Verkaufsangebote von Baugrundstücken und Informationen zu Immobilien der Stadt Unkel und den Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach

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    / Flächennutzungsplan Auskunft erhalten

    Leistungsbeschreibung

    Eine Veröffentlichung des Flächennutzungsplans ist nicht vorgesehen. Stattdessen wird nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) jedermann das Recht eingeräumt, den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a Abs. 1 BauGB einzusehen und über deren Inhalt Auskunft zu verlangen.

    Teaser

    Über den Flächennutzungsplan kann Auskunft verlangt werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Verbandsgemeindeverwaltung, bei verbandsfreien Gemeinden, großen kreisangehörigen Städten und kreisfreien Städten die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

    Rechtsgrundlage

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