Landratswahlen des Landkreises Neuwied 2025


Wahl zum deutschen Bundestag 2025

Informationen rund um die Wahl zum Deutschen Bundestag 2025


Europa- und Kommunalwahlen 2024

Informationen zur Europawahl und den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

-Ergebnisse ab Sonntag, 09.06.2024 - 18:00 Uhr-


Bundestagswahl 2021

Ergebnisse, Informationen und Bekanntmachungen zur Bundestagswahl am 26.09.2021


Landtagswahl 2021

Hier finden Sie Ergebnisse,  Informationen und Bekanntmachungen zur Landtagswahl am 14.03.2021


Beirat Migration und Integration 2020

Wahl am 13. September 2020

Ergebnis liegt vor!


Beirat für Migration und Integration in der VG Unkel 2020

Verbandsgemeinde Unkel richtet erstmals einen Beirat für Migration und Integration ein


Bürgermeisterwahl 24.11.2019

Bürgermeister Karsten Fehr wiedergewählt.

Karsten Fehr 2.694 Stimmen  (70,2 %)

Holger Zeise 1.146 Stimmen  (29,8 %)


Wahl des Beirates für Migration und Integration 2019

Informationen zur Wahl des Beirates für Migration und Integration am 27. Oktober 2019


Bürgerentscheid Bruchhausen 08.09.2019

Ergebnis Bürgerentscheid  08.09.19

Ja  198 Stimmen   - 39,6 %

Nein 302 Stimmen - 60,4 %



Europa- und Kommunalwahlenl 2019

Hier finden Sie alle Ergebnisse und Informationen der Europa- und Kommunalwahlen am 26.05.2019


Ortsbürgermeisterwahl 2018 Rheinbreitbach

Ergebnisse Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Rheinbreitbach am 27. Mai 2018

5 von 5 Stimmbezirken





Bundestagswahl 2017

Hier erhalten Sie Ergebnisse und Informationen rund um die Bundestagswahl 2017 und die Landratswahl im Kreis Neuwied


Landtagswahlen 2016

Übersicht der Wahlergebnisse des Landtagswahl 2016 für den Bereich der Verbandsgemeinde Unkel


Landtagswahlen 2011

Landtagswahl vom 27. März 2011

Wahlergebnisse für den Bereich der Verbandsgemeinde Unkel  


Europa- und Kommunalwahl 2014

Hier erhalten Sie alle Informationen und Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen 2014.
Ergebnisse wurden am 25.05.2014 ab 18.00 Uhr veröffentlicht.


Bundestagswahl 2013

Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2013 für die Verbandsgemeinde Unkel und die Ortsgemeinden Bruchhausen, Rheinbreitbach, Erpel und die Stadt Unkel.


VG-Bürgermeisterwahl 2011

Verbandgemeindebürgermeisterwahl 30. Oktober 2011

 Wahlergebnisse der Verbandsgemeinde Unkel


Bundestagswahl 2009

Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2009 in der Verbandsgemeinde Unkel


Europa- und Kommunalwahl 2009

Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahl 2009 in der Verbandsgemeinde Unkel

Ihr Ansprechpartner

/ Prüfung zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater beantragen

Leistungsbeschreibung

Steuerberaterinnen und Steuerberater helfen Menschen bei ihren steuerlichen Angelegenheiten. Sie sorgen so dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Finanzen führen und ihren steuerrechtlichen Pflichten nachkommen können.

Wenn Sie als Steuerberaterin oder Steuerberater arbeiten möchten, müssen Sie in der Regel eine Prüfung absolvieren, um Ihre Sachkunde nachzuweisen.

Für diese Prüfung sind Sie geeignet, wenn Sie über eine der folgenden Qualifikationen verfügen:

  • Abschluss eines Hochschulstudiums, entweder
    • wirtschaftswissenschaftlich,
    • rechtswissenschaftlich, oder
    • mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung, also mehr als 20 Prozent wirtschaftswissenschaftlicher Fächer vom gesamten Studieninhalt
  • bestandene Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine andere gleichwertige Vorbildung
  • bestandene Prüfung zur Bilanzbuchhalterin oder zum Bilanzbuchhalter
  • Anstellung in der Finanzverwaltung als Beamte oder Beamter des gehobenen Dienstes

Zusätzlich zu einer dieser Qualifikationen müssen Sie über mehrjährige relevante Berufserfahrung im Anschluss des Studiums oder der Ausbildung verfügen, um für die Prüfung zugelassen zu werden.

Den Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung stellen Sie bei der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie beruflich überwiegend tätig sind oder tätig sein werden. Wenn Sie keine Tätigkeit ausüben, stellen Sie den Antrag im Bezirk Ihres Wohnsitzes.

Teaser

Wenn Sie Steuerberaterin oder Steuerberater werden möchten, müssen Sie die Zulassung zur Steuerberaterprüfung beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

Voraussetzungen

Um für die Prüfung zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • Abschluss eines Hochschulstudiums, entweder
    • wirtschaftswissenschaftlich,
    • rechtswissenschaftlich oder
    • mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung, also mehr als 20 Prozent wirtschaftswissenschaftlicher Fächer vom gesamten Studieninhalt;
  • praktische Berufserfahrungen, abhängig von der Regelstudienzeit Ihres Studiengangs:
    • bei einer Regelstudienzeit von mindestens 4 Jahren: 2 Jahre berufliche Tätigkeit
    • bei einer Regelstudienzeit von weniger als 4 Jahren: 3 Jahre berufliche Tätigkeit

Haben Sie 2 verschiedene relevante Studiengänge erfolgreich abgeschlossen, werden die Regelstudienzeiten beider Studiengänge zusammengerechnet. Dies gilt zum Beispiel im Falle eines Bachelor- mit anschließenden Masterabschluss. Zeiten der praktischen Tätigkeit werden berücksichtigt, wenn sie nach dem Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses liegen.

Auch ohne abgeschlossenes Hochschulstudium können Sie zur Prüfung zugelassen werden. Folgende Bedingungen müssen Sie dafür erfüllen:

  • bestandene Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder eine andere gleichwertige Vorbildung sowie 8 Jahre praktische Arbeitserfahrung oder
  • bestandene Prüfung zur Bilanzbuchhalterin oder zum Bilanzbuchhalter sowie 6 Jahre praktische Arbeitserfahrung oder
  • bestandene Prüfung zur Steuerfachwirtin oder zum Steuerfachwirt sowie 6 Jahre praktische Arbeitserfahrung oder
  • Anstellung in der Finanzverwaltung als Beamtin oder Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter sowie 6 Jahre praktische Arbeitserfahrung als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung

Die zuständige Steuerberaterkammer akzeptiert Ihre praktische Arbeitserfahrung, wenn diese folgende Bedingungen erfüllt:

  • Umfang von mindestens 16 Wochenstunden
  • Praxiserfahrung erfolgte auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung, der folgende Informationen enthält:
    • Name, Wohnsitz oder vorwiegenden Aufenthalt und Anschrift
    • Beruf und Ort der vorwiegend beruflichen Tätigkeit
    • den Ort der beabsichtigten beruflichen Niederlassung
    • ob und bei welcher Stelle Sie bereits früher einen Antrag auf Zulassung zur Prüfung eingereicht haben
    • Angabe der Staatsangehörigkeit
  • Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und dem beruflichen Werdegang
  • Passbild (nicht älter als ein Jahr)
  • beglaubigte Abschrift der Prüfungszeugnisse, Diplome und Befähigungsnachweise über die gesetzlichen Vorbildungsvoraussetzungen für die Prüfung als Steuerberaterin oder Steuerberater
  • beglaubigte Abschrift der Zeugnisse und Tätigkeitsbescheinigungen über die bisherige berufliche Tätigkeit
  • Nachweise über die Arbeitszeit

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können den Antrag frühestens am 1. Januar und spätestens bis zum 30. April des Prüfungsjahres stellen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Klage vor dem Finanzgericht

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:                

Bewerberinnen und Bewerber mit einem Befähigungs- oder Ausbildungsnachweis, der in einem

  • anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
  • Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
  • in der Schweiz zur selbständigen Hilfe in Steuersachen berechtigt,

können auf Antrag eine Eignungsprüfung ablegen. Mit der erfolgreich abgelegten Eignungsprüfung werden dieselben Rechte erworben wie durch die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung.

Kurztext

  • Prüfung als Steuerberater Zulassung
  • Prüfung zum Nachweis der Sachkunde notwendig für die Bestellung zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater
  • Antrag für Zulassung zur Steuerberaterprüfung notwendig
  • Voraussetzungen:
    • Abschluss eines Hochschulstudiums, entweder
      • wirtschaftswissenschaftlich
      • rechtswissenschaftlich, oder
      • mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung (mehr als 20% wirtschaftswissenschaftlicher Fächer vom gesamten Studieninhalt);
    • praktische Berufserfahrung von 2 beziehungsweise 3 Jahren im Anschluss des Studiums, abhängig von der Regelstudienzeit des Studiengangs:
      • bei einer Regelstudienzeit von mindestens 4 Jahren: 2 Jahre berufliche Tätigkeit
      • bei einer Regelstudienzeit von weniger als 4 Jahren: 3 Jahre berufliche Tätigkeit
  • Zulassung zur Prüfung möglich auch ohne Hochschulstudium unter folgenden Voraussetzungen:
    • bestandene Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf und 8 Jahre praktische Arbeitserfahrung oder
    • bestandene Prüfung zur Bilanzbuchhalterin oder zum Bilanzbuchhalter und 6 Jahre praktische Arbeitserfahrung oder
    • bestandene Prüfung zur Steuerfachwirtin oder zum Steuerfachwirt oder
    • Anstellung in der Finanzverwaltung als Beamtin oder Beamter des gehobenen Dienstes oder in vergleichbarer Anstellung und 6 Jahre praktische Arbeitserfahrung
  • erforderliche Unterlagen:
    • Antrag auf Zulassung mit Lebenslauf
    • Nachweise über berufliche Qualifikationen
  • zuständig: örtlich zuständige Steuerberaterkammer
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