Info-Stand des Aktionsbündnisses am 01.12.2023 in Unkel

Die Zahl der Delikte im Bereich Häuslicher Gewalttaten steigt weiter an! Allein 157.550 Fälle von Gewalt in Partnerschaften im Jahr 2022, davon waren mehr als 80 % der Opfer Frauen - das ist ein Zuwachs von über 9 % im Vergleich zum Vorjahr. Und das sind nur die Delikte, die polizeilich registriert wurden. Das aktuelle „Lagebild Häusliche Gewalt“ des Bundeskriminalamtes (BKA), welches diese und weitere Daten und Statistiken für das Berichtsjahr 2022 enthält, bildet die Fortschreibung der bisherigen jährlichen Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Partnerschaftsgewalt. Somit werden fortan ab 2022 neben den Gewaltdelikten zwischen (Ex-)Lebenspartnern auch Delikte innerfamiliärer Gewalt, bei der Opfer und Täter in einer verwandtschaftlichen Beziehung zueinander stehen, erfasst. Basierend auf differenzierten Datenerhebungen zeichnet das Lagebild eine erschreckende Entwicklung der verschiedenen Facetten Häuslicher Gewalt.

Zudem zeigt die in 2023 veröffentliche Umfrage der Kinderhilfsorganisation PLAN international „Spannungsfeld Männlichkeit“, dass gerade viele junge Männer Gewalt gegen Frauen als probates und angemessenes Mittel der Machtdemonstration insbesondere in Partnerschaften ansehen. Demnach scheint in Deutschland ein erheblicher Anteil an Männern im Alter zwischen 18 und 35 Jahren immer noch dem traditionellen Rollenverständnis mit starren, meist frauenfeindlichen Geschlechterbildern verhaftet zu sein, in dem der Mann den bestimmenden Part der Beziehung innehat. Aber gerade dieses (Vor-)Bild der dominanten Männlichkeit fördert die Zunahme von Antifeminismus, Sexismus und geschlechtsbezogener Gewalt.

Angesichts dieser ernüchternden Zahlen im Bereich der Häuslichen Gewalt aber auch im Hinblick auf die besorgniserregende Entwicklung in Bereich der digitalen Gewalt, die sich allgemein gegen Frauen richtet, wie z.B. frauenverachtende Hate Speech in den sozialen Medien u.a. durch misogyne Internet-Subkulturen im Netz wie die sog. „Incels“ (Involuntary celibates) steht für die Gleichstellungsbeauftragten von Stadt und Kreis Neuwied fest, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. „Wir müssen uns gegen Gewalt engagieren und der Gesellschaft deutlich machen, dass Gewalt an Frauen inakzeptabel und nicht zu entschuldigen ist!“, so Astrid Thol, ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinden Linz und Unkel.

Der 25. November ist der Internationale Gedenk-Tag gegen Gewalt an Frauen. Auch in diesem Jahr organisiert die Gleichstellungsbeauftragte wieder gemeinsam mit den Mitgliedern des Bündnisses gegen Gewalt und flankierenden Partnergruppierungen einen Aktionsstand:

Freitag, 01.12.2023 zwischen 13.00 und 15.00 Uhr in Unkel am Vorteil Center

Hilfe und Unterstützung für Betroffene:
Bundesweites Hilfetelefon unter 116 016.
Interventionsstelle für Frauen, Telefon 02631 987 552
Kinder- Interventionsstelle, Telefon 0176 849 859 44
(Für von der Gewalt an ihren Müttern (mit-)betroffene Kinder)

 

Weitere Infos zum Infostand erhalten Sie bei:

Astrid Thol, Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinden Linz und Unkel,
Telefon 02631 802-608, EMail 

/ Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / Europawahl durchführen

Leistungsbeschreibung

Bei der Europawahl können Sie Ihre Stimme im Wahllokal Ihres Wahlbezirks abgeben.

Teaser

Wie Sie Ihre Stimme im Wahllokal abgeben können, erfahren Sie hier.

Verfahrensablauf

Sie geben Ihre Stimme im Wahllokal folgendermaßen ab:

  • Sie betreten den Wahlraum und erhalten einen amtlichen Stimmzettel. Der Wahlvorstand kann anordnen, dass Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung vorzeigen müssen.
  • Sie gehen in die Wahlkabine, kennzeichnen dort ihren Stimmzettel und falten ihn dort in der Weise, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
  • Danach verlassen Sie die Wahlkabine und gehen zum Tisch des Wahlvorstandes. Auf Verlangen haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung abzugeben und, insbesondere, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorlegen, sich über Ihre Person auszuweisen. 
  • Sobald die Schriftführerin oder der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat, Ihre Wahlberechtigung festgestellt ist und kein Anlass für Ihre Zurückweisung besteht, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne werfen.
  • Die Schriftführerin oder der Schriftführer vermerkt Ihre Stimmabgabe im Wählerverzeichnis.
  • Wenn Sie des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, können Sie eine andere Person, deren Hilfe Sie sich bei der Stimmabgabe bedienen, bestimmen. Diese Person hat sich auf die Erfüllung Ihrer Wünsch zu beschränken. Sie darf mit Ihnen gemeinsam die Wahlkabine aufsuchen, soweit dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Sie ist ferner zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung erlangt.

Voraussetzungen

Um bei der Europawahl wählen zu dürfen, müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausweisdokument

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können am Wahltag von 08.00 bis 18.00 Uhr im Wahllokal Ihres Wahlbezirks wählen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: ja

Ihre Ansprechpartner

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