Info-Stand des Aktionsbündnisses am 01.12.2023 in Unkel

Die Zahl der Delikte im Bereich Häuslicher Gewalttaten steigt weiter an! Allein 157.550 Fälle von Gewalt in Partnerschaften im Jahr 2022, davon waren mehr als 80 % der Opfer Frauen - das ist ein Zuwachs von über 9 % im Vergleich zum Vorjahr. Und das sind nur die Delikte, die polizeilich registriert wurden. Das aktuelle „Lagebild Häusliche Gewalt“ des Bundeskriminalamtes (BKA), welches diese und weitere Daten und Statistiken für das Berichtsjahr 2022 enthält, bildet die Fortschreibung der bisherigen jährlichen Auswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) Partnerschaftsgewalt. Somit werden fortan ab 2022 neben den Gewaltdelikten zwischen (Ex-)Lebenspartnern auch Delikte innerfamiliärer Gewalt, bei der Opfer und Täter in einer verwandtschaftlichen Beziehung zueinander stehen, erfasst. Basierend auf differenzierten Datenerhebungen zeichnet das Lagebild eine erschreckende Entwicklung der verschiedenen Facetten Häuslicher Gewalt.

Zudem zeigt die in 2023 veröffentliche Umfrage der Kinderhilfsorganisation PLAN international „Spannungsfeld Männlichkeit“, dass gerade viele junge Männer Gewalt gegen Frauen als probates und angemessenes Mittel der Machtdemonstration insbesondere in Partnerschaften ansehen. Demnach scheint in Deutschland ein erheblicher Anteil an Männern im Alter zwischen 18 und 35 Jahren immer noch dem traditionellen Rollenverständnis mit starren, meist frauenfeindlichen Geschlechterbildern verhaftet zu sein, in dem der Mann den bestimmenden Part der Beziehung innehat. Aber gerade dieses (Vor-)Bild der dominanten Männlichkeit fördert die Zunahme von Antifeminismus, Sexismus und geschlechtsbezogener Gewalt.

Angesichts dieser ernüchternden Zahlen im Bereich der Häuslichen Gewalt aber auch im Hinblick auf die besorgniserregende Entwicklung in Bereich der digitalen Gewalt, die sich allgemein gegen Frauen richtet, wie z.B. frauenverachtende Hate Speech in den sozialen Medien u.a. durch misogyne Internet-Subkulturen im Netz wie die sog. „Incels“ (Involuntary celibates) steht für die Gleichstellungsbeauftragten von Stadt und Kreis Neuwied fest, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. „Wir müssen uns gegen Gewalt engagieren und der Gesellschaft deutlich machen, dass Gewalt an Frauen inakzeptabel und nicht zu entschuldigen ist!“, so Astrid Thol, ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinden Linz und Unkel.

Der 25. November ist der Internationale Gedenk-Tag gegen Gewalt an Frauen. Auch in diesem Jahr organisiert die Gleichstellungsbeauftragte wieder gemeinsam mit den Mitgliedern des Bündnisses gegen Gewalt und flankierenden Partnergruppierungen einen Aktionsstand:

Freitag, 01.12.2023 zwischen 13.00 und 15.00 Uhr in Unkel am Vorteil Center

Hilfe und Unterstützung für Betroffene:
Bundesweites Hilfetelefon unter 116 016.
Interventionsstelle für Frauen, Telefon 02631 987 552
Kinder- Interventionsstelle, Telefon 0176 849 859 44
(Für von der Gewalt an ihren Müttern (mit-)betroffene Kinder)

 

Weitere Infos zum Infostand erhalten Sie bei:

Astrid Thol, Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinden Linz und Unkel,
Telefon 02631 802-608, EMail 

/ Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

Leistungsbeschreibung

Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten, z. B. für die Namensführung von ausländischen Eheschließenden oder wenn vor der Eheschließung geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind. Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten. Bei vielen Standesämtern können Sie auch ein Merkblatt telefonisch oder per E-Mail anfordern beziehungsweise dieses im Internet bei Ihrer Gemeinde ansehen oder ausdrucken.

Als Ehegatten können Sie Ihre bisherigen Namen beibehalten. Bei der Geburt des ersten Kindes müssen Sie dann festlegen, ob das Kind Ihren Namen oder den Ihres Ehegatten als Geburtsnamen erhalten soll. Diese Erklärung gilt dann auch für die weiteren Kinder.

Sie haben auch die Möglichkeit, bei der Eheschließung oder später – hierfür gibt es keine Frist – den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Ehegatten zum Ehenamen zu bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Ehe einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht.

Die Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich. Kinder erhalten den Ehenamen der Eltern.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Standesamt, bei dem Sie Ihre Eheschließung anmelden oder angemeldet haben.

Wird der Ehename erst nach der Eheschließung bestimmt, so wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • ggf. Eheurkunde

Welche Gebühren fallen an?

Für die Namensfestlegung während der Eheschließung fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.

Bemerkungen

Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen). Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur ein Teil angefügt werden. Damit führt dieser Ehegatte einen Doppelnamen. Ein späterer Widerruf ist möglich.

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