Finanzen
Haushalts- und Wirtschaftspläne sowie Jahresabschlüsse aus der Verbandsgemeinde Unkel

Haushaltsreden

Haushaltspläne

Jahresabschlüsse

Zweckverband
Abwasserbeseitigung Linz-Unkel

Forstzweckverband Linz-Unkel

Entwicklung der Verbandsgemeindeumlage

Übersicht der Steuer- und Hebesätze in der Verbandsgemeinde Unkel, Stand 22.06.2023

Informationen des Landes Rheinland-Pfalz zur Grundsteuerreform finden Sie unter fin-rlp.de/grundsteuer und www.elster.de.

Ihr Ansprechpartner

/ Abfall und Umweltschutz / Abfall, Schadstoffe und Emissionen / Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz

Leistungsbeschreibung

Zweck des Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung von Belastungen sowie gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Tabakrauch (Passivrauchbelastung)

In der Gastronomie in Rheinland-Pfalz besteht seit dem 15.02.2008 Rauchverbot

Ausnahmen:

  • in abgetrennten Nebenräumen, wenn die Grundfläche und die Anzahl der Sitzplätze in den Nebenräumen mit  Raucherlaubnis nicht größer sind als in den übrigen rauchfreien Gasträumen
  • in Ein-Raum-Gaststätten unter 75 m², wenn in der Gaststätte keine oder nur einfach zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle als untergeordnete Nebenleistung verabreicht werden
  • in Festzelten bei einer Standzeit bis zu 21 Tagen

Voraussetzungen

Zur Gastronomie gehören auch:

•           Straußwirtschaften
•           Kantine
•           Vereinslokale
•           Festzelte
•           Diskotheken
•           gastronomische Bereichen in Hotels

Rauchfreie Einrichtungen sind:

•           Theater
•           Kinos
•           Museen
•           Heime der Altenhilfe
•           Pflegeheime
•           Krankenhäuser, Vorsorge- und
            Rehabilitationseinrichtungen
•           Schulen
•           Sportstätten
•           Universitäten und Fachhochschulen
•           Einrichtungen der Erwachsenenbildung
•           Einrichtungen der Jugendhilfe

Rechtsgrundlage

Unterstützende Institutionen

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