

Haushaltsreden
Haushaltspläne
Jahresabschlüsse
Zweckverband
Abwasserbeseitigung Linz-Unkel
Forstzweckverband Linz-Unkel
Jahresabschluß Forstzweckverband Linz-Unkel 2020
Haushaltsplan Forstzweckverband Linz-Unkel 2021
Haushaltssatzung Forstzweckverband Linz-Unkel 2021
Haushaltsplan Forstzweckverband Linz-Unkel 2022
Haushaltssatzung Forstzweckverband Linz-Unkel 2022
Jahresabschluss Forstzweckverband Linz-Unkel 2022
Haushaltsplan Forstzweckverband Linz-Unkel 2023
Haushaltsplan Forstzweckverband Linz-Unkel 2024
Entwicklung der Verbandsgemeindeumlage
Übersicht der Steuer- und Hebesätze in der Verbandsgemeinde Unkel, Stand 22.06.2023
Informationen des Landes Rheinland-Pfalz zur Grundsteuerreform finden Sie unter fin-rlp.de/grundsteuer und www.elster.de.
Ihr Ansprechpartner
⇑ / Abwassergebühr
Leistungsbeschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Auskünfte erhalten Sie bei der für die Abwasserbeseitigung an Ihrem Wohnort zuständigen Stelle.
Das kann sein:
- ein Abwasserzweckverband
- die Stadt- / Gemeinde- / Verbandsgemeindewerke
- die Stadt- / Gemeinde- / Verbandsgemeindeverwaltung