

Wie in vielen Städten und Gemeinden am Rhein besteht bei einer Hochwasserlage
auch in der Verbandsgemeinde Unkel die Gefahr von Überschwemmungen.
Für die Bewohner/innen hochwassergefährdeter Gebiete
stellt die Verbandsgemeindeverwaltung ein Merkblatt zum Download bereit. [Download Merkblatt Hochwasser]
Informationen zu den Pegelständen des Rheins finden Sie hier:
Hochwassermeldedienst Rheinland-Pfalz
Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS) Pegel Andernach
Gewässerkundliches Informationssystem (PegelOnline)
Informationen des Deutschen Feuerwehr-Verbandes "Feuerwehr rät zur Vorsicht und Vorsorge"
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Hilfe bei Wohnungsproblemen
Leistungsbeschreibung
Mietrückstände
Ein Anspruch auf die Übernahme von Schulden besteht grundsätzlich nicht. Es gibt aber Ausnahmen. Im Einzelfall können z.B. Schulden übernommen werden, die die Sicherung des angemessenen Unterhalts gefährden - also Mietschulden oder auch Zinsraten bei Hausbesitz, nicht aber die Tilgungsraten.
Mietkaution
Ist man bei einem notwendigen Wohnungswechsel in eine angemessene Wohnung nicht in der Lage, die Mietkaution aufzubringen, kann im Einzelfall diese Zahlung - in der Regel in Form eines Darlehens - übernommen werden.
Auskünfte erhalten Sie beim Sozialamt Ihrer Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung und den Arbeitsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
siehe auch:
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch