


Mittelstandsförderung im Landkreis
Neuwied GmbH
Marktstraße 80, 56564 Neuwied
Telefon 02631 282-12
www.mfg-neuwied.de
E-Mail:
Mittelstandslotse
Der beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie
und Landesplanung Rheinland-Pfalz angesiedelte Mittelstandslotse berät
Unternehmen in sämtlichen Belangen der gewerblichen Wirtschaft, wie z. B.
Finanzierung, Nachfolge, Umstrukturierung, Personalmanagement, Erweiterung und
Existenzgründung.
Kontaktaufnahme: http://www.mwkel.rlp.de/Wirtschaft/Mittelstandslotse/
Unternehmensgründungsinitiative
Die unternehmerische Initiative und die Bereitschaft die Verantwortung und das Risiko auf sich zu nehmen, ein eigenes Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen, sind für die Entwicklung der Wirtschaft und Gesellschaft sehr wichtig.
Informationen über Beratungs- und Fördermöglichkeiten bei Unternehmennsgründungen oder –übernahmen unter: www.mvkel.rlp.de
Der Einheitliche Ansprechpartner - unterstützt als Behördenlotse Unternehmen bei Formalitäten
In Rheinland-Pfalz berät und unterstützt der Einheitliche Ansprechpartner alle Wirtschaftsunternehmen, auch den Ein-Personen-Betrieb.
Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners ist es, die Betriebe über die jeweiligen erforderlichen Behördengänge, die dazu erforderlichen Formulare und notwendigen Unterlagen zu informieren, die entsprechenden Verwaltungsverfahren zu koordinieren und die gewünschten Verwaltungsleistungen aus einer Hand anzubieten.
Der Einheitliche Ansprechpartner informiert bei Unternehmensgründungen oder –änderungen über die erforderlichen Behördengänge, die dazu notwendigen Formulare und Unterlagen.
Kontaktaufnahme: www.eap.rlp.de
Ihr Ansprechpartner
⇑ / Hundeangriff Meldung
Leistungsbeschreibung
Bei einem Hundebeissvorfall ist zu unterscheiden, ob der Hund selbst attackiert oder ein Mensch von einem Hund gebissen wurde. In beiden Fällen ist eine Anzeige über den Hundebiss bzw.- angriff bei den zuständigen Ordnungsämtern der Geschädigten oder Polizei notwendig.
Die zuständige Stelle überprüft den betreffenden Hund, Zeugen werden gehört und Altvorfälle berücksichtigt, um das vom Tier ausgehende Risiko zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren für Menschen und Tier zu treffen.
Verfahrensablauf
- Anruf bei der Leitstelle des Kommunalen Vollzugsdienst des Ordnungsamtes
- Meldung, wo und wann der Angriff des Hundes gesehen wurde
- Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls vorhanden/bekannt)
- Hinweis zum Tathergang und zu möglichen Zeugen machen
- Sofern das Ordnungsamt nicht erreichbar ist,ist die Polizei informieren
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Ordnungsämter in Ihrer Gemeinde, Kreisstadt und kreisfreien Stadt oder an die Polizei.
Bearbeitungsdauer
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