Ehrenamtskarte

Die neue Ehrenamtskarte ist ein modernes und attraktives Instrument zur Würdigung des bürgerschaftlichen Engagements von Bürgerinnen und Bürgern.

Bisher wurden 45 Ehrenamtskarten
in der Verbandsgemeinde Unkel ausgehändigt

Die Ehrenamtskarte ist eine Weiterentwicklung und Gestaltung einer Kultur der Anerkennung. Landesweit können mit der Ehrenamtskarte alle Vergünstigungen, die die beteiligten Kommunen und das Land Rheinland-Pfalz bereitstellen, genutzt werden.

Die sogenannte Ehrenamtskarte ist ein Zeichen des Dankes, der Anerkennung und der Wertschätzung für besonders intensives ehrenamtliches und freiwilliges Engagement für die Gesellschaft. Sie ist eine Verbindung von Anerkennung und Wertschätzung mit geldwerten Vergünstigungen.

Es gibt verschiedene Arten von Vergünstigungen wie ermäßigte Eintrittspreise in z.B. Museen, Bäder oder Theatern, Ermäßigung auf Waren und Dienstleistungen und Einladungen zu besonderen Veranstaltungen.
In der Verbandsgemeinde Unkel werden zwei Vergünstigungen bereit gestellt. Der Eintrittspreis des Willy-Brandt-Forums ist für Ehrenamtskartenbesitzer billiger und Sie werden zu einem Ehrenamtsfrühstück mit Fair-Trade-Produkten eingeladen.

Voraussetzungen für eine Ehrenamtskarte sind:

  • mindestens 16 Jahre alt
  • ehrenamtliche Engagement durchschnittlich mindestens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr
  • keine pauschale finanzielle Entschädigung dafür. Erstattung tatsächlich angefallener Kosten für Telefon, Büromaterial, Fahrten usw. zählen nicht zu den pauschalen Entschädigungen

Um eine Ehrenamtskarte beantragen zu können müssen Sie als erstes den Antragsvorduck ausfüllen. Diesen Antragsvordruck finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde oder in der Zentrale im Rathaus.
Als zweites muss die ehrenamtliche Tätigkeit sowie der zeitliche Umfang durch den Verein oder die Organisation bestätigt werden. Bei freien Initiativen ohne entsprechende Gremien muss die Bestätigung durch die Kommunen oder andere Personen stattfinden. Der letzte Schritt ist die Übersendung des Antrags an die Verbandsgemeindeverwaltung. Bei der Verarbeitung werden die Datenschutzrechtlichen Bestimmungen selbstverständlich eingehalten.
In der Regel soll die Ehrenamtskarte in der Kommune beantragt werden, in der der überwiegende Teil des ehrenamtlichen Engagements erbracht wird. Die Leitidee ist, dass die Karte generell eine Würdigung zum Wohle der Gemeinschaft ist - unabhängig vom Wohnort oder Ort des Engagements.

Alle Formen von freiwilligen, nicht auf materiellen Gewinn ausgerichteten gemeinwohlorientierten und im öffentlichen Raum angesiedelten Tätigkeiten werden als ehrenamtliche Tätigkeiten berücksichtigt.
Es gibt aber auch einen Ausschluss der Berücksichtigungen ehrenamtlicher Tätigkeiten. Dieser kommt vor wenn die Tätigkeit bei bloßer Mitgliedschaft in einem Verein oder einer Organisation und bei Bereitschaftszeiten stattfindet.

Die Träger der ehrenamtlichen Tätigkeiten sind Vereine, Verbände, Kirchen, Stiftungen, Initiativen, Freiwilligendienste, Selbsthilfegruppen u.a. Die ehrenamtlichen Tätigkeiten können auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne intensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr geleistet werden. Für jeden Träger ist ein eigenes Antragsformular auszufüllen.

Die Gültigkeitsdauer beträgt 2 Jahre. Danach kann die Ehrenamtskarte erneut beantragt werden.

Weitere Informationen und die Antragsformulare finden Sie unter
http://www.wir-tun-was.de/Ehrenamtskarte.642.0.html

Ehrenamtsfrühstück 2016

Bürgermeister Karsten Fehr händigt weitere Ehrenamtskarten aus und würdigt das sehr große ehrenamtliche Engagement in der Verbandsgemeinde Unkel


Bürgermeister Karsten Fehr würdigt ehrenamtliches Engagement

Aushändigung von vier Ehrenamtskarten im Christinenstift Unkel


Bürgermeister Karsten Fehr überreicht die ersten Ehrenamtskarten


Bürgermeister Karsten Fehr würdigte bei der Übergabe das besondere Engagement der ehrenamtlich Tätigen in der Verbandsgemeinde Unkel.


Startschuss für landesweite Ehrenamtskarte

Als zehnte Kommune hat die Verbandsgemeinde Unkel die landesweite Ehrenamtskarte eingeführt

Ihre Ansprechpartnerin

/ Zweitpass beantragen

Leistungsbeschreibung

In der Regel darf niemand mehr als einen gültigen deutschen Reisepass besitzen. Das ändert sich nur, wenn Sie berechtigtes Interesse an einem Zweitpass nachweisen können.

Beispiel: Sie wollen in einen Staat einreisen, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.

Die Gültigkeit des Zweitpasses beträgt sechs Jahre. Ein vorläufiger Reisepass, welcher als Zweitpass ausgestellt wird, hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 12 Monaten.

Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Unkel

Die Ausstellung eines Reisepasses über die Bundesdruckerei in Berlin dauert ca. 8-10 Wochen.

Voraussetzungen

  • Sie haben ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten gültigen Reisepasses. Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
    • Sie reisen aus beruflichen Gründen viel und benötigen aufgrund der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa einen zweiten Reisepass.
    • Sie möchten in ein Land reisen, bei dem Sie mit der Verweigerung der Einreise rechnen müssen, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden (zum Beispiel verweigern manche arabische Staaten die Einreise, wenn aus Ihrem Reisepass hervorgeht, dass Sie sich in Israel aufgehalten haben).
    • Sie gehören bestimmten Personengruppen an:
      • das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen
      • das seefahrende Personal von Seeschifffahrtsunternehmen
      • Mitglieder des zivilen Gefolges und Angehörige des NATO-Truppenstatuts, deren Reisepass eine Statusbescheinigung enthält

Hinweise: Allgemeine Begründungen, häufige Auslandsreisen oder die bloße Möglichkeit, in unbestimmter Zukunft einen Zweitpass benötigen zu können (beispielsweise „Weltreisende“) reichen als berechtigtes Interesse nicht aus. Sofern Ihr Reisepass bereits vollständig mit Sichtvermerken bestempelt ist und Sie weitere Reisen planen, wird die Beantragung eines neuen Reisepasses empfohlen; ein Grund für die Beantragung eines Zweitpasses ist dies jedoch nicht. Auch wenn Sie bereits bisher im Besitz eines Zweitpasses waren, müssen Sie die Gründe bei der Neubeantragung eines Zweitpasses neu nachweisen. Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im Ermessen der Passbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • ein aktuelles biometrisches Foto
  • Nachweis über das berechtigte Interesse, zum Beispiel:
    • schriftliche Bestätigung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers,
    • Buchungsbestätigungen,
    • Flugtickets;
  • wenn Sie sich bei der Abholung vertreten lassen:
    • Ausweis der abholenden Person,
    • Vollmacht;

Hinweise: Im Einzelfall (in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug) müssen Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel Personenstands- oder Staatsangehörigkeitsurkunden. Das gilt für eine weitere Ausstellung, wenn Sie bei der Erstausstellung lediglich einen vorläufigen Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegt hatten, zum Beispiel den Registrierschein des Bundesverwaltungsamts. Bitte erkundigen Sie sich dazu vorab bei Ihrer Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft.

Welche Fristen muss ich beachten?

Zweitpass

Geltungsdauer: 6 Jahre

vorläufiger Zweitpass

Geltungsdauer: 1 Jahr

Rechtsgrundlage

§ 1 Paßgesetz (PaßG)

§ 15 Passverordnung

Zugeordnete Abteilungen

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