

Wie in vielen Städten und Gemeinden am Rhein besteht bei einer Hochwasserlage
auch in der Verbandsgemeinde Unkel die Gefahr von Überschwemmungen.
Für die Bewohner/innen hochwassergefährdeter Gebiete
stellt die Verbandsgemeindeverwaltung ein Merkblatt zum Download bereit. [Download Merkblatt Hochwasser]
[Ergänzende Information vom 05.02.2021]
Informationen zu den Pegelständen des Rheins finden Sie hier:
Hochwassermeldedienst Rheinland-Pfalz
Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS) Pegel Andernach
Gewässerkundliches Informationssystem (PegelOnline)
Informationen des Deutschen Feuerwehr-Verbandes "Feuerwehr rät zur Vorsicht und Vorsorge"
Information der Rheinfähre Erpel - Remagen: Die Personenfähre Erpel-Remagen stellt ab Samstag, dem 30.01.2021 wegen Hochwasser den Verkehr ein.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Leistungsbeschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist.
Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Voraussetzungen
Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen für Sie als Wohnungsgeber keine Kosten.