Die Kinder und das Team unserer kommunalen Kindertagesstätte „Maria Magdalena“ der Ortsgemeinde Rheinbreitbach suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n  KiTa – Netzwerker*in (m/w/d) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 14,0 Stunden.

Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 31.12.2024.

Unsere Kita liegt inmitten der Ortsgemeinde Rheinbreitbach und ist auf die speziellen Bedürfnisse der Kinder ausgerichtet und bietet für Kinder ab 1 Jahr ein großes Angebot. Zu unserer Kita gehört ein großzügiges, teilweise naturbelassenes Außengelände mit verschiedenen Spielgeräten, welches in einen U3- und Ü3-Bereich unterteilt ist. 

Wir wünschen uns

  • eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher*in / pädagogische Fachkraft
  • Teamfähigkeit, Aufgeschlossenheit und persönliches Engagement
  • Die Implementierung und Realisierung der Netzwerkstrukturen in die Praxis
  • Eine enge Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung und den KiTa-Netzwerker*innen
  • Flexibilität und Belastbarkeit
  • Erfahrung in der pädagogischen Arbeit mit Kindern unter drei Jahren
  • Die Bereitschaft unsere Bildungskonzeption mit zu tragen und zu gestalten
  • Fähigkeit zur partnerschaftlichen Elternarbeit

 

Wir bieten Ihnen

  • eine Stelle mit flexiblen Arbeitszeiten 
  • eine vielseitige Tätigkeit
  • Qualitätsentwicklung 
  • gute Möglichkeiten für Weiterqualifikationen 
  • ein dynamisches zukunftsorientiertes Team
  • Jobrad Leasing eine Vergütung nach TVöD inkl. Zusatzversorgung bei der RZVK Köln.

Bei Fragen zur ausgeschriebenen Stelle wenden Sie sich bitte an die Kita-Leiterin, Frau Tanja Braun, unter der Telefonnummer 02224 4194 oder per Mail an

Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber*innen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Haben wir Ihr Interesse geweckt und erkennen Sie sich in diesem Anforderungsprofil wieder? Dann senden Sie Ihre Bewerbung vorzugsweise per E-Mail an  oder Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Stefanie Senk, Linzer Straße 4, 53572 Unkel, Telefon 02224 1806-28.

/ Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / Wählerverzeichnis für die Europawahl berichtigen lassen

Leistungsbeschreibung

Wenn das Wählerverzeichnis zur Europawahl unrichtige Angaben enthält oder unvollständig ist, können Sie dies korrigieren lassen. Innerhalb der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl ist eine Korrektur durch einen form- und fristgemäßen Einspruch bei der Gemeindebehörde möglich. Gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde kann binnen zwei Tagen nach Zustellung des Bescheids Beschwerde eingelegt werden.

Ist das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig oder unvollständig, kann die Gemeindebehörde den Mangel auch von Amts wegen beheben.

Das Wählerverzeichnis ist spätestens am Tage vor der Wahl, jedoch nicht früher als am dritten Tage vor der Wahl, durch die Gemeindebehörde abzuschließen.

Teaser

Wer das Wählerverzeichnis zur Europawahl für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis Einspruch einlegen und den Fehler korrigieren lassen.

Verfahrensablauf

Das Wählerverzeichnis für die Europawahl können Sie folgendermaßen berichtigen lassen:

  • Wenn Sie bei Einsicht in das Wählerverzeichnis feststellen, dass es unrichtig oder unvollständig ist, können Sie Einspruch bei der Gemeindebehörde einlegen, damit das Wählerverzeichnis korrigiert wird. Den Einspruch müssen Sie schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindebehörde spätestens bis zum Ende der Einspruchsfrist (16. Tag vor der Wahl) erheben.
  • Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, haben Sie die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
  • Sofern das Wählerverzeichnis unrichtig oder unvollständig ist, korrigiert die Gemeindebehörde das Wählerverzeichnis. Im Falle der nachträglichen Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.
  • Sofern das Wählerverzeichnis richtig und vollständig ist, ergeht ein ablehnender Bescheid.
  • Die Gemeindebehörde hat ihre Entscheidung spätestens am 10. Tage vor der Wahl zuzustellen und auf den zulässigen Rechtsbehelf hinzuweisen.

Gegen die Entscheidung der Gemeindebehörde kann binnen zwei Tagen nach Zustellung Beschwerde eingelegt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Gemeinde.

Voraussetzungen

Sofern das Wählerverzeichnis fehlerhaft oder unvollständig ist, wird das Wählerverzeichnis korrigiert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen beweiskräftige Unterlagen, die das Korrekturbedürfnis im Wählerverzeichnis belegen oder bei fehlendem Eintrag einen Nachweis der Wahlberechtigung.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Einspruch ist innerhalb der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis (vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl) einzulegen.

Bearbeitungsdauer

etwa 1 Woche

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Keine, sondern Einspruch gegen das Wählerverzeichnis.

Ihre Ansprechpartner

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