Wald
Die Waldfläche in der Verbandsgemeinde Unkel beträgt insgesamt 14,43 km² (Gesamtfläche 26,53 km²)

Die Waldfläche in der Verbandsgemeinde Unkel beträgt insgesamt 14,43 km² (Gesamtfläche 26,53 km²).
Davon entfalle auf die

Stadt Unkel
4,46 km² (Gesamtfläche 8,16 km²)
Ortsgemeinde Bruchhausen
0,72 km² (Gesamtfläche 2,58 km²)
Ortsgemeinde Rheinbreitbach
3,72 km² (Gesamtfläche 6,58 km²)
Ortsgemeinde Erpel
5,53 km² (Gesamtfläche 9,21 km²)


Als Erholungs- und Freizeitraum ist der Wald für unsere Gesellschaft von hohem Nutzen.
Die Stadt Unkel sowie die Orstgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach bilden mit den Kommunen der Verbandsgemeinde Linz am Rhein den


Zweckverband Linz-Unkel zur Waldbewirtschaftung

Aufgabe dieses Verbandes ist es die gemeinsame Bewirtschaftung der Forstbetriebe der Verbandsmitglieder zu fördern. Auf diesem Weg soll die Zukunftsfähigkeit der Forstbetriebe verbessert und die Wahrnemung forstpolitischer Belange gestärkt werden. Ziel ist es standortgerechte, vitale und an den Klimawandel anpassungsfähige Wälder mit überwiegend heimischen Baumarten durch eine nachhaltige Bewirtschaftung zu erhalten und weiter zu entwickeln. Nachhaltigkeit bedeutet, dass alle Erzeugnisse und Leistungen des Waldes wie zum Beispiel Holz jetzt und zukünftig von unseren Kindern in gleicher Menge und Qualität genutzt werden können und sie sich ebenfalls tagtäglich an der Schönheit des Waldes erfreuen.

Zuständiges Forstamt:

Forstamt Dierdorf
Hanalle 5
56269 Dierdorf
Telefon
02689 97269-0 
Fax
02689 97269-29
E-Mail
Internet www.wald-rlp.de/index-php?id=6958


weitere Informationen:

Ihr Ansprechpartner

Leistungsbeschreibung

In einem Amtsblatt finden Sie amtliche Veröffentlichungen von Behörden über öffentliche Entscheidungen. Dazu gehören z.B. Verwaltungsvorschriften, Rundschreiben und sonstige Bekanntmachungen. Teilweise enthalten Amtsblätter auch redaktionelle Texte oder Werbeanzeigen.

Amtsblätter können Sie immer in Papierform und häufig auch digital, meist als Download oder als Email, lesen. Bei Bedarf können Sie sich die gewünschten Amtsblätter zusenden lassen.

Teaser

Wenn Sie sich über öffentliche Bekanntmachungen von Behörden informieren wollen, finden Sie diese in einem Amtsblatt. Dieses können Sie sich zusenden lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Je nach gewünschtem Amtsblatt wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Kommune beziehungsweise die Staatskanzlei, das Ministerium der Justiz oder das Ministerium für Bildung.

Voraussetzungen

Für einige Amtsblätter muss ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen werden. Im Übrigen sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel sind keine Unterlagen vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zu kommunalen Amtsblättern finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune.

Stellenausschreibungen, die im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, sind zusätzlich online  für jeden User kostenfrei einsehba r unter

Bemerkungen

  • Gesetz- und Verordnungsblatt und Ministerialblat erscheinen nach Bedarf
  • Staatsanzeiger erscheint montags

Ihre Ansprechpartner

Zugeordnete Abteilungen

Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Einverstanden