Gesetzliche Informationen gemäß VOL Teil A und VOB Teil A sowie öffentliche Ausschreibungen nach VOL und VOB auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Unkel

Leistungsbeschreibung

Überdurchschnittlich ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger können eine landesweite Ehrenamtskarte beantragen. Damit können sie landesweit sämtliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen, die das Land, die teilnehmenden Kommunen und private Partner dafür zur Verfügung stellen. 

Voraussetzungen

- Ehrenamtliche Betätigung von mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr 
- Mindestalter 14 Jahre
- Keine Bezahlung; die Erstattung von tatsächlich angefallenen Aufwendungen ist zulässig.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ehrenamtskarte gilt zwei Jahre und kann dann erneut beantragt werden. 

Anträge / Formulare

Das Antragsformular ist auf der Webseite der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung www.wir-tun-was.de im Bereich Ehrenamt unter „Downloads“ zu finden.

Was sollte ich noch wissen?

Die landesweite Ehrenamtskarte ist ein gemeinsames Projekt des Landes mit den teilnehmenden Kommunen. Die Kommunen, die mitmachen, sind auf der Webseite der Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung www.wir-tun-was.de im Bereich Ehrenamt zu finden.

Unterstützende Institutionen

1.    Jede teilnehmende Kommune hat eine Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner benannt
2.    Auskünfte gibt auch die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei

Ihre Ansprechpartner

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