

Wie in vielen Städten und Gemeinden am Rhein besteht bei einer Hochwasserlage
auch in der Verbandsgemeinde Unkel die Gefahr von Überschwemmungen.
Für die Bewohner/innen hochwassergefährdeter Gebiete
stellt die Verbandsgemeindeverwaltung ein Merkblatt zum Download bereit. [Download Merkblatt Hochwasser]
[Ergänzende Information vom 05.02.2021]
Informationen zu den Pegelständen des Rheins finden Sie hier:
Hochwassermeldedienst Rheinland-Pfalz
Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS) Pegel Andernach
Gewässerkundliches Informationssystem (PegelOnline)
Informationen des Deutschen Feuerwehr-Verbandes "Feuerwehr rät zur Vorsicht und Vorsorge"
Information der Rheinfähre Erpel - Remagen: Die Personenfähre Erpel-Remagen stellt ab Samstag, dem 30.01.2021 wegen Hochwasser den Verkehr ein.
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.
Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen Kenntnis hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungspflegers oder des Arztes/ der Ärztin über die Geburt
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:
- Geburtsurkunden der Eltern
- Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:
- Geburtsurkunde der Mutter
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde zusätzlich:
- Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter
- Geburtsurkunde des Vaters
- Sorgeerklärung, sofern vorhanden
Welche Gebühren fallen an?
- Geburtsanzeige: gebührenfrei
- Geburtsurkunde für die Sozialleistung "Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft": gebührenfrei
- zusätzliche Urkunden: jeweils 12,00 Euro (bei gleichzeitiger Beantragung jede weitere der gleichen Art 6,00 Euro)
Welche Fristen muss ich beachten?
- Anzeige der Geburt: innerhalb einer Woche
- Nachmeldung des Vornamens: innerhalb eines Monats
Rechtsgrundlage
- §§ 18 ff. Personenstandsgesetz (PStG)
- § 33 Personenstandsverordnung (PStV)
- Nr. 16.6.2 des Besonderen Gebührenverzeichnisses der allgemeinen und inneren Verwaltung einschließlich der Polizeiverwaltung in Rheinland-Pfalz
Was sollte ich noch wissen?
Verfahrensablauf
Die Geburt muss persönlich mit den erforderlichen Unterlagen beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.