

Die Waldfläche in der Verbandsgemeinde Unkel beträgt insgesamt 14,43 km² (Gesamtfläche 26,53 km²).
Davon entfalle auf die
Stadt Unkel | 4,46 km² (Gesamtfläche 8,16 km²) |
Ortsgemeinde Bruchhausen | 0,72 km² (Gesamtfläche 2,58 km²) |
Ortsgemeinde Rheinbreitbach | 3,72 km² (Gesamtfläche 6,58 km²) |
Ortsgemeinde Erpel | 5,53 km² (Gesamtfläche 9,21 km²) |
Als Erholungs- und Freizeitraum ist der Wald für unsere Gesellschaft von hohem Nutzen.
Die
Stadt Unkel sowie die Orstgemeinden Bruchhausen, Erpel und
Rheinbreitbach bilden mit den Kommunen der Verbandsgemeinde Linz am
Rhein den
Zweckverband Linz-Unkel zur Waldbewirtschaftung
Aufgabe
dieses Verbandes ist es die gemeinsame Bewirtschaftung der
Forstbetriebe der Verbandsmitglieder zu fördern. Auf diesem Weg soll die
Zukunftsfähigkeit der Forstbetriebe verbessert und die Wahrnemung
forstpolitischer Belange gestärkt werden. Ziel ist es standortgerechte,
vitale und an den Klimawandel anpassungsfähige Wälder mit überwiegend
heimischen Baumarten durch eine nachhaltige Bewirtschaftung zu erhalten
und weiter zu entwickeln. Nachhaltigkeit bedeutet, dass alle Erzeugnisse
und Leistungen des Waldes wie zum Beispiel Holz jetzt und zukünftig von
unseren Kindern in gleicher Menge und Qualität genutzt werden können
und sie sich ebenfalls tagtäglich an der Schönheit des Waldes erfreuen.
Zuständiges Forstamt:
Forstamt Dierdorf
Hanalle 5
56269 Dierdorf
Telefon 02689 97269-0
Fax 02689 97269-29
E-Mail
Internet www.wald-rlp.de/index-php?id=6958
weitere Informationen:
Ihr Ansprechpartner
⇑ / Elektronische Signatur
Leistungsbeschreibung
Elektronische Unterschrift im Verwaltungsbereich
Das Internet wird für das tägliche Leben immer bedeutungsvoller. Zunehmend können Geschäftsprozesse über das Internet abgewickelt werden. Auch immer mehr Verwaltungsvorgänge werden online angeboten. Bei vielen Verwaltungsvorgängen ist jedoch eine Unterschrift erforderlich. Die Unterschrift kann durch eine elektronische Unterschrift ersetzt werden.
Die qualifizierte elektronische Signatur im elektronischen Geschäftsverkehr ist gleichwertig zur handschriftlichen Unterschrift im traditionellen Geschäftsverkehr.
Sie hat zwei entscheidende Vorteile: Einerseits werden die elektronischen Daten versiegelt, so dass ihre Unverfälschtheit gewährleistet ist. Andererseits kann die Signatur jederzeit überprüft werden.
Die Signatur wird mit Hilfe einer Chip-Karte (ähnlich einer EC-Karte) und einem Kartenlesegerät durch die mathematische Verknüpfung eines Textes mit einem persönlichen, geheimen Schlüssel erzeugt. Der Empfänger kann diese Signatur mit einem speziellen öffentlichen Signaturschlüssel prüfen.
Ausführliche Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur finden Sie auf der folgenden Internetseite:
Signaturinitiative Rheinland-Pfalz
Rechtsverbindliche elektronische Nachrichten
Zugangsöffnung der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten (§ 3a Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVfG)
Rechtliche Rahmenbedingungen 1. Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation: Die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel bietet mit der elektronischen kommunalen Poststelle (eKomP) die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung. Für Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht. Die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der auf diesen Seiten dargelegten Bedingungen.
2. Grundsätze der elektronischen Kommunikation: 2.1 Formfreie Vorgänge: Für Vorgänge oder Anfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist keine digitale Signatur nötig. Sie können weiterhin per E-Mail an alle auf dieser Seite oder den Briefköpfen genannten E-Mail-Adressen geschickt werden.
2.2 Formgebundene Vorgänge: Für Vorgänge, die zur Bearbeitung eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen bzw. die Rechtsfristen in Gang setzen, müssen die Mitteilungen und Anlagendokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein. Vorgänge dieser Art können Sie an die elektronische kommunale Poststelle (eKomP) der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel () rechtsverbindlich und sicher elektronisch schicken. Ausgenommen von dieser Verfahrensweise ist die elektronische Abgabe von Angeboten nach Vergabeverfahren. Da die Verbandsgemeindeverwaltung Unkel zunächst nur die Möglichkeit hat, signierte Dateien zu empfangen, wird der Bescheid bzw. die Rückmeldung der Behörde weiterhin per Briefpost erfolgen. Voraussetzung hierfür ist die Angabe einer vollständigen Absenderadresse in den übermittelten Dokumenten, die Verwendung eines Pseudonyms ist nichtzulässig.
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