

Wie in vielen Städten und Gemeinden am Rhein besteht bei einer Hochwasserlage
auch in der Verbandsgemeinde Unkel die Gefahr von Überschwemmungen.
Für die Bewohner/innen hochwassergefährdeter Gebiete
stellt die Verbandsgemeindeverwaltung ein Merkblatt zum Download bereit. [Download Merkblatt Hochwasser]
Informationen zu den Pegelständen des Rheins finden Sie hier:
Hochwassermeldedienst Rheinland-Pfalz
Elektronisches Wasserstraßen-Informationssystem (ELWIS) Pegel Andernach
Gewässerkundliches Informationssystem (PegelOnline)
Informationen des Deutschen Feuerwehr-Verbandes "Feuerwehr rät zur Vorsicht und Vorsorge"
Ihre Ansprechpartnerin
⇑ / Mobilität und Fahrzeuge / Führerscheine / Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
Leistungsbeschreibung
Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrerin oder -fahrer die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.
Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.
Der FQN ist eine Karte, die der Fahrerlaubnis in Form und Größe ähnelt. Sie ist zusammen mit Ihrer Fahrerlaubnis mitzuführen.
Der FQN wird ausgestellt über den
- Erwerb der Grundqualifikation,
- Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie
- Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme (alle 5 Jahre)
Den FQN müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises (Taxi-, Mietwagen- und Kraftomnibusgenehmigungen) können auch online bei der Kreisverwaltung Neuwied beantragt werden.
Alle Online-Dienste finden Sie unter www.kreis-neuwied.de/online-dienste
Teaser
Als Berufskraftfahrerin oder -fahrer benötigen Sie seit dem 23.05.2021 zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).
Zuständige Stelle
Die Fahrerlaubnisbehörde beim Kreis oder der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie sind Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer.
- Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
- Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.
- Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- gültiger Führerschein
- Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, beziehungsweise Weiterbildung
- gegebenenfalls Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen
- gegebenenfalls Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
Rechtsgrundlage
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
- Berufskraftfahrerqualifikationsrichtlinie 2018/645
Weiterführende Informationen
Kurztext
- Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung
- Berufskraftfahrerinnen oder fahrer benötigen eine Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
- Nachweis war bislang Schlüsselzahl 95, ab 2021 wird diese durch FQN schrittweise ersetzt
- der FQN muss zusätzlich zur Fahrerlaubnis mittgeführt werden
- der FQN muss schriftlich beantragt werden
- nach Herstellung der Karte wird diese automatisch von der Bundesdruckerei zugeschickt
- zuständig: zuständige Fahrerlaubnisbehörde