Daher wird jeweils eine
Neuwahl der Bürgermeister erforderlich.
Der Wahltermin wurde festgelegt:
Sonntag,
8. November 2026
Hat bei der jeweiligen Wahl
kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am Sonntag,
den 29. November 2026 eine Stichwahl statt.
Wahlberechtigt sind
alle Personen
- die mindestens 18 Jahre alt sind,
- deutsche Staatsangehörige im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des
Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates sind,
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der
Verbandsgemeinde Unkel bzw. Ortsgemeinde Erpel haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Briefwahl kann ab dem 05.10.2026 hier beantragt werden.
Bekanntmachungen:
VG Unkel Bekanntmachung Einreichung Wahlvorschläge
VG Unkel Bekanntmachung EU-Bürger
OG Erpel Bekanntmachung Einreichung Wahlvorschläge
OG Erpel Bekanntmachung EU-Bürger