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Wahl Beirat für Migration und Integration (BMI) der VG Unkel
Am 21.09.2025 wird in der Verbandsgemeinde Unkel der kommunale Beirat für Migration und Integration (BMI) für die kommenden fünf Jahre gewählt.

Europa- und Kommunalwahlen 2024
Informationen zur Europawahl und den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024
-Ergebnisse ab Sonntag, 09.06.2024 - 18:00 Uhr-

Landtagswahl 2021
Hier finden Sie Ergebnisse, Informationen und Bekanntmachungen zur Landtagswahl am 14.03.2021

Beirat für Migration und Integration in der VG Unkel 2020
Verbandsgemeinde Unkel richtet erstmals
einen Beirat für
Migration und Integration ein

Bürgermeisterwahl 24.11.2019
Bürgermeister Karsten Fehr wiedergewählt.
Karsten Fehr 2.694 Stimmen (70,2 %)
Holger Zeise 1.146 Stimmen (29,8 %)

Wahl des Beirates für Migration und Integration 2019
Informationen zur Wahl des Beirates für Migration und Integration am 27. Oktober 2019

Bürgerentscheid Bruchhausen 08.09.2019
Ergebnis Bürgerentscheid 08.09.19
Ja 198 Stimmen - 39,6 %
Nein 302 Stimmen - 60,4 %

Europa- und Kommunalwahlenl 2019
Hier finden Sie alle Ergebnisse und Informationen der Europa- und Kommunalwahlen am 26.05.2019

Ortsbürgermeisterwahl 2018 Rheinbreitbach
Ergebnisse Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Rheinbreitbach am 27. Mai 2018
5 von 5 Stimmbezirken

Bundestagswahl 2017
Hier erhalten Sie Ergebnisse und Informationen rund um die Bundestagswahl 2017 und die Landratswahl im Kreis Neuwied

Landtagswahlen 2016
Übersicht der Wahlergebnisse des Landtagswahl 2016 für den Bereich der Verbandsgemeinde Unkel

Landtagswahlen 2011
Landtagswahl vom 27. März 2011
Wahlergebnisse für den Bereich der Verbandsgemeinde Unkel

Europa- und Kommunalwahl 2014
Hier erhalten Sie alle Informationen und Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen 2014.
Ergebnisse wurden am 25.05.2014 ab 18.00 Uhr veröffentlicht.

Bundestagswahl 2013
Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2013 für die Verbandsgemeinde Unkel und die Ortsgemeinden Bruchhausen, Rheinbreitbach, Erpel und die Stadt Unkel.

VG-Bürgermeisterwahl 2011
Verbandgemeindebürgermeisterwahl 30. Oktober 2011
Wahlergebnisse der Verbandsgemeinde Unkel
Ihr Ansprechpartner
⇑ / Kontenklärung (Rentenversicherung)
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Viele Zeiten zum Versicherungsverlauf werden dem Rentenversicherungsträger maschinell übermittelt, aber leider nicht alle. So gibt es meistens einige Lücken in der Versicherungsbiografie. Z. B. muss die Anerkennung von Schulzeiten oder Kindererziehungszeiten beantragt werden, da diese Zeiten nicht maschinell gemeldet werden. Es kann auch sein, dass es Fehler bei der Datenübermittlung gab und die Daten aus diesem Grund nicht in Ihrem Konto sind. Außerdem kann es sein, dass Zeiten vor 1972 aufgrund der damals noch nicht realisierten Datenübermittlung noch nicht in Ihrem Konto gespeichert sind.
Aus diesen Gründen ist eine Kontenklärung notwendig; sie dient dazu, Ihr individuelles Versicherungsleben vom Rentenversicherungsträger vollständig feststellen zu lassen. Außerdem erteilen die Rentenversicherungsträger nur aus geklärten Konten Auskünfte darüber, was Sie künftig einmal als Rente zu erwarten haben.
Bei einer Kontenklärung werden Ihnen Antragsvordrucke übersandt. Diese werden Ihnen zusammen mit einer Übersicht aller gespeicherten Zeiten, dem so genannten Versicherungsverlauf, von Ihrem Rentenversicherungsträger auf Antrag übersandt.
Sie gleichen den Versicherungsverlauf mit Ihren Unterlagen ab, füllen die Antragsvordrucke aus und schicken diese zusammen mit beglaubigten Kopien von Nachweisen über die nicht gespeicherten Zeiten an ihren Rentenversicherungsträger zurück. Sollten Sie keine Nachweise mehr besitzen, schicken Sie auf jeden Fall die Antragsvordrucke zurück. Nur in diesem Fall kann der Rentenversicherungsträger auch von seiner Seite Ermittlungen einleiten.
Der Rentenversicherungsträger entscheidet über die von Ihnen beantragten Zeiten und ergänzt Ihr Versicherungskonto. Abschließend erlässt er einen Bescheid, mit dem er alle Zeiten, die mehr als sechs Jahre zurückliegen, verbindlich feststellt. Verbindlich heißt hier, dass der Rentenversicherungsträger in Zukunft davon ausgeht, dass Ihr Konto vollständig gespeichert ist und keine weiteren Ermittlungen zu eventuellen Fehlzeiten mehr erforderlich sind.
Anträge / Formulare
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung
- ggf. Urkunde über Namensänderung
- ggf. Registrierschein
- Nachweise über die nicht gespeicherten Versicherungszeiten, wie beispielsweise:
- Schul-, Fachschul- und Hochschulzeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres
- Berufsausbildungszeiten
- Beschäftigungszeiten, freiwillige Beitragsleistungen
- Wehrdienst-/Zivildienstzeiten
- Anrechnungszeiten durch Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit
- Kindererziehungs- und berücksichtigungszeiten
- Rentenbezugszeiten
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)