Finanzen
Haushalts- und Wirtschaftspläne sowie Jahresabschlüsse aus der Verbandsgemeinde Unkel

Haushaltsreden

Haushaltspläne

Jahresabschlüsse

Zweckverband
Abwasserbeseitigung Linz-Unkel

Forstzweckverband Linz-Unkel

Entwicklung der Verbandsgemeindeumlage

Übersicht der Steuer- und Hebesätze in der Verbandsgemeinde Unkel, Stand 22.06.2023

Informationen des Landes Rheinland-Pfalz zur Grundsteuerreform finden Sie unter fin-rlp.de/grundsteuer und www.elster.de.

Ihr Ansprechpartner

/ Anliegerbeiträge

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

auch Anliegergebühren oder Erschließungsbeiträge genannt



Grundsätzlich geregelt in §127ff. des BauGB.


Nach dem Kommunalabgabengesetz ist die Gemeinde verpflichtet, bei straßenbaulichen Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen Anliegerbeiträge zu erheben.


Hierzu gehören:

  • Abwasserbeiträge für die Herstellung der öffentlichen Abwassereinrichtungen (Abwasserkanäle und Kläranlage)
  • Erschließungsbeiträge für den erstmaligen bebauungsplanmäßigen Ausbau von öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanlagen
  • Ausbaubeiträge für Straßenbaumaßnahmen erhoben, die der Erhaltung oder Erneuerung einer bereits vorhandenen Straße dienen.

    Es gibt grundsätzlich zwei Arten der Erhebung

    • Einmalige Ausbaubeiträge
    • Wiederkehrende Beiträge

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

§ 127 Baugesetzbuch

Kommunalabgabengesetz

Zugeordnete Abteilungen

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