unkel am Vorteil Center

Hilfe und Unterstützung für Betroffene:
Bundesweites Hilfetelefon unter 116 016.
Interventionsstelle für Frauen, Telefon 02631 987 552
Kinder- Interventionsstelle, Telefon 0176 849 859 44
(Für von der Gewalt an ihren Müttern (mit-)betroffene Kinder)

 

Weitere Infos zum Infostand erhalten Sie bei:

Astrid Thol, Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinden Linz und Unkel,
Telefon 02631 802-608, EMail 

/ Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / Als Deutsche oder Deutscher nach Rückkehr aus dem Ausland zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie wahlberechtigte Deutsche oder wahlberechtigter Deutscher sind und aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, werden Sie nicht in allen Fällen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis Ihrer Zuzugsgemeinde eingetragen.

Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tage vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde gemeldet sind. Melden Sie sich hingegen nach dem 42. und vor dem 20. Tage vor der Wahl bei der Meldebehörde an, können Sie auf schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen werden.

Teaser

Wenn Sie wahlberechtige Deutsche oder wahlberechtigter Deutscher sind und aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in das Wählerverzeichnis Ihrer Zuzugsgemeinde eingetragen werden.

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich nach dem 42., aber vor dem 20. Tage vor der Wahl bei der Meldebehörde an.
  • Sie stellen schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.
  • Sie versichern an Eides statt, dass Sie wahlberechtigt sind und erklären, dass Sie in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union an der Wahl teilnehmen und in keiner anderen Gemeinde im Wahlgebiet einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben. Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den Gemeindenbehörden.

Voraussetzungen

Bei Rückkehr nach Deutschland werden Sie auf Ihren form- und fristgemäßen Antrag hin in das Wählerverzeichnis Ihrer Zuzugsgemeinde eingetragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, haben am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.  
  • Zudem haben Sie am Wahltag mindestens drei Monate in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder sonst sich gewöhnlich aufgehalten oder
  • Sie haben innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder
  • Sie haben aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik erworben und sind von ihnen betroffen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erklärung an Eides statt zur Wahlberechtigung und Erklärung, dass Sie nicht woanders einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt haben.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde zu stellen.   

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Die notwendigen Formulare können Sie nachfolgend einsehen:

Ihre Ansprechpartner

Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Einverstanden