Die Kinder und das Team unserer kommunalen Kindertagesstätte „Maria Magdalena“ der Ortsgemeinde Rheinbreitbach suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n  KiTa – Netzwerker*in (m/w/d) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 14,0 Stunden.

Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 31.12.2024.

Unsere Kita liegt inmitten der Ortsgemeinde Rheinbreitbach und ist auf die speziellen Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet und bietet für Kinder ab 1 Jahr ein großes Angebot. Zu unserer Kita gehört ein großzügiges, teilweise naturbelassenes Außengelände mit verschiedenen Spielgeräten, welches in einen U3- und Ü3-Bereich unterteilt ist. 

Wir wünschen uns

  • eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher*in / pädagogische Fachkraft
  • Teamfähigkeit, Aufgeschlossenheit und persönliches Engagement
  • Die Implementierung und Realisierung der Netzwerkstrukturen in die Praxis
  • Eine enge Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung und den KiTa-Netzwerker*innen
  • Flexibilität und Belastbarkeit
  • Erfahrung in der pädagogischen Arbeit mit Kindern unter drei Jahren
  • Die Bereitschaft unsere Bildungskonzeption mit zu tragen und zu gestalten
  • Fähigkeit zur partnerschaftlichen Elternarbeit

 

Wir bieten Ihnen

  • eine Stelle mit flexiblen Arbeitszeiten 
  • eine vielseitige Tätigkeit
  • Qualitätsentwicklung 
  • gute Möglichkeiten für Weiterqualifikationen 
  • ein dynamisches zukunftsorientiertes Team
  • Jobrad Leasing eine Vergütung nach TVöD inkl. Zusatzversorgung bei der RZVK Köln.

Bei Fragen zur ausgeschriebenen Stelle wenden Sie sich bitte an die Kita-Leiterin, Frau Tanja Braun, unter der Telefonnummer 02224 4194 oder per Mail an

Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber*innen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt und erkennen Sie sich in diesem Anforderungsprofil wieder? Dann senden Sie Ihre Bewerbung vorzugsweise per E-Mail an  oder Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Stefanie Senk, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, Telefon 02224 1806-28.

/ Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / Als Deutsche oder Deutscher nach Rückkehr aus dem Ausland zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie wahlberechtigte Deutsche oder wahlberechtigter Deutscher sind und aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, werden Sie nicht in allen Fällen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis Ihrer Zuzugsgemeinde eingetragen.

Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tage vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde gemeldet sind. Melden Sie sich hingegen nach dem 42. und vor dem 20. Tage vor der Wahl bei der Meldebehörde an, können Sie auf schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen werden.

Teaser

Wenn Sie wahlberechtige Deutsche oder wahlberechtigter Deutscher sind und aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in das Wählerverzeichnis Ihrer Zuzugsgemeinde eingetragen werden.

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich nach dem 42., aber vor dem 20. Tage vor der Wahl bei der Meldebehörde an.
  • Sie stellen schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.
  • Sie versichern an Eides statt, dass Sie wahlberechtigt sind und erklären, dass Sie in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union an der Wahl teilnehmen und in keiner anderen Gemeinde im Wahlgebiet einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben. Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt den Gemeindenbehörden.

Voraussetzungen

Bei Rückkehr nach Deutschland werden Sie auf Ihren form- und fristgemäßen Antrag hin in das Wählerverzeichnis Ihrer Zuzugsgemeinde eingetragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, haben am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.  
  • Zudem haben Sie am Wahltag mindestens drei Monate in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder sonst sich gewöhnlich aufgehalten oder
  • Sie haben innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder
  • Sie haben aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik erworben und sind von ihnen betroffen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erklärung an Eides statt zur Wahlberechtigung und Erklärung, dass Sie nicht woanders einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt haben.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde zu stellen.   

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Die notwendigen Formulare können Sie nachfolgend einsehen:

Ihre Ansprechpartner

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