

Die Waldfläche in der Verbandsgemeinde Unkel beträgt insgesamt 14,43 km² (Gesamtfläche 26,53 km²).
Davon entfalle auf die
Stadt Unkel | 4,46 km² (Gesamtfläche 8,16 km²) |
Ortsgemeinde Bruchhausen | 0,72 km² (Gesamtfläche 2,58 km²) |
Ortsgemeinde Rheinbreitbach | 3,72 km² (Gesamtfläche 6,58 km²) |
Ortsgemeinde Erpel | 5,53 km² (Gesamtfläche 9,21 km²) |
Als Erholungs- und Freizeitraum ist der Wald für unsere Gesellschaft von hohem Nutzen.
Die
Stadt Unkel sowie die Orstgemeinden Bruchhausen, Erpel und
Rheinbreitbach bilden mit den Kommunen der Verbandsgemeinde Linz am
Rhein den
Zweckverband Linz-Unkel zur Waldbewirtschaftung
Aufgabe
dieses Verbandes ist es die gemeinsame Bewirtschaftung der
Forstbetriebe der Verbandsmitglieder zu fördern. Auf diesem Weg soll die
Zukunftsfähigkeit der Forstbetriebe verbessert und die Wahrnemung
forstpolitischer Belange gestärkt werden. Ziel ist es standortgerechte,
vitale und an den Klimawandel anpassungsfähige Wälder mit überwiegend
heimischen Baumarten durch eine nachhaltige Bewirtschaftung zu erhalten
und weiter zu entwickeln. Nachhaltigkeit bedeutet, dass alle Erzeugnisse
und Leistungen des Waldes wie zum Beispiel Holz jetzt und zukünftig von
unseren Kindern in gleicher Menge und Qualität genutzt werden können
und sie sich ebenfalls tagtäglich an der Schönheit des Waldes erfreuen.
Zuständiges Forstamt:
Forstamt Dierdorf
Hanalle 5
56269 Dierdorf
Telefon 02689 97269-0
Fax 02689 97269-29
E-Mail
Internet www.wald-rlp.de/index-php?id=6958
weitere Informationen:
Ihr Ansprechpartner
⇑ / Steuerberater als Vertreter bestellen
Leistungsbeschreibung
Steuerberater und Steuerbevollmächtigte müssen einen allgemeinen Vertreter bestellen, wenn sie länger als einen Monat daran gehindert sind, ihren Beruf auszuüben. Die Bestellung ist der zuständigen Steuerberaterkammer unverzüglich anzuzeigen.
Auf Antrag des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten bestellt die zuständige Steuerberaterkammer den Vertreter.
Der Vertreter muss ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter sein.
Die Steuerberaterkammer kann den Vertreter unter bestimmten Voraussetzungen auch von Amts wegen bestellen (öffentlich-rechtliche Vertreterbestellung).
Teaser
Sollten Sie als SteuerberaterIn oder Steuerbevollmächtigte/-r länger als einen Monat daran gehindert sein, Ihren Beruf auszuüben, müssen Sie einen allgemeinen Vertreter bestellen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.