


Mittelstandsförderung im Landkreis
Neuwied GmbH
Marktstraße 80, 56564 Neuwied
Telefon 02631 282-12
www.mfg-neuwied.de
E-Mail:
Mittelstandslotse
Der beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie
und Landesplanung Rheinland-Pfalz angesiedelte Mittelstandslotse berät
Unternehmen in sämtlichen Belangen der gewerblichen Wirtschaft, wie z. B.
Finanzierung, Nachfolge, Umstrukturierung, Personalmanagement, Erweiterung und
Existenzgründung.
Kontaktaufnahme: http://www.mwkel.rlp.de/Wirtschaft/Mittelstandslotse/
Unternehmensgründungsinitiative
Die unternehmerische Initiative und die Bereitschaft die Verantwortung und das Risiko auf sich zu nehmen, ein eigenes Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen, sind für die Entwicklung der Wirtschaft und Gesellschaft sehr wichtig.
Informationen über Beratungs- und Fördermöglichkeiten bei Unternehmennsgründungen oder –übernahmen unter: www.mvkel.rlp.de
Der Einheitliche Ansprechpartner - unterstützt als Behördenlotse Unternehmen bei Formalitäten
In Rheinland-Pfalz berät und unterstützt der Einheitliche Ansprechpartner alle Wirtschaftsunternehmen, auch den Ein-Personen-Betrieb.
Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners ist es, die Betriebe über die jeweiligen erforderlichen Behördengänge, die dazu erforderlichen Formulare und notwendigen Unterlagen zu informieren, die entsprechenden Verwaltungsverfahren zu koordinieren und die gewünschten Verwaltungsleistungen aus einer Hand anzubieten.
Der Einheitliche Ansprechpartner informiert bei Unternehmensgründungen oder –änderungen über die erforderlichen Behördengänge, die dazu notwendigen Formulare und Unterlagen.
Kontaktaufnahme: www.eap.rlp.de
Ihr Ansprechpartner
⇑ / Hobby und Freizeit / Fischen und Jagen / Ausländerjugendfalknerjagdschein - Tagesjagdschein verlängern lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins für ausländische Jugendfalkner, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Teaser
Wenn die Gültigkeit Ihres Tagesjagdscheins für ausländische Jugendfalkner abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diesen verlängern lassen.
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendfalknerjagdschein erteilt.
An wen muss ich mich wenden?
Den Jagdschein verlängern Sie bei der unteren Jagdbehörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
- Einwilligung der Erziehungsberechtigten
Welche Unterlagen werden benötigt?
- deutscher Jagdschein
- deutscher Falknerjagdschein
- Jagdschein des Heimatlandes
- Falknerjagdschein des Heimatlandes
- gegebenenfalls aktuelle(s) Lichtbild(er)
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- Einwilligung der sorgeberechtigten Person
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Rechtsgrundlage
§ 15 Absatz 1 - 7 und § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anträge / Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Was sollte ich noch wissen?
Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer von der sorgeberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson. Die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.
Der Jugendjagdschein berechtigt Sie nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.
Kurztext
- Ausländerjugendfalknerjagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein
- für die Beizjagd in Deutschland erforderlich
- für Personen, die bereits einen deutschen Jagdschein besitzen oder besessen haben
- für Personen unter 18 Jahre, Mindestalter 16 Jahre
- ist für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig
- Besitz eines Jahresjagdscheins oder Ausländerjahresjagdscheins ist Voraussetzung
- wird von der Behörde erteilt, die den Jagdschein erteilt hat
- zuständig: untere Jagdbehörde