

Haushaltsreden
Haushaltspläne
Jahresabschlüsse
Zweckverband
Abwasserbeseitigung Linz-Unkel
Forstzweckverband Linz-Unkel
Jahresabschluß Forstzweckverband Linz-Unkel 2020
Haushaltsplan Forstzweckverband Linz-Unkel 2021
Haushaltssatzung Forstzweckverband Linz-Unkel 2021
Haushaltsplan Forstzweckverband Linz-Unkel 2022
Haushaltssatzung Forstzweckverband Linz-Unkel 2022
Jahresabschluss Forstzweckverband Linz-Unkel 2022
Haushaltsplan Forstzweckverband Linz-Unkel 2023
Haushaltsplan Forstzweckverband Linz-Unkel 2024
Entwicklung der Verbandsgemeindeumlage
Übersicht der Steuer- und Hebesätze in der Verbandsgemeinde Unkel, Stand 22.06.2023
Informationen des Landes Rheinland-Pfalz zur Grundsteuerreform finden Sie unter fin-rlp.de/grundsteuer und www.elster.de.
Ihr Ansprechpartner
⇑ / Abfall und Umweltschutz / Abfall, Schadstoffe und Emissionen / Rauchverbot in Gaststätten in Rheinland-Pfalz
Leistungsbeschreibung
Zweck des Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung von Belastungen sowie gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Tabakrauch (Passivrauchbelastung)
In der Gastronomie in Rheinland-Pfalz besteht seit dem 15.02.2008 Rauchverbot
Ausnahmen:
- in abgetrennten Nebenräumen, wenn die Grundfläche und die Anzahl der Sitzplätze in den Nebenräumen mit Raucherlaubnis nicht größer sind als in den übrigen rauchfreien Gasträumen
- in Ein-Raum-Gaststätten unter 75 m², wenn in der Gaststätte keine oder nur einfach zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle als untergeordnete Nebenleistung verabreicht werden
- in Festzelten bei einer Standzeit bis zu 21 Tagen
Voraussetzungen
Zur Gastronomie gehören auch:
• Straußwirtschaften
• Kantine
• Vereinslokale
• Festzelte
• Diskotheken
• gastronomische Bereichen in Hotels
Rauchfreie Einrichtungen sind:
• Theater
• Kinos
• Museen
• Heime der Altenhilfe
• Pflegeheime
• Krankenhäuser, Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen
• Schulen
• Sportstätten
• Universitäten und Fachhochschulen
• Einrichtungen der Erwachsenenbildung
• Einrichtungen der Jugendhilfe