Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Unkel ist die Heimatzeitung "Blick Aktuell Unkel"

Die amtlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Unkel, der Stadt Unkel, der Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach  werden in der Heimzeitzeitung „Blick Aktuell Unkel“ veröffentlicht. Allen Haushalten der Verbandsgemeinde Unkel wird ein Exemplar kostenlos zur Verfügung gestellt.

E-paper "Blick Aktuell Unkel" 


Auszug aus der Hauptsatzung der VG Unkel

§1

Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde erfolgen in einer Zeitung. Der Verbandsgemeinderat entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen. Der Beschluss ist öffentlich bekanntzumachen. Die  zusätzliche Veröffentlichung der Bekanntmachungen im Internet dient Informationszwecken und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.  

(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene Texte oder Erläuterungen können abweichend von Absatz 1 durch Auslegung im Rathaus der Verbandsgemeinde zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden bekannt gemacht werden. In diesem Fall ist auf Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung spätestens am Tage vor dem Beginn der Auslegung durch öffentliche Bekanntmachung in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt mindestens sieben volle Werktage. Besteht an dienstfreien Werktagen keine Möglichkeit der Einsichtnahme, so ist die Auslegungsfrist so festzusetzen, dass an mindestens sieben Tagen Einsicht genommen werden kann. 

(3)  Soweit durch Rechtsvorschrift eine öffentliche Auslegung vorgeschrieben ist und hierfür keine besonderen Bestimmungen gelten, gilt Absatz 2 entsprechend. 

(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Absatz 4 DVO zu § 27 GemO des Verbandsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln, am Rathaus der  Verbandsgemeinde  Unkel, Linzer Str. 4, und an den Bekanntmachungstafeln der Stadt und der Ortsgemeinden (siehe Anlage) bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß Absatz 1 nicht mehr möglich ist. 

(5) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die vorgeschriebene Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln gemäß Absatz 4.

Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigung des Hindernisses in der vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos geworden ist. 

(6) Sonstige Bekanntgaben erfolgen gemäß Absatz 1, sofern nicht eine andere Bekanntmachungsform vorgeschrieben ist.

Ihre Ansprechpartnerin

/ Antrag auf Absetzung der Schmutzwassermenge

Leistungsbeschreibung

Informationen zum Gartenwasserzähler:

Grundsätzlich werden jedem Kunden 10 % des Schmutzwasserverbrauchs für die Gartenbewässerung bei der jährlichen Abwasserabrechnung in Abzug gestellt.
 Gartenwasserzähler sind für die Entnahme von Trinkwasser vorgesehen, welches nach der Verwendung nicht dem Abwassernetz als Schmutzwasser zugeführt wird, sondern auf dem Grundstück versickert.
 Im Normalfall gilt dies für die sommerliche Bewässerung im Garten.
 Der über den Gartenwasserzähler ermittelte Verbrauch kann gem. § 20 Abs. 5 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Unkel bei der Schmutzwassergebührenermittlung abgesetzt werden. 


Hinweise zum Einbau und zur Benutzung des Gartenwasserzählers:

  • Der Gartenwasserzähler wird nicht durch das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Unkel eingebaut. 
    Der Eigentümer ist somit selbst für die Montage verantwortlich. Ob er einen Fachbetrieb beauftragt, bleibt ihm überlassen.
  • Die Einbaustelle des Gartenwasserzählers muss frostsicher im Gebäude gewählt werden.
  • Aufgeschraubte Gartenwasserzähler auf der Außenstelle sind nicht zulässig.
  • Nur geeichte Wasserzähler dürfen eingebaut werden und müssen nach Ablauf der Eichfrist (6 Jahre) ausgetauscht werden.
  • Nach erfolgreichem Einbau ist das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Unkel davon in Kenntnis zu setzen (telefonisch, persönlich oder per E-Mail), sodass eine Abnahme durch das Abwasserwerk erfolgen kann.
  • Nach erfolgreicher Abnahme des Gartenwasserzählers ist die  Mitteilung über die nicht eingeleitete Schmutzwassermenge jeweils bis zum 31.01. des Folgejahres eigenständig mittels Formular an das Abwasserwerk zu übermitteln.
  • Auf eine Verwaltungsgebühr wird verzichtet.

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