Wirtschaftsförderung
Informationen zur Mittelstandsförderung, der Unternehmensgründungsinitiative und dem einheitlichen Ansprechpartner


Mittelstandsförderung im Landkreis Neuwied GmbH
Marktstraße 80, 56564 Neuwied
Telefon 02631 282-12
www.mfg-neuwied.de
E-Mail:

 




Mittelstandslotse
Der beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz angesiedelte Mittelstandslotse berät Unternehmen in sämtlichen Belangen der gewerblichen Wirtschaft, wie z. B. Finanzierung, Nachfolge, Umstrukturierung, Personalmanagement, Erweiterung und Existenzgründung.

Kontaktaufnahme: http://www.mwkel.rlp.de/Wirtschaft/Mittelstandslotse/


 

Unternehmensgründungsinitiative

Die unternehmerische Initiative und die Bereitschaft die Verantwortung und das Risiko auf sich zu nehmen, ein eigenes Unternehmen zu gründen oder zu übernehmen, sind für die Entwicklung der Wirtschaft und Gesellschaft sehr wichtig.

Informationen über Beratungs- und Fördermöglichkeiten bei Unternehmennsgründungen oder –übernahmen unter: www.mvkel.rlp.de

 

 

Der Einheitliche Ansprechpartner - unterstützt als Behördenlotse Unternehmen bei Formalitäten

 In Rheinland-Pfalz berät und unterstützt der Einheitliche Ansprechpartner alle Wirtschaftsunternehmen, auch den Ein-Personen-Betrieb.

Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners ist es, die Betriebe über die jeweiligen erforderlichen Behördengänge, die dazu erforderlichen Formulare und notwendigen Unterlagen zu informieren, die entsprechenden Verwaltungsverfahren zu koordinieren und die gewünschten Verwaltungsleistungen aus einer Hand anzubieten.

Der Einheitliche Ansprechpartner informiert bei Unternehmensgründungen oder –änderungen über die erforderlichen Behördengänge, die dazu notwendigen Formulare und Unterlagen.

Kontaktaufnahme: www.eap.rlp.de

 

Ihr Ansprechpartner

/ Ausweise und Dokumente / Urkunden und Bescheinigungen / Meldebescheinigung Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Die Meldebehörde der Stadt bzw. Gemeinde bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus.

Die einfache Meldebescheinigung, oft auch Wohnungsnachweis genannt, beinhaltet folgende Angaben:

  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  • Doktorgrad
  • Ordensname, Künstlername
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung

Teaser

Sie können zum Nachweis gegenüber manchen Behörden oder Privatinstitutionen eine einfache Meldebescheinigung vorlegen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ggf. schriftliche Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
 

Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf. Der Datenumfang der erweiterten Meldebescheinigung darf dabei auch den Datenumfang der einfachen Meldebescheinigung unterschreiten.

Formulare

Online-Verfahren

Zugeordnete Abteilungen

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