

Wie in vielen Städten und Gemeinden am Rhein besteht bei einer Hochwasserlage
auch in der Verbandsgemeinde Unkel die Gefahr von Überschwemmungen.
Für die Bewohner/innen hochwassergefährdeter Gebiete
stellt die Verbandsgemeindeverwaltung ein Merkblatt zum Download bereit. [Download Merkblatt Hochwasser]
Informationen zu den Pegelständen des Rheins finden Sie hier:
Hochwassermeldedienst Rheinland-Pfalz
Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS) Pegel Andernach
Gewässerkundliches Informationssystem (PegelOnline)
Informationen des Deutschen Feuerwehr-Verbandes "Feuerwehr rät zur Vorsicht und Vorsorge"
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Berufsausübungsgesellschaft anerkennen
Leistungsbeschreibung
Berufsausübungsgesellschaften leisten geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen. Um eine Berufsausübungsgesellschaft zu gründen, benötigt die Gesellschaft die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft durch die zuständige Steuerberaterkammer.
Teaser
Sie wollen eine Berufsausübungsgesellschaften gründen? Informieren Sie sich hier, was Sie beachten müssen.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft beantragen Sie schriftlich bei der zuständigen Steuerberaterkammer, die über den Anerkennungsantrag entscheidet.
- Füllen Sie dazu das entsprechende Antragsformular aus und reichen es mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen bei der zuständigen Steuerberaterkammer ein.
- Die Steuerberaterkammer prüft, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sind.
Liegen die Voraussetzungen für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft vor, stellt die zuständige Steuerberaterkammer der Gesellschaft eine Urkunde aus und übersendet diese per Post an den Antragsteller.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat.
Sofern die Berufsausübungsgesellschaft ihren Sitz in Rheinland-Pfalz begründet, müssen Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz wenden.
Voraussetzungen
Die Gesellschaft muss die zum Zeitpunkt der Anerkennung geltenden Anerkennungsvoraussetzungen erfüllen:
- die Berufsausübungsgesellschaft, ihre Gesellschafter und die Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane müssen die Voraussetzungen der §§ 49, 50, des § 51 Absatz 5, der §§ 55a und 55b erfüllen,
- die Berufsausübungsgesellschaft darf sich nicht in Vermögensverfall befindet und
- der Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung muss nachgewiesen oder eine vorläufige Deckungszusage vorliegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schriftlicher Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft.
- Ausfertigung oder öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung.
- Nachweis über die Zahlung der für die Bearbeitung des Antrags auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft zu zahlenden Gebühr.
- Vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
- Nur bei Bedarf: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für besonders befähigte Personen gemäß dem Steuerberatungsgesetz und entsprechender Nachweis über die Zahlung der Gebühr für die Ausnahmegenehmigung.
- Name, Beruf und berufliche Niederlassung der Personen, die die Gesellschaft verantwortlich führen, sowie Name, Beruf und berufliche Niederlassung der sonst zur Vertretung berechtigten Personen.
- Schriftliche Bestätigung der Gesellschafter, dass sie die Anteile an der Gesellschaft nicht für Rechnung eines Dritten halten.
- Beglaubigte Abschrift oder amtlicher Ausdruck der Eintragung der Gesellschaft in das Handels- bzw. Partnerschaftsregister
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Rechtsgrundlage
- §§ 49 -53 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- §§ 40 und 41 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
Rechtsbehelf
Gegen die Ablehnung der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft ist die Klage vor dem Finanzgericht möglich.
Anträge / Formulare
- Schriftlicher Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft , erhältlich bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
- Nur bei Bedarf: Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für besonders befähigte Personen gemäß dem Steuerberatergesetz.
Was sollte ich noch wissen?
Vor Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister kann die zuständige Steuerberaterkammer bereits bestätigen, dass bis auf die Eintragung in das Handels- oder Partnerschaftsregister alle Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
Kurztext
Um als Steuerberatungsgesellschaft tätig werden zu dürfen, ist es erforderlich, als solche anerkannt zu werden. Die zuständige Steuerberaterkammer prüft anhand der Antragsunterlagen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen und hat bei Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen die Gesellschaft als Steuerberatungsgesellschaft anzuerkennen.