Gesetzliche Informationen gemäß VOL Teil A und VOB Teil A sowie öffentliche Ausschreibungen nach VOL und VOB auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Unkel

/ Erschließungsbeitrag zahlen

Leistungsbeschreibung

Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

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