Gesetzliche Informationen gemäß VOL Teil A und VOB Teil A sowie öffentliche Ausschreibungen nach VOL und VOB auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Unkel

/ Reisepass Meldung

Leistungsbeschreibung

Jede/r Bürger/in ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Reisepasses unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:

  • Meldung wegen Diebstahl
  • Meldung wegen Verlust
  • Meldung wegen Wiederauffinden

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Zugeordnete Abteilungen

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