

Mögliche Trauorte
Trauzimmer der Verbandsgemeinde Unkel
Das Trauzimmer der Verbandsgemeinde Unkel empfängt Sie und Ihre Gäste gerne in einer schlicht, modernen Umgebung und hat ein Fassungsvermögen von bis zu 30 Personen, ist aber nicht für Rollstuhlfahrer geeignet.
Ratssaal der Stadt Unkel
Der Ratssaal des Stadtrathauses Unkel empfängt Sie in festlicher Atmosphäre. Hier können bis zu 60 Personen sowie Rollstuhlfahrer teilnehmen.
Burg Unkel
In einem Herrenhaus aus dem 18. Jahrhundert befindet sich im ersten Stock mit prachtvoller Aussicht über den Rhein bis zur Burgruine Drachenfels, der auch für Konzerte genutzte Rheinsaal. Mit ca. 30 Personen können Sie sich hier in festlicher Atmosphäre das JA-Wort geben. Leider nicht für Rollstuhlfahrer geeignet.
Rathaus der Ortsgemeinde Erpel
Auch im Ratssaal des Erpeler Rathauses empfängt Sie eine festliche Atmosphäre und hat ein Fassungsvermögen von bis zu 30 Personen. Leider nicht für Rollstuhlfahrer geeignet.
Neutor in Erpel
In den historischen Gemäuern des Neutors Erpel, welches um 1420 erbaut wurde, können Sie sich im ersten Stock, in rustikaler Atmosphäre, das Ja-Wort geben.
Für ca. 15 Personen (Sitzplätze nur für ca. 10 Personen) ist Platz in diesen alten Gemäuern. Allerdings ist der Zugang in den Eingangsbereich und der Zugang in den ersten Stock nur über eine steile Außentreppe bzw. Holztreppe möglich.
Obere Burg in Rheinbreitbach
In herrschaftlicher Atmosphäre können Sie mit etwa 40 Personen Ihre Trauung stattfinden lassen. Leider nicht Rollstuhlfahrer geeignet.
Wir bitten zu beachten, dass an allen Trauorten
untersagt ist, Reis, Blumen, Konfetti etc. zu werfen. Bei Nichtbeachtung werden
vom Eigentümer Reinigungskosten erhoben.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen
und Getränken ist untersagt.
Zudem beachten Sie bitte die Trautermine und Gebühren für die verschiedenen Trauorte.
Für Ihre Eheschließung in der Verbandsgemeinde Unkel bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:
- Rathaus in Erpel an jedem 3. Freitag im Monat in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Für die Nutzung dieses Raumes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben. - Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Unkel. Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Für die Nutzung dieses Raumes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben. - Obere Burg in Rheinbreitbach an jedem 1. Freitag im Monat in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
für die Nutzung dieses Raumes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben. - Trauzimmer im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montags – Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
- Großer Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montags – Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
Für die Nutzung dieses Raumes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben. - Burg Unkel an bestimmten vorgegebenen Terminen
Für die Nutzung dieses Raumes wird ein zusätzliches Nutzungsentgelt in Höhe von 250,00 € erhoben. - Neutor Erpel von Mai bis September Freitags von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Für die Nutzung dieses Raumes wird ein zusätzliches Nutzungsentgelt in Höhe von 100,00 € erhoben.
- Eheschließung innerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
a) Bei Eheanmeldung beim Standesamt Unkel und innerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 35,00 €
b) Bei Eheanmeldung außerhalb des Standesamt Unkel und innerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 44,00 €
c) außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 80,00 € - Eheschließung außerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel,
a) innerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 60,00 €
b) außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 110,00 € - Eheschließung an Samstagen innerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel 110,00 €
- Eheschließung an Samstagen außerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel 165,00 €
Terminvereinbarung
Um Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir Ihnen einen Termin mit den Mitarbeiterinnen des Standesamtes zu vereinbaren. Dazu können Sie das Kontaktformular verwenden.
Ihre Ansprechpartnerinnen
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Leistungsbeschreibung
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.
Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.
Verfahrensablauf
Sie können die Sterbeurkunde bei dem zuständigen Standesamt persönlich beantragen und abholen.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.
Beantragung per Post, Telefax oder E-Mail:
- Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde.
- Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen. Es muss folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Sterbedatum und -ort
- gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Anzeige des Sterbefalls ist die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung.
Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie stellen als:
- der letzte Ehepartner
- der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Sterbeurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
- für andere Personen, wie nähere Verwandte, ein Nachweis des rechtlichen Interesses
Welche Gebühren fallen an?
- Die Verwaltungsgebühren für die Ausstellung einer Sterbeurkunde sind je nach Bundesland unterschiedlich. Für das erste Exemplar der Sterbeurkunde liegen die Gebührensätze in der Regel zwischen EUR 10,00 und EUR 14,00. Für weitere Exemplare der Sterbeurkunde halbiert sich die Gebühr in den meisten Fällen.
- Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt ist kostenfrei.