

Haushaltsreden
Haushaltspläne
Verbandsgemeinde Unkel, Haushaltsplan Doppelhaushalt 2023/2024
Verbandsgemeinde Unkel, Haushaltsplan Doppelhaushalt 2025/2026
Ortsgemeinde Bruchhausen, Haushaltsplan Doppelhaushalt 2023/2024
Ortsgemeinde Bruchhausen, Haushaltsplan Doppelhaushalt 2025/2026
Ortsgemeinde Erpel, Haushaltsplan Doppelhaushaalt 2023/2024
Ortsgemeinde Erpel, Haushaltsplan Doppelhaushalt 2024/2026
Ortsgemeinde Rheinbreitbach, Haushaltsplan Doppelhaushalt 2023/2024
1. Nachtragshaushaltsplan 2024 Ortsgemeinde Rheinbreitbach
Ortsgemeinde Rheinbreitbach, Haushaltsplan Doppelhaushalt 2025/2026
Jahresabschlüsse
Zweckverband
Abwasserbeseitigung Linz-Unkel
Forstzweckverband Linz-Unkel
Jahresabschluß Forstzweckverband Linz-Unkel 2020
Haushaltsplan Forstzweckverband Linz-Unkel 2021
Haushaltssatzung Forstzweckverband Linz-Unkel 2021
Haushaltsplan Forstzweckverband Linz-Unkel 2022
Haushaltssatzung Forstzweckverband Linz-Unkel 2022
Jahresabschluss Forstzweckverband Linz-Unkel 2022
Haushaltsplan Forstzweckverband Linz-Unkel 2023
Haushaltsplan Forstzweckverband Linz-Unkel 2024
Entwicklung der Verbandsgemeindeumlage
Übersicht der Steuer- und Hebesätze in der Verbandsgemeinde Unkel, Stand 22.06.2023
Informationen des Landes Rheinland-Pfalz zur Grundsteuerreform finden Sie unter fin-rlp.de/grundsteuer und www.elster.de.
Ihr Ansprechpartner
⇑ / Antrag auf Absetzung der Schmutzwassermenge
Leistungsbeschreibung
Informationen zum Gartenwasserzähler:
Grundsätzlich werden jedem Kunden 10 % des Schmutzwasserverbrauchs für die Gartenbewässerung bei der jährlichen Abwasserabrechnung in Abzug gestellt.
Gartenwasserzähler sind für die Entnahme von Trinkwasser vorgesehen, welches nach der Verwendung nicht dem Abwassernetz als Schmutzwasser zugeführt wird, sondern auf dem Grundstück versickert.
Im Normalfall gilt dies für die sommerliche Bewässerung im Garten.
Der über den Gartenwasserzähler ermittelte Verbrauch kann gem. § 20 Abs. 5 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Unkel bei der Schmutzwassergebührenermittlung abgesetzt werden.
Hinweise zum Einbau und zur Benutzung des Gartenwasserzählers:
- Der Gartenwasserzähler wird nicht durch das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Unkel eingebaut.
Der Eigentümer ist somit selbst für die Montage verantwortlich. Ob er einen Fachbetrieb beauftragt, bleibt ihm überlassen. - Die Einbaustelle des Gartenwasserzählers muss frostsicher im Gebäude gewählt werden.
- Aufgeschraubte Gartenwasserzähler auf der Außenstelle sind nicht zulässig.
- Nur geeichte Wasserzähler dürfen eingebaut werden und müssen nach Ablauf der Eichfrist (6 Jahre) ausgetauscht werden.
- Nach erfolgreichem Einbau ist das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Unkel davon in Kenntnis zu setzen (telefonisch, persönlich oder per E-Mail), sodass eine Abnahme durch das Abwasserwerk erfolgen kann.
- Nach erfolgreicher Abnahme des Gartenwasserzählers ist die Mitteilung über die nicht eingeleitete Schmutzwassermenge jeweils bis zum 31.01. des Folgejahres eigenständig mittels Formular an das Abwasserwerk zu übermitteln.
- Auf eine Verwaltungsgebühr wird verzichtet.