

Wie in vielen Städten und Gemeinden am Rhein besteht bei einer Hochwasserlage
auch in der Verbandsgemeinde Unkel die Gefahr von Überschwemmungen.
Für die Bewohner/innen hochwassergefährdeter Gebiete
stellt die Verbandsgemeindeverwaltung ein Merkblatt zum Download bereit. [Download Merkblatt Hochwasser]
[Ergänzende Information vom 05.02.2021]
Informationen zu den Pegelständen des Rheins finden Sie hier:
Hochwassermeldedienst Rheinland-Pfalz
Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS) Pegel Andernach
Gewässerkundliches Informationssystem (PegelOnline)
Informationen des Deutschen Feuerwehr-Verbandes "Feuerwehr rät zur Vorsicht und Vorsorge"
Information der Rheinfähre Erpel - Remagen: Die Personenfähre Erpel-Remagen stellt ab Samstag, dem 30.01.2021 wegen Hochwasser den Verkehr ein.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Ausweis und Pass / Reisepass / Reisepass Ausstellung express
Leistungsbeschreibung
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen. Sofern Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie einen Expresspass beantragen. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der deutlich verkürzten Lieferzeit (in der Regel innerhalb von 3 Werktagen). Der Expresspass ist ein uneingeschränkt gültiges Dokument.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.
Voraussetzungen
Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. alter Reisepass oder Personalausweis oder Kinderausweis oder Kinderreisepass und ggf. Geburtsurkunde (bitte vorher mit der Behörde abstimmen)
- aktuelles Biometrie taugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen.
(60,00 + 32,00 Euro) Für die Ausstellung eines 32-Seiten Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben.
Gebühr: 92,00 €
(37,50 + 32,00) Für die Ausstellung eines 32-Seiten Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Gebühr: 69,50 €
(60,00 + 22,00 + 32,00 Euro) Für die Ausstellung eines 48-Seiten Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben.
Gebühr: 114,00 €
(37,50 + + 22,00 + 32,00 Euro) Für die Ausstellung eines 48-Seiten Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Gebühr: 91,50 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
Innerhalb von maximal 4 Werktagen.
Rechtsgrundlage
- § 1 Passverordnung (PassV)
- § 15 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
- § 6 Paßgesetz (PaßG)
Was sollte ich noch wissen?
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.