Landratswahlen des Landkreises Neuwied 2025


Wahl zum deutschen Bundestag 2025

Informationen rund um die Wahl zum Deutschen Bundestag 2025


Europa- und Kommunalwahlen 2024

Informationen zur Europawahl und den Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

-Ergebnisse ab Sonntag, 09.06.2024 - 18:00 Uhr-


Bundestagswahl 2021

Ergebnisse, Informationen und Bekanntmachungen zur Bundestagswahl am 26.09.2021


Landtagswahl 2021

Hier finden Sie Ergebnisse,  Informationen und Bekanntmachungen zur Landtagswahl am 14.03.2021


Beirat Migration und Integration 2020

Wahl am 13. September 2020

Ergebnis liegt vor!


Beirat für Migration und Integration in der VG Unkel 2020

Verbandsgemeinde Unkel richtet erstmals einen Beirat für Migration und Integration ein


Bürgermeisterwahl 24.11.2019

Bürgermeister Karsten Fehr wiedergewählt.

Karsten Fehr 2.694 Stimmen  (70,2 %)

Holger Zeise 1.146 Stimmen  (29,8 %)


Wahl des Beirates für Migration und Integration 2019

Informationen zur Wahl des Beirates für Migration und Integration am 27. Oktober 2019


Bürgerentscheid Bruchhausen 08.09.2019

Ergebnis Bürgerentscheid  08.09.19

Ja  198 Stimmen   - 39,6 %

Nein 302 Stimmen - 60,4 %



Europa- und Kommunalwahlenl 2019

Hier finden Sie alle Ergebnisse und Informationen der Europa- und Kommunalwahlen am 26.05.2019


Ortsbürgermeisterwahl 2018 Rheinbreitbach

Ergebnisse Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Rheinbreitbach am 27. Mai 2018

5 von 5 Stimmbezirken





Bundestagswahl 2017

Hier erhalten Sie Ergebnisse und Informationen rund um die Bundestagswahl 2017 und die Landratswahl im Kreis Neuwied


Landtagswahlen 2016

Übersicht der Wahlergebnisse des Landtagswahl 2016 für den Bereich der Verbandsgemeinde Unkel


Landtagswahlen 2011

Landtagswahl vom 27. März 2011

Wahlergebnisse für den Bereich der Verbandsgemeinde Unkel  


Europa- und Kommunalwahl 2014

Hier erhalten Sie alle Informationen und Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahlen 2014.
Ergebnisse wurden am 25.05.2014 ab 18.00 Uhr veröffentlicht.


Bundestagswahl 2013

Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2013 für die Verbandsgemeinde Unkel und die Ortsgemeinden Bruchhausen, Rheinbreitbach, Erpel und die Stadt Unkel.


VG-Bürgermeisterwahl 2011

Verbandgemeindebürgermeisterwahl 30. Oktober 2011

 Wahlergebnisse der Verbandsgemeinde Unkel


Bundestagswahl 2009

Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2009 in der Verbandsgemeinde Unkel


Europa- und Kommunalwahl 2009

Wahlergebnisse der Europa- und Kommunalwahl 2009 in der Verbandsgemeinde Unkel

Ihr Ansprechpartner

/ Prüfung zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater ablegen

Leistungsbeschreibung

Steuerberaterinnen und Steuerberater helfen Menschen bei ihren steuerlichen Angelegenheiten. Sie sorgen so dafür, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Finanzen führen und ihren steuerrechtlichen Pflichten nachkommen können.

Wenn Sie als Steuerberaterin oder Steuerberater arbeiten möchten, müssen Sie in der Regel die Steuerberaterprüfung ablegen, um Ihre Sachkunde nachzuweisen.

Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung sind

  • steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag,
  • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
  • Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts,
  • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
  • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
  • Volkswirtschaft,
  • Berufsrecht.

Es werden nicht zwangsläufig sämtliche Gebiete in der Prüfung abgefragt.

Die Prüfung besteht aus 2 Teilen:

  • einem schriftlichen Teil mit 3 Aufsichtsarbeiten und
  • einer mündlichen Prüfung.

Die Aufsichtsarbeiten sind 6 Stunden lang. Sie werden von den Mitgliedern eines Prüfungsausschusses nach Schulnoten bewertet. Erreichen Bewerberinnen und Bewerber eine Durchschnittsnote von 4,5 oder besser, sind sie zur mündlichen Prüfung zugelassen.

Die mündliche Prüfung ist für jeden Prüfling bis zu 90 Minuten lang. Sie besteht aus einem kurzen Vortrag und 6 Prüfungsabschnitten, in denen der oder dem Geprüften Fragen aus den Prüfungsgebieten gestellt werden.

Wer im Durchschnitt die Note 4,15 oder besser erreicht, hat die Prüfung zum Steuerberater oder zur Steuerberaterin bestanden.

Die Prüfung kann maximal zweimal wiederholt werden.

Zuständig für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung, die Befreiung von der Steuerberaterprüfung und die organisatorische Durchführung der Prüfung ist die Steuerberaterkammer, in deren Bezirk Sie beruflich überwiegend tätig sind oder tätig sein werden. Wenn Sie keine Tätigkeit ausüben, ist die Steuerberaterkammer im Bezirk Ihres Wohnsitzes zuständig.

Verfahrensablauf

  • Die Prüfung findet im Oktober desselben Jahres nach der Zulassung zur Steuerberaterprüfung statt.
  • Spätestens einen Monat vor der ersten Aufsichtsarbeit lädt die zuständige Steuerberaterkammer Sie zur Prüfung ein.
  • Zahlen Sie rechtzeitig die Gebühr für die Prüfung an die zuständige Steuerberaterkammer. Zahlen Sie die Gebühr nicht rechtzeitig, gilt das als Verzicht auf die Zulassung zur Prüfung.
  • Sie legen die Steuerberaterprüfung ab. Die Prüfung gliedert sich in 3 Aufsichtsarbeiten. Die Aufsichtsarbeiten erfolgen in der Regel an 3 aufeinander folgenden Tagen und sind jeweils 6 Stunden lang.
  • Sie erhalten von der zuständigen Steuerberaterkammer einen Bescheid über die Prüfungsergebnisse. Ab einer Durchschnitts-Note von 4,5 oder besser sind Sie zur mündlichen Prüfung zugelassen.
  • Die mündliche Prüfung findet in der Regel im Februar oder März des folgenden Jahres statt. Spätestens einen Monat vor der mündlichen Prüfung erhalten Sie dazu eine Einladung.
  • Sie legen die mündliche Prüfung ab.
    • Sie können sich für den Vortrag eines von 3 Themen aussuchen und haben 30 Minuten Zeit zur Bearbeitung.
    • Insgesamt soll die Prüfung eine Dauer von 90 Minuten nicht überschreiten.
  • Ab einer Endnote von 4,15 oder besser haben Sie die Prüfung bestanden.
  • Im Anschluss erhalten Sie eine Bescheinigung über das Bestehen der Steuerberaterprüfung, mit dem Sie sich zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater bestellen lassen können.

An wen muss ich mich wenden?

Die Teilnahme an der Prüfung bedarf der vorherigen Zulassung durch die zuständige Steuerberaterkammer.

Voraussetzungen

  • Sie wurden zur Prüfung zugelassen.
  • Sie haben die Gebühren zur Prüfung rechtzeitig bezahlt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsfrist in Rheinland-Pfalz:

Der Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist bis einschließlich 30. April des jeweiligen Jahres möglich. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist.

Fristende für die Einreichung der Zulassungsanträge

Antragsfrist: vom 30.04.2020 vom 30.04.2020

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Überdenkungsverfahren
  • Klage vor dem Finanzgericht

Kurztext

  • Prüfung als Steuerberater Abnahme
  • erfolgreiches Bestehen der Steuerberaterprüfung in der Regel für die Bestellung zur Steuerberaterin oder zum Steuerberater notwendig (Ausnahme: von der Steuerberaterprüfung befreite Personen)
  • Prüfungsinhalte:
    • steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht
    • Steuern vom Einkommen und Ertrag
    • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer
    • Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts
    • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union
    • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
    • Volkswirtschaft
    • Berufsrecht
  • möglicherweise werden nicht alle Themen abgefragt
  • Prüfung besteht aus 2 Teilen,
    • einem schriftlichen Teil mit 3 Aufsichtsarbeiten und
    • einer mündlichen Prüfung
  • Länge der Prüfungen:
    • schriftlich: 6 Stunden je Aufsichtsarbeit
    • mündlich: max. 90 Minuten je Prüfling
  • Zeitpunkt der Prüfungen:
    • schriftlich: Oktober desselben Jahres nach Beantragung (ein Prüfungstermin pro Jahr)
    • mündlich: in der Regel Februar oder März im Folgejahr
  • Prüfungsausschuss (bestehend aus Vertretern der Finanzverwaltung und des Berufsstands der Steuerberaterinnen und Steuerberater) zuständig für Bewertung
  • Bewertung erfolgt nach Schulnoten:
    • schriftlicher Teil bestanden und Einladung zur mündlichen Prüfung ab Durchschnittsnote von 4,5 oder besser
    • Gesamtprüfung bestanden ab Endnote von 4,15 oder besser
  • Prüfung kann max. zweimal wiederholt werden
  • zuständig:
    • örtlich zuständige Steuerberaterkammer, für die organisatorische Durchführung der Steuerberaterprüfung
    • zuständige oberste Finanzbehörde, für Bildung des Prüfungsausschusses
Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Einverstanden