

Haushaltsreden
Haushaltspläne
Verbandsgemeinde Unkel, Haushaltsplan Doppelhaushalt 2023/2024
Verbandsgemeinde Unkel, Haushaltsplan Doppelhaushalt 2025/2026
Ortsgemeinde Bruchhausen, Haushaltsplan Doppelhaushalt 2023/2024
Ortsgemeinde Bruchhausen, Haushaltsplan Doppelhaushalt 2025/2026
Ortsgemeinde Erpel, Haushaltsplan Doppelhaushaalt 2023/2024
Ortsgemeinde Erpel, Haushaltsplan Doppelhaushalt 2024/2026
Ortsgemeinde Rheinbreitbach, Haushaltsplan Doppelhaushalt 2023/2024
1. Nachtragshaushaltsplan 2024 Ortsgemeinde Rheinbreitbach
Ortsgemeinde Rheinbreitbach, Haushaltsplan Doppelhaushalt 2025/2026
Jahresabschlüsse
Zweckverband
Abwasserbeseitigung Linz-Unkel
Forstzweckverband Linz-Unkel
Jahresabschluß Forstzweckverband Linz-Unkel 2020
Haushaltsplan Forstzweckverband Linz-Unkel 2021
Haushaltssatzung Forstzweckverband Linz-Unkel 2021
Haushaltsplan Forstzweckverband Linz-Unkel 2022
Haushaltssatzung Forstzweckverband Linz-Unkel 2022
Jahresabschluss Forstzweckverband Linz-Unkel 2022
Haushaltsplan Forstzweckverband Linz-Unkel 2023
Haushaltsplan Forstzweckverband Linz-Unkel 2024
Entwicklung der Verbandsgemeindeumlage
Übersicht der Steuer- und Hebesätze in der Verbandsgemeinde Unkel, Stand 22.06.2023
Informationen des Landes Rheinland-Pfalz zur Grundsteuerreform finden Sie unter fin-rlp.de/grundsteuer und www.elster.de.
Ihr Ansprechpartner
⇑ / Wiederkehrende Oberflächenentwässerungsbeiträge
Leistungsbeschreibung
Das Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz schreibt vor, die Abwassergebühren und die Beiträge für die Oberflächenentwässerung getrennt zu berechnen. Die Höhe der Gebühr für das ins öffentliche Kanalnetz eingeleitete Schmutzwasser (Abwassergebühr) hängt dabei mit dem Frischwasserverbrauch zusammen.
Zur Deckung der laufenden Kosten für die Beseitigung von Oberflächenwasser sind folgende Möglichkeiten zulässig:
a) nur ein wiederkehrende Beitrag,
b) nur eine Niederschlagswassergebühr oder
c) die Kombination aus 1. wiederkehrendem Beitrag und 2. Gebühr
Der wiederkehrende Beitrag bezieht sich im Gegensatz zu einem einmalige Entgelt, das zum Beispiel für den erstmaligem Anschluss eines Neubaus ans Kanalnetz zu zahlen ist, auf die laufenden Kosten für Betrieb und Unterhalt der gesamten Anlagen für die Oberflächenwasserbeseitigung.
Ein Grossteil der Kosten in diesem Bereich fällt unabhängig davon an, wie stark die Anlagen tatsächlich genutzt werden.
Bei der Oberflächenentwässerung bezahlt der Hausbesitzer nicht dafür, wieviel Regenwasser von seinem Grundstück in den Kanal läuft, sondern für die Bereitstellung und den Unterhalt öffentlicher Kanalanlagen.
Ob und in welcher Höhe wiederkehrende Beiträge für die Oberflächenentwässerung erhoben werden, regelt die jeweilige Körperschaft per Satzung.
- Kreisfreie Stadt
- Verbandsgemeinde
- verbandsfreie Gemeinde oder Stadt
Rechtsgrundlage
§ 7 KAG, örtliche Satzung
Anträge / Formulare
Antrag auf Absetzung der Schmutzwassermenge
Antrag auf Einleitung von geklärtem Bohrwasser
Antrag auf Herstellung eines Kanalhausanschlusses
Fertigstellungsanzeige für Kanalhausanschluss