
Die neue Ehrenamtskarte ist ein modernes und attraktives Instrument zur Würdigung des bürgerschaftlichen Engagements von Bürgerinnen und Bürgern.
Die neue Ehrenamtskarte ist ein modernes und attraktives Instrument zur Würdigung des bürgerschaftlichen Engagements von Bürgerinnen und Bürgern.
Die Ehrenamtskarte ist eine Weiterentwicklung und Gestaltung einer Kultur der Anerkennung. Landesweit können mit der Ehrenamtskarte alle Vergünstigungen, die die beteiligten Kommunen und das Land Rheinland-Pfalz bereitstellen, genutzt werden.
Die sogenannte Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes, der Anerkennung und der Wertschätzung für besonders intensives ehrenamtliches und freiwilliges Engagement für die Gesellschaft. Sie ist eine Verbindung von Anerkennung und Wertschätzung mit geldwerten Vergünstigungen.
Es gibt verschiedene Arten von Vergünstigungen wie ermäßigte Eintrittspreise in z.B. Museen, Bäder oder Theatern, Ermäßigung auf Waren und Dienstleistungen und Einladungen zu besonderen Veranstaltungen.
In der Verbandsgemeinde Unkel werden zwei Vergünstigungen bereit gestellt. Der Eintrittspreis des Willy-Brandt-Forums ist für Ehrenamtskartenbesitzer billiger und Sie werden zu einem Ehrenamtsfrühstück mit Fair-Trade-Produkten eingeladen.
Voraussetzungen für eine Ehrenamtskarte sind:
Um eine Ehrenamtskarte beantragen zu können müssen Sie als erstes den Antragsvorduck ausfüllen. Diesen Antragsvordruck finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde oder in der Zentrale im Rathaus.
Als zweites muss die ehrenamtliche Tätigkeit sowie der zeitliche Umfang durch den Verein oder die Organisation bestätigt werden. Bei freien Initiativen ohne entsprechende Gremien muss die Bestätigung durch die Kommunen oder andere Personen stattfinden. Der letzte Schritt ist die Übersendung des Antrags an die Verbandsgemeindeverwaltung. Bei der Verarbeitung werden die Datenschutzrechtlichen Bestimmungen selbstverständlich eingehalten.
In der Regel soll die Ehrenamtskarte in der Kommune beantragt werden, in der der überwiegende Teil des ehrenamtlichen Engagements erbracht wird. Die Leitidee ist, dass die Karte generell eine Würdigung zum Wohle der Gemeinschaft ist - unabhängig vom Wohnort oder Ort des Engagements.
Alle Formen von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten gemeinwohlorientierten und im öffentlichen Raum angesiedelten Tätigkeiten werden als ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt.
Es gibt aber auch einen Ausschluss der Berücksichtigungen ehrenamtlicher Tätigkeiten. Dieser kommt vor wenn die Tätigkeit bei bloßer Mitgliedschaft in einem Verein oder einer Organisation und bei Bereitschaftszeiten stattfindet.
Die Träger der ehrenamtlichen Tätigkeiten sind Vereine, Verbände, Kirchen, Stiftungen, Initiativen, Freiwilligendienste, Selbsthilfegruppen u.a. Die ehrenamtlichen Tätigkeiten können auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne intensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr geleistet werden. Für jeden Träger ist ein eigenes Antragsformular auszufüllen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 2 Jahre. Danach kann die Ehrenamtskarte erneut beantragt werden.
Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie unter
http://www.wir-tun-was.de/Ehrenamtskarte.642.0.html
Bürgermeister Karsten Fehr händigt weitere Ehrenamtskarten aus und würdigt das sehr große ehrenamtliche Engagement in der Verbandsgemeinde Unkel
Aushändigung von vier Ehrenamtskarten im Christinenstift Unkel
Bürgermeister Karsten Fehr würdigte bei der Übergabe das besondere Engagement der ehrenamtlich Tätigen in der Verbandsgemeinde Unkel.
Die Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E ist höchstens 5 Jahre gültig. Wenn Sie eine solche Fahrerlaubnis haben und sie bald ausläuft, können Sie sie verlängern lassen. Den Antrag stellen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts. Die Verlängerung ist ebenfalls höchstens 5 Jahre gültig.
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis für eine D-Klasse haben und diese bald ausläuft, können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Verlängerung beantragen.
Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen.
Wenn Sie den Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal eine entsprechende Fahrerlaubnis innehatten, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
§§ 23 und 24 Abs. 1 FeV; § 2 Abs. 2 Satz 3 und 4 StVG
Sie bekommen immer einen neuen Führerschein.