Die Kinder und das Team unserer kommunalen Kindertagesstätte „Maria Magdalena“ der Ortsgemeinde Rheinbreitbach suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n  KiTa – Netzwerker*in (m/w/d) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 14,0 Stunden.

Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 31.12.2024.

Unsere Kita liegt inmitten der Ortsgemeinde Rheinbreitbach und ist auf die speziellen Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet und bietet für Kinder ab 1 Jahr ein großes Angebot. Zu unserer Kita gehört ein großzügiges, teilweise naturbelassenes Außengelände mit verschiedenen Spielgeräten, welches in einen U3- und Ü3-Bereich unterteilt ist. 

Wir wünschen uns

  • eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher*in / pädagogische Fachkraft
  • Teamfähigkeit, Aufgeschlossenheit und persönliches Engagement
  • Die Implementierung und Realisierung der Netzwerkstrukturen in die Praxis
  • Eine enge Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung und den KiTa-Netzwerker*innen
  • Flexibilität und Belastbarkeit
  • Erfahrung in der pädagogischen Arbeit mit Kindern unter drei Jahren
  • Die Bereitschaft unsere Bildungskonzeption mit zu tragen und zu gestalten
  • Fähigkeit zur partnerschaftlichen Elternarbeit

 

Wir bieten Ihnen

  • eine Stelle mit flexiblen Arbeitszeiten 
  • eine vielseitige Tätigkeit
  • Qualitätsentwicklung 
  • gute Möglichkeiten für Weiterqualifikationen 
  • ein dynamisches zukunftsorientiertes Team
  • Jobrad Leasing eine Vergütung nach TVöD inkl. Zusatzversorgung bei der RZVK Köln.

Bei Fragen zur ausgeschriebenen Stelle wenden Sie sich bitte an die Kita-Leiterin, Frau Tanja Braun, unter der Telefonnummer 02224 4194 oder per Mail an

Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber*innen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt und erkennen Sie sich in diesem Anforderungsprofil wieder? Dann senden Sie Ihre Bewerbung vorzugsweise per E-Mail an  oder Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Stefanie Senk, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, Telefon 02224 1806-28.

/ Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / zur Europawahl als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland leben, können Sie dennoch an der Europawahl teilnehmen.
Sie müssen sich hierfür auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Teaser

Für die Europawahl können Sie sich als Deutsche oder Deutscher auch ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie im Ausland leben.

Verfahrensablauf

Sie können sich als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher
folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen
lassen:

  • Sie stellen einen Antrag nach Anlage 2 der Europawahlordnung bei der letzten Gemeinde, in der Sie vor dem Umzug ins Ausland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.
  • Haben Sie nie in Deutschland gelebt, ist der Antrag beim Bezirksamt Berlin Mitte zu stellen.
  • Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet zugleich Briefwahlunterlagen oder einen ablehnenden Bescheid

Voraussetzungen

Sie können sich als Deutsche oder Deutscher im Ausland in das
Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
  • sich am Wahltag seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten oder
  • nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  • Sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind,
  • in allen Fällen einen schriftlichen Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung bis zum 21. Tag vor der Wahl gestellt haben, der eine entsprechende Erklärung an Eides statt auch dahingehend beinhaltet, dass Sie in keinem anderen Mitgliedsstaat und in keiner anderen deutschen Gemeinde wählen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Anlage 2 zur Europawahlordnung


Die Vordrucke sind auch bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen im Ausland erhältlich.

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