Info-Stand des Aktionsbündnisses am 01.12.2023 in Unkel

Die Zahl der Delikte im Bereich Häuslicher Gewalttaten steigt weiter an! Allein 157.550 Fälle von Gewalt in Partnerschaften im Jahr 2022, davon waren mehr als 80 % der Opfer Frauen - das ist ein Zuwachs von über 9 % im Vergleich zum Vorjahr. Und das sind nur die Delikte, die polizeilich registriert wurden. Das aktuelle „Lagebild Häusliche Gewalt“ des Bundeskriminalamtes (BKA), welches diese und weitere Daten und Statistiken für das Berichtsjahr 2022 enthält, bildet die Fortschreibung der bisherigen jährlichen Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Partnerschaftsgewalt. Somit werden fortan ab 2022 neben den Gewaltdelikten zwischen (Ex-)Lebenspartnern auch Delikte innerfamiliärer Gewalt, bei der Opfer und Täter in einer verwandtschaftlichen Beziehung zueinander stehen, erfasst. Basierend auf differenzierten Datenerhebungen zeichnet das Lagebild eine erschreckende Entwicklung der verschiedenen Facetten Häuslicher Gewalt.

Zudem zeigt die in 2023 veröffentliche Umfrage der Kinderhilfsorganisation PLAN international „Spannungsfeld Männlichkeit“, dass gerade viele junge Männer Gewalt gegen Frauen als probates und angemessenes Mittel der Machtdemonstration insbesondere in Partnerschaften ansehen. Demnach scheint in Deutschland ein erheblicher Anteil an Männern im Alter zwischen 18 und 35 Jahren immer noch dem traditionellen Rollenverständnis mit starren, meist frauenfeindlichen Geschlechterbildern verhaftet zu sein, in dem der Mann den bestimmenden Part der Beziehung innehat. Aber gerade dieses (Vor-)Bild der dominanten Männlichkeit fördert die Zunahme von Antifeminismus, Sexismus und geschlechtsbezogener Gewalt.

Angesichts dieser ernüchternden Zahlen im Bereich der Häuslichen Gewalt aber auch im Hinblick auf die besorgniserregende Entwicklung in Bereich der digitalen Gewalt, die sich allgemein gegen Frauen richtet, wie z.B. frauenverachtende Hate Speech in den sozialen Medien u.a. durch misogyne Internet-Subkulturen im Netz wie die sog. „Incels“ (Involuntary celibates) steht für die Gleichstellungsbeauftragten von Stadt und Kreis Neuwied fest, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. „Wir müssen uns gegen Gewalt engagieren und der Gesellschaft deutlich machen, dass Gewalt an Frauen inakzeptabel und nicht zu entschuldigen ist!“, so Astrid Thol, ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinden Linz und Unkel.

Der 25. November ist der Internationale Gedenk-Tag gegen Gewalt an Frauen. Auch in diesem Jahr organisiert die Gleichstellungsbeauftragte wieder gemeinsam mit den Mitgliedern des Bündnisses gegen Gewalt und flankierenden Partnergruppierungen einen Aktionsstand:

Freitag, 01.12.2023 zwischen 13.00 und 15.00 Uhr in Unkel am Vorteil Center

Hilfe und Unterstützung für Betroffene:
Bundesweites Hilfetelefon unter 116 016.
Interventionsstelle für Frauen, Telefon 02631 987 552
Kinder- Interventionsstelle, Telefon 0176 849 859 44
(Für von der Gewalt an ihren Müttern (mit-)betroffene Kinder)

 

Weitere Infos zum Infostand erhalten Sie bei:

Astrid Thol, Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinden Linz und Unkel,
Telefon 02631 802-608, EMail 

/ Ausschreibungen und öffentliche Aufträge / Informationen zur öffentlichen Vergabe / Öffentliche Vergabe - Teilnahme am wettbewerblichen Dialog beantragen

Leistungsbeschreibung

Öffentliche Auftraggeber (Vergabestellen) können oberhalb der EU-weiten Schwellenwerte einen wettbewerblichen Dialog durchführen. Dieses Verfahren dient der Vergabe besonders komplexer Aufträge. Die Vergabestelle darf den wettbewerblichen Dialog nur durchführen, wenn

  • das Auftragsvolumen den festgelegten Schwellenwert überschreitet und
  • sie objektiv nicht in der Lage ist,
    • die technischen Mittel anzugeben, mit denen ihr Bedarf und ihre Ziele erfüllt werden können oder
    • die rechtlichen und finanziellen Bedingungen des Vorhabens anzugeben.

Die Vergabestelle gibt das Verfahren in speziellen Ausschreibungsmedien europaweit bekannt. Als EU-weite Ausschreibung muss sie es im EU-Amtsblatt veröffentlichen. Sie muss in der Bekanntmachung ihren Bedarf und ihre Anforderungen darstellen. Erläuterungen kann sie in der Bekanntmachung selbst oder durch eine abrufbare Beschreibung bekannt geben.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Teilnahme am wettbewerblichen Dialog stellen Sie bei der Vergabestelle. Er muss dort 37 Tage nach der Absendung der Bekanntmachung eingehen.

Die Vergabestelle lädt die ausgewählten Unternehmen zu Verhandlungen über die Einzelheiten des Auftrags ein. Der Dialog kann in verschiedenen Phasen erfolgen. Diese sollen mit dem Ziel aufeinander aufbauen, die Zahl der in der Dialogphase zu erörternden Lösungen zu verringern und leichter zu handhaben. Die Vergabestelle muss die Dialogphasen in der Bekanntmachung oder in der Beschreibung angeben. Entscheidet die Vergabestelle, dass ein Unternehmen an der nächsten Dialogphase nicht mehr teilnehmen soll, muss sie es informieren.

Der wettbewerbliche Dialog ist ergebnisoffen. Die Vergabestelle erklärt den Dialog für abgeschlossen, wenn

  • erkennbar ist, dass keine Lösung gefunden werden kann, oder
  • eine Lösung gefunden wurde, die den Bedarf der Vergabestelle erfüllt.

In beiden Fällen sind die beteiligten Unternehmen über den Abschluss des Dialogs zu informieren. Wurde eine Lösung gefunden, fordert die Vergabestelle die an der Dialogphase noch beteiligten Unternehmen auf, ein endgültiges Angebot vorzulegen. Basis des Angebots ist die in der Dialogphase eingereichte und erörterte Lösung. Die Vergabestelle prüft die Angebote und wählt das wirtschaftlichste Angebot aus.

Sie kann das ausgewählte Unternehmen bitten, Einzelheiten des Angebots nochmals zu erläutern oder Zusagen des Angebots zu bestätigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Vergabestelle.

Voraussetzungen

Die Abgabe Ihres Teilnahmeantrags ist an keine Voraussetzungen geknüpft. Er muss die inhaltlichen und formellen Anforderungen erfüllen, die in der Bekanntmachung jeweils beschrieben sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie während des wettbewerblichen Dialogs benötigen, erfahren Sie bei der Vergabestelle.

Welche Gebühren fallen an?

Den Aufwand für die Teilnahme am wettbewerblichen Dialog und die Bearbeitung des Angebots müssen Sie tragen. Ausnahme ist die Aufforderung der Vergabestelle an teilnehmende Unternehmen, z.B. Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen oder andere Unterlagen auszuarbeiten. Dann muss sie die Kosten einheitlich und angemessen erstatten.

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