Die Kinder und das Team unserer kommunalen Kindertagesstätte „Maria Magdalena“ der Ortsgemeinde Rheinbreitbach suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n  KiTa – Netzwerker*in (m/w/d) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 14,0 Stunden.

Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 31.12.2024.

Unsere Kita liegt inmitten der Ortsgemeinde Rheinbreitbach und ist auf die speziellen Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet und bietet für Kinder ab 1 Jahr ein großes Angebot. Zu unserer Kita gehört ein großzügiges, teilweise naturbelassenes Außengelände mit verschiedenen Spielgeräten, welches in einen U3- und Ü3-Bereich unterteilt ist. 

Wir wünschen uns

  • eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher*in / pädagogische Fachkraft
  • Teamfähigkeit, Aufgeschlossenheit und persönliches Engagement
  • Die Implementierung und Realisierung der Netzwerkstrukturen in die Praxis
  • Eine enge Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung und den KiTa-Netzwerker*innen
  • Flexibilität und Belastbarkeit
  • Erfahrung in der pädagogischen Arbeit mit Kindern unter drei Jahren
  • Die Bereitschaft unsere Bildungskonzeption mit zu tragen und zu gestalten
  • Fähigkeit zur partnerschaftlichen Elternarbeit

 

Wir bieten Ihnen

  • eine Stelle mit flexiblen Arbeitszeiten 
  • eine vielseitige Tätigkeit
  • Qualitätsentwicklung 
  • gute Möglichkeiten für Weiterqualifikationen 
  • ein dynamisches zukunftsorientiertes Team
  • Jobrad Leasing eine Vergütung nach TVöD inkl. Zusatzversorgung bei der RZVK Köln.

Bei Fragen zur ausgeschriebenen Stelle wenden Sie sich bitte an die Kita-Leiterin, Frau Tanja Braun, unter der Telefonnummer 02224 4194 oder per Mail an

Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber*innen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt und erkennen Sie sich in diesem Anforderungsprofil wieder? Dann senden Sie Ihre Bewerbung vorzugsweise per E-Mail an  oder Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Stefanie Senk, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, Telefon 02224 1806-28.

/ Frauenförderung

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Warum gibt es Frauenbeauftragte?


Grundlage der Arbeit der Frauenbeauftragten ist das Grundgesetz:


Artikel 3, Absatz 2:
?Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.?


Frauen sind zwar nach dem Gesetz gleichberechtigt, aber im täglichen Leben vielfach benachteiligt.

  • Im Beruf werden Frauen schlechter bezahlt (im Durchschnitt ¼ weniger), seltener befördert und es gibt erst wenige Frauen in Leitungspositionen( ca. 5%).
  • Frauen leisten nach wie vor den größten Teil der Hausarbeit (ca.80%) und Kindererziehung. Die durch den Ausstieg aus dem Job verbundenen Benachteiligungen gehen voll zu Lasten der Frauen. Frauen leisten 2/3 der erbrachten gesellschaftlichen Arbeitszeit.
  • Im öffentlichen Leben und in Entscheidungspositionen sind Frauen noch wenig vertreten.
  • Von Arbeitslosigkeit sind Frauen und Mädchen stärker betroffen als Männer und Jungen. (Arbeitslosenquote von Frauen in Deutschland: 10.4%, Männer: 9,3%).
  • Die soziale und finanzielle Situation von Frauen nach einem Arbeitsplatzverlust, einer Trennung und im Alter ist oft erheblich schlechter als die der Männer. (Männer beziehen im Durchschnitt eine um 1000,00 höhere Rente als Frauen).
  • Gewalt gegen Frauen wird auch heute noch häufig verschwiegen. Auch sie ist Ausdruck der gesellschaftlichen Missachtung von Frauen. (Das Ergebnis einer Umfrage hat ergeben, dass jede 3. Frau schon einmal geschlagen wurde.)

Alle diese Missstände treffen in besonderem Maße auf ausländische Frauen zu.


Trotz dieser Benachteiligungen wird in gesetzlichen Regelungen von einer bestehenden Gleichheit der Geschlechter ausgegangen.


Welche Aufgaben hat eine Frauenbeauftragte?


Die Aufgaben und Themenbereiche von Frauenbeauftragten ergeben sich aus den Benachteiligungen von Frauen.


Die Frauenbeauftragte

  • ist Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung und der Verwaltung,
  • zeigt Benachteiligungen von Frauen auf und entwickelt Lösungsmöglichkeiten,
  • bietet Sprechstunden, Hilfestellung und Unterstützung von ratsuchenden Menschen in Zusammenarbeit mit anderen Anlaufstellen und Einrichtungen,
  • wirkt bei kommunalen Fach- und Bereichsplanungen mit, nimmt bei Rat- und Ausschusssitzungen zu frauenrelevanten Fragen teil und bringt Vorschläge unter Gleichstellungsgesichtspunkten ein,
  • macht Öffentlichkeitsarbeit, bringt Infos heraus und bietet Veranstaltungen an.

Für wen ist die Frauenbeauftragte da? Was kann sie für Sie tun?


An die Frauenbeauftragte können sich alle Frauen und Mädchen wenden, die sich

  • in der Partnerschaft und Familie
  • am Arbeitsplatz
  • im öffentlichen Leben
  • in ihrer sozialen Situation

benachteiligt fühlen und Unterstützung und Beratung möchten, Informationen und Auskünfte brauchen oder einfach eine Beschwerde loswerden wollen. Alle diese Anliegen werden vertraulich behandelt. Die Frauenbeauftragte gibt z.B. Informationen zum Thema Trennung, Scheidung, geringfügiger Beschäftigung, Erziehungsurlaub oder bei Benachteiligung wegen des Geschlechts.


Weitere Hinweise


http://www.gleichberechtigung-goes-online.de/

An wen muss ich mich wenden?
Die Frauenbeauftragte Ihrer
  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung
  • Kreisverwaltung

Ihre Ansprechpartner

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