Die Kinder und das Team unserer kommunalen Kindertagesstätte „Maria Magdalena“ der Ortsgemeinde Rheinbreitbach suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n  KiTa – Netzwerker*in (m/w/d) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 14,0 Stunden.

Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 31.12.2024.

Unsere Kita liegt inmitten der Ortsgemeinde Rheinbreitbach und ist auf die speziellen Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet und bietet für Kinder ab 1 Jahr ein großes Angebot. Zu unserer Kita gehört ein großzügiges, teilweise naturbelassenes Außengelände mit verschiedenen Spielgeräten, welches in einen U3- und Ü3-Bereich unterteilt ist. 

Wir wünschen uns

  • eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher*in / pädagogische Fachkraft
  • Teamfähigkeit, Aufgeschlossenheit und persönliches Engagement
  • Die Implementierung und Realisierung der Netzwerkstrukturen in die Praxis
  • Eine enge Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung und den KiTa-Netzwerker*innen
  • Flexibilität und Belastbarkeit
  • Erfahrung in der pädagogischen Arbeit mit Kindern unter drei Jahren
  • Die Bereitschaft unsere Bildungskonzeption mit zu tragen und zu gestalten
  • Fähigkeit zur partnerschaftlichen Elternarbeit

 

Wir bieten Ihnen

  • eine Stelle mit flexiblen Arbeitszeiten 
  • eine vielseitige Tätigkeit
  • Qualitätsentwicklung 
  • gute Möglichkeiten für Weiterqualifikationen 
  • ein dynamisches zukunftsorientiertes Team
  • Jobrad Leasing eine Vergütung nach TVöD inkl. Zusatzversorgung bei der RZVK Köln.

Bei Fragen zur ausgeschriebenen Stelle wenden Sie sich bitte an die Kita-Leiterin, Frau Tanja Braun, unter der Telefonnummer 02224 4194 oder per Mail an

Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber*innen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt und erkennen Sie sich in diesem Anforderungsprofil wieder? Dann senden Sie Ihre Bewerbung vorzugsweise per E-Mail an  oder Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Stefanie Senk, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, Telefon 02224 1806-28.

/ Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / Ausschluss von Europawahl

Leistungsbeschreibung

Sie können unter bestimmten Voraussetzungen von einer Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist dies der Fall, wenn Sie auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung das Wahlrecht nicht mehr besitzen.
Gleiches gilt für Sie, wenn Sie Unionsbürgerin oder Unionsbürger sind. Zusätzlich besteht bei Ihnen dann die Möglichkeit, dass Sie Ihr Wahlrecht wegen einer zivil- oder strafrechtlichen Entscheidung in Ihrem Herkunftslandes verlieren.

Teaser

Sie können von der Teilnahme an der Europawahl ausgeschlossen werden.

Verfahrensablauf

Der Ausschluss von der Europawahl erfolgt folgendermaßen:

  • die Gerichte übersenden entsprechende Urteile an die Gemeindeverwaltung,
  • die Gemeindeverwaltung vermerkt den Wahlrechtsausschluss im Melderegister.

Voraussetzungen

Das Wahlrecht wurde Ihnen durch eine richterliche Entscheidung in Deutschland oder durch eine zivil- beziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstaat aberkannt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gerichtliche Entscheidung in Deutschland oder zivilbeziehungsweise strafrechtliche Entscheidung im Herkunftsstatt.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Rechtsgrundlage

Ihre Ansprechpartner

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