Herzlich Willkommen! Hier finden Sie alles, was Sie zum Thema Heiraten in Unkel wissen sollten.

 


Mögliche Trauorte 


Trauzimmer der Verbandsgemeinde Unkel

Das Trauzimmer der Verbandsgemeinde Unkel empfängt Sie und Ihre Gäste gerne in einer schlicht, modernen Umgebung und hat ein Fassungsvermögen von bis zu 70 Personen (Sitzgelegenheit für etwa 50 Personen und ist für Rollstuhlfahrer geeignet.




Ratssaal der Stadt Unkel

Der Ratssaal des Stadtrathauses Unkel empfängt Sie in festlicher Atmosphäre. Hier können bis zu 60 Personen sowie Rollstuhlfahrer teilnehmen.


   


Burg Unkel

In einem Herrenhaus aus dem 18. Jahrhundert befindet sich im ersten Stock mit prachtvoller Aussicht über den Rhein bis zur Burgruine Drachenfels, der auch für Konzerte genutzte Rheinsaal. Mit ca. 30 Personen können Sie sich hier in festlicher Atmosphäre das JA-Wort geben. Leider nicht für Rollstuhlfahrer geeignet.

            


Villa Weingärtner

Einen wunderschönen Trauraum finden Sie in der „Villa Weingärtner“ in 53572 Unkel, Scheurener Straße 25.
Bei schönem Wetter kann die Zeremonie im idyllischen Innenhof stattfinden.
Für ca. 35 Personen (Sitzplätze nur für ca. 20 – 30 Personen) ist Platz und ist geeignet für Rollstuhlfahrer.

     


     




Rathaus der Ortsgemeinde Erpel

Auch im Ratssaal des Erpeler Rathauses empfängt Sie eine festliche Atmosphäre und hat ein Fassungsvermögen von bis zu 30 Personen. Leider nicht für Rollstuhlfahrer geeignet.

          


Neutor in Erpel

In den historischen Gemäuern des Neutors Erpel, welches um 1420 erbaut wurde, können Sie sich im ersten Stock, in rustikaler Atmosphäre, das Ja-Wort geben.

Für ca. 15 Personen (Sitzplätze nur für ca. 10 Personen) ist Platz in diesen alten Gemäuern. Allerdings ist der Zugang in den Eingangsbereich und der Zugang in den ersten Stock nur über eine steile Außentreppe bzw. Holztreppe möglich.

      

 

       

 

Obere Burg in Rheinbreitbach

In herrschaftlicher Atmosphäre können Sie mit bis zu 30 Personen Ihre Trauung stattfinden lassen. Leider nicht Rollstuhlfahrer geeignet.

 

  



Herrenhaus Gut Hohenunkel in Unkel

Das 1904 erbaute Herrenhaus Gut Hohenunkel in 53572 Unkel, Gut Hohenunkel 7, erstreckt sich malerisch am Waldrand und gewährt einen atemberaubenden Blick auf das romantische Rheintal, den Drachenfels und die märchenhafte Landschaft des Siebengebirges.

In einem edel angerichteten Ambiente mit 2 großen Festsälen finden ca. 80 Personen Platz.

Auch sind der Garten und die Terrassen für eine unvergessliche Trauung im Freien geeignet.

Alles ist barrierefrei zugänglich. Eine Rampe für Rollstuhlfahrer steht zur Verfügung.


     



Wir bitten zu beachten, dass an allen Trauorten untersagt ist, Reis, Blumen, Konfetti etc. zu werfen. Bei Nichtbeachtung werden vom Eigentümer Reinigungskosten erhoben.
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt.

Zudem beachten Sie bitte die Trautermine und Gebühren für die verschiedenen Trauorte.

Für Ihre Eheschließung in der Verbandsgemeinde Unkel bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:

  1. Rathaus in Erpel an jedem 3. Freitag im Monat in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und Samstags in der Zeit
    von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
    Für die Nutzung dieses Raumes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.

  2. Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Unkel. Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
    Für die Nutzung dieses Raumes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50,00 € erhoben.

  3. Obere Burg in Rheinbreitbach an jedem 1. Freitag im Monat in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
    Für die Nutzung dieses Raumes wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 100,00 € erhoben.

  4. Trauzimmer im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel zu den allgemeinen Öffnungszeiten Montags – Freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

  5. Burg Unkel, Termine in Absprache mit den Eigentümern
    Für die Nutzung dieses Raumes wird ein zusätzliches Nutzungsentgelt in Höhe von 290,00 € erhoben.

  6. Neutor Erpel von Mai bis September Freitags von 10.00 Uhr bis 11.30 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

    Für die Nutzung dieses Raumes wird ein zusätzliches Nutzungsentgelt in Höhe von 100,00 € erhoben.

  7. Villa Weingärtner Freitags von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr.
    Für die Nutzung dieses Raumes inkl. Innenhof wird ein zusätzliches Nutzungsentgelt in Höhe von 250,00 € erhoben.

  8. Herrenhaus Gut Hohenunkel Freitags von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und Samstags in der Zeit von 12.00 Uhr bis
    16.00 Uhr.
    Für die Nutzung wird ein zusätzliches Nutzungsentgelt in Höhe von 290,00 € erhoben.

Für die Eheschließung als solche fallen folgende Gebühren an:
      • Eheschließung innerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
        a) Bei Eheanmeldung beim Standesamt Unkel und innerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 45,00 €
        b) Bei Eheanmeldung außerhalb des Standesamt Unkel und innerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 45,00 €
        c) außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 80,00 €
      • Eheschließung außerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel,
        a) innerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 70,00 €
        b) außerhalb der allgemeinen Öffnungszeit 110,00 €
      • Eheschließung an Samstagen innerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel 150,00 €
      • Eheschließung an Samstagen außerhalb der Räumlichkeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel 200,00 €.
      Wird ein Stammbuch gewünscht, so fallen hier noch die Kosten für das jeweils ausgesuchte Stammbuch an. Diese liegen zwischen 17,00 € und 35,00 €. Eine Eheurkunde für das Stammbuch kostet 13,00 €.

      Weiter Kosten:
      Eheanmeldung nach deutsches Recht                               52,00 Euro
      Eheanmeldung nach ausländisches Recht                      100,00 Euro

      Um  Wartezeiten zu vermeiden empfehlen wir Ihnen einen Termin mit den Mitarbeiterinnen des Standesamtes zu vereinbaren.

      Ihre Ansprechpartnerinnen

      / Wahlen, Engagement und Beteiligung / Wahlen / Als Deutsche oder Deutscher nach Rückkehr aus dem Ausland zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

      Leistungsbeschreibung

      Wenn Sie wahlberechtigte Deutsche oder wahlberechtigter Deutscher sind und aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, werden Sie nicht in allen Fällen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis Ihrer Zuzugsgemeinde eingetragen.

      Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tage vor der Wahl (Stichtag) bei der Meldebehörde gemeldet sind. Melden Sie sich hingegen nach dem 42. und vor dem 20. Tage vor der Wahl bei der Meldebehörde an, können Sie auf schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen werden.

      Teaser

      Wenn Sie wahlberechtige Deutsche oder wahlberechtigter Deutscher sind und aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen in das Wählerverzeichnis Ihrer Zuzugsgemeinde eingetragen werden.

      Verfahrensablauf

      • Sie melden sich nach dem 42., aber vor dem 20. Tage vor der Wahl bei der Meldebehörde an.
      • Sie stellen schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.
      • Sie versichern an Eides statt, dass Sie wahlberechtigt sind und erklären, dass Sie in keinem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union an der Wahl teilnehmen und in keiner anderen Gemeinde im Wahlgebiet einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben. Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.

      Zuständige Stelle

      Die Zuständigkeit obliegt den Gemeindenbehörden.

      Voraussetzungen

      Bei Rückkehr nach Deutschland werden Sie auf Ihren form- und fristgemäßen Antrag hin in das Wählerverzeichnis Ihrer Zuzugsgemeinde eingetragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

      • Sie sind Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, haben am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und sind nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.  
      • Zudem haben Sie am Wahltag mindestens drei Monate in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innegehabt oder sonst sich gewöhnlich aufgehalten oder
      • Sie haben innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder
      • Sie haben aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik erworben und sind von ihnen betroffen.

      Welche Unterlagen werden benötigt?

      Erklärung an Eides statt zur Wahlberechtigung und Erklärung, dass Sie nicht woanders einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt haben.

      Welche Fristen muss ich beachten?

      Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich bis spätestens zum 21. Tage vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde zu stellen.   

      Rechtsgrundlage

      Anträge / Formulare

      Die notwendigen Formulare können Sie nachfolgend einsehen:

      Ihre Ansprechpartner

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