Wahl Beirat für Migration und Integration (BMI) der VG Unkel

Am 21.09.2025 wird in der Verbandsgemeinde Unkel der kommunale Beirat für Migration und Integration (BMI) für die kommenden fünf Jahre gewählt.


Landratswahlen des Landkreises Neuwied 2025


Wahl zum deutschen Bundestag 2025

Informationen rund um die Wahl zum Deutschen Bundestag 2025


Europa- und Kommunalwahlen 2024

Informationen zur Europawahl und den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

-Ergebnisse ab Sonntag, 09.06.2024 - 18:00 Uhr-


Bundestagswahl 2021

Ergebnisse, Informationen und Bekanntmachungen zur Bundestagswahl am 26.09.2021


Landtagswahl 2021

Hier finden Sie Ergebnisse,  Informationen und Bekanntmachungen zur Landtagswahl am 14.03.2021


Beirat Migration und Integration 2020

Wahl am 13. September 2020

Ergebnis liegt vor!


Beirat für Migration und Integration in der VG Unkel 2020

Verbandsgemeinde Unkel richtet erstmals einen Beirat für Migration und Integration ein


Bürgermeisterwahl 24.11.2019

Bürgermeister Karsten Fehr wiedergewählt.

Karsten Fehr 2.694 Stimmen  (70,2 %)

Holger Zeise 1.146 Stimmen  (29,8 %)


Wahl des Beirates für Migration und Integration 2019

Informationen zur Wahl des Beirates für Migration und Integration am 27. Oktober 2019


Bürgerentscheid Bruchhausen 08.09.2019

Ergebnis Bürgerentscheid  08.09.19

Ja  198 Stimmen   - 39,6 %

Nein 302 Stimmen - 60,4 %



Europa- und Kommunalwahlenl 2019

Hier finden Sie alle Ergebnisse und Informationen der Europa- und Kommunalwahlen am 26.05.2019


Ortsbürgermeisterwahl 2018 Rheinbreitbach

Ergebnisse Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Rheinbreitbach am 27. Mai 2018

5 von 5 Stimmbezirken





Bundestagswahl 2017

Hier erhalten Sie Ergebnisse und Informationen rund um die Bundestagswahl 2017 und die Landratswahl im Kreis Neuwied


Landtagswahlen 2016

Übersicht der Wahlergebnisse des Landtagswahl 2016 für den Bereich der Verbandsgemeinde Unkel


Landtagswahlen 2011

Landtagswahl vom 27. März 2011

Wahlergebnisse für den Bereich der Verbandsgemeinde Unkel  


Europa- und Kommunalwahl 2014

Hier erhalten Sie alle Informationen und Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen 2014.
Ergebnisse wurden am 25.05.2014 ab 18.00 Uhr veröffentlicht.


Bundestagswahl 2013

Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2013 für die Verbandsgemeinde Unkel und die Ortsgemeinden Bruchhausen, Rheinbreitbach, Erpel und die Stadt Unkel.


VG-Bürgermeisterwahl 2011

Verbandgemeindebürgermeisterwahl 30. Oktober 2011

 Wahlergebnisse der Verbandsgemeinde Unkel


Bundestagswahl 2009

Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2009 in der Verbandsgemeinde Unkel


Europa- und Kommunalwahl 2009

Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahl 2009 in der Verbandsgemeinde Unkel

Ihr Ansprechpartner

/ Grundsicherungsleistungen

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Sichergestellt werden soll der grundlegende Bedarf für den Lebensunterhalt von Menschen, die wegen Alters oder auf Grund voller Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen.

Im Gegensatz zur Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) wird auf Einkommen oder Eigentum der Kinder oder Eltern nicht zurückgegriffen, sofern deren Gesamteinkommen im Sinne des Steuerrechts unter 100.000,- Euro jährlich liegt.


Anspruch auf Leistung nach dem Grundsicherungsgesetz


Das Grundsicherungsgesetz gilt für Personen, die Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und

  • das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert im Sinne von § 43 Absatz 2 Sozialgesetzbuch VI sind.


Leistungen der Grundsicherung werden bewilligt, wenn keine anderen Möglichkeiten der Selbsthilfe bestehen.

Vor der Inanspruchnahme von Grundsicherung muss daher das eigene Einkommen (Renten etc.) sowie das Einkommen des nicht getrennt lebenden Ehegatten (oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft) sowie das vorhandene Vermögen bis auf einen kleineren Barbetrag eingesetzt werden.


Zum Einkommen gehören z.B.:

  • Erwerbseinkommen
  • Renten, Pensionen
  • Wohngeld, Ehegattenunterhalt
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Zinsen und sonstige Kapitaleinkünfte

Zum Vermögen gehören z.B.:

  • Haus- und Grundvermögen
  • PKW
  • Bargeld und Guthaben auf Konten bei Banken, Sparkassen, Bausparkassen usw.
  • Wertpapiere und Rückkaufwerte von Lebens- und Sterbeversicherungen


Keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz


Keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben

  • Personen, wenn das Einkommen der Eltern oder Kinder jährlich einen Betrag von 100.000 EUR übersteigt,
  • Personen, die ihre Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben sowie
  • ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten
    .


Art und Höhe der Leistungen


Die Leistungen entsprechen der Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt ((3. Kapitel SGB XII). Es steht den Anspruchsberechtigten jedoch nicht frei, zwischen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach der Grundsicherung zu wählen, da die Grundsicherung vorrangig in Anspruch zu nehmen ist. Gewährte Hilfen in besonderen Lebenslagen werden auch weiterhin auf der Basis des SGB XII bewilligt, da die Grundsicherung hierfür keine Leistungen vorsieht.


Bei der Berechnung etwaiger Ansprüche werden folgende Bedarfe zugrunde gelegt:

  • der für den jeweiligen Antragsteller maßgebliche Regelsatz
  • die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarfe unter bestimmten Voraussetzungen
  • die erforderlichen Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung

Von diesem Bedarf werden die eigenen Einkünfte abgezogen. Sind die Einkünfte höher als der Bedarf, besteht kein Anspruch auf eine Grundsicherungsleistung. Sind die eigenen Einkünfte niedriger als der Bedarf, wird der Unterschiedsbetrag als Grundsicherung ausgezahlt.

An wen muss ich mich wenden?

Die für Ihren Wohnsitz zuständige

  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Kreisverwaltung
  • kreisfreie Stadt



Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Grundsicherungsgesetz

Anträge / Formulare

Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Einverstanden