Hochwasserlage in der VG Unkel
Hochwasserlage in der Verbandsgemeinde Unkel


Wie in vielen Städten und Gemeinden am Rhein besteht bei einer Hochwasserlage auch in der Verbandsgemeinde Unkel die Gefahr von Überschwemmungen.

Für die Bewohner/innen hochwassergefährdeter Gebiete stellt die Verbandsgemeindeverwaltung ein Merkblatt zum Download bereit.  [Download Merkblatt Hochwasser]

Informationen zu den Pegelständen des Rheins finden Sie hier:

Hochwassermeldedienst Rheinland-Pfalz

Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS) Pegel Andernach

Gewässerkundliches Informationssystem (PegelOnline)

Informationen des Deutschen Feuerwehr-Verbandes "Feuerwehr rät zur Vorsicht und Vorsorge"

Ihre Ansprechpartnerin

/ Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums

Leistungsbeschreibung

Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

Rechtsgrundlage

  • Bundesnaturschutzgesetz
  • jeweilige kommunale Baumschutzsatzungen
  • Landesnaturschutzgesetz
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