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Auf die Räder, fertig, los! STADTRADELN vom 10. bis 30. Mai

Die VG Unkel nimmt auch 2025 wieder an der internationalen Aktion STADTRADELN teil. Vom 10. bis 30. Mai 2025 sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen mitzumachen. Ziel ist es, in Teams drei Wochen lang möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen - sei es auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen oder in der Freizeit.

Wie kann ich mitmachen?

Jeder kann sich ab sofort über stadtradeln.de/vg-unkel oder über die STADTRADELN-App einem Team anzuschließen. Unternehmen, Schulen, Verwaltungen, Familien, Freundeskreise und Sportvereine sind eingeladen, Teams zu bilden und gegeneinander anzutreten. Bereits jetzt ist eine Registrierung, der Beitritt zu einem Team oder die Gründung eines eigenen Teams möglich. Einzelradler können sich dem vorhandenen Team "Offenes Team – Unkel" anschließen. Mit der kostenfreien STADTRADELN-App können Teilnehmende die geradelten Strecken bequem via GPS tracken und direkt ihrem Team und ihrer Kommune gutschreiben.

Foto Sabine Kindler-Glätzner "Siegerehrung in der VG Unkel 2024Das aktivste Team und die fleißigsten Radler werden bei der Siegerehrung am 24. Juni um 17:30 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung geehrt!

 





Bürgerbeteiligung

©Klima-Bündnis ServicesNeben dem Spaß und den direkten positiven Auswirkungen auf Umwelt und persönliche Gesundheit, kommt der Aktion bei Nutzung der STADTRADELN-App auch eine besondere Bedeutung als Bürgerbeteiligungsinstrument zu. Denn die App dient nebenbei als Planungsinstrument für Infrastrukturmaßnahmen. Sie liefert den Kommunen wertvolle Radverkehrsdaten, die eine Basis für Verkehrskonzepte sind. In der VG-Unkel kann gleichzeitig die Meldeplattform RADar! über die STADTRADELN-App mitgenutzt werden. Hier können Problemstellen und Hindernisse im Radwegenetz einfach in der Karte markiert und beschrieben werden. DAS Tool für eine bessere Radinfrastruktur! Die Hinweise werden im Anschluss ausgewertet und geprüft und anschließend geschaut, welche Meldungen zeitnah umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen (z.B. Asphaltarbeiten, Hindernisse, Wegeführung).

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

©Klima-Bündnis Services/Scholz_&_VolkmeUm auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist und wo noch nachgebessert werden muss.






STADTRADELN - Spielregeln

Mitmachen

1.       Registrieren
Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken. Falls du lieber offline an STADTRADELN teilnehmen möchtest, findest du unten weitere Informationen.

2.       Werbung machen! Baue dir ein starkes Team auf!

3.       Losradeln
©Klima-Bündnis ServicesWenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten, kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden. Wenn du deine Kilometer mit der STADTRADELN-App trackst, liefern diese automatisch wertvolle Radverkehrsdaten zur Erstellung des Radverkehrskonzepts für die VG Unkel. Denk auch daran, Meldungen zu Problemstellen einfach über die App oder unter https://www.radar-online.net/home abzugeben!

4.       Lass dich ehren bei der Siegerehrung am 24. Juni um 17:30!

 

Infos für Radler ohne Internetzugang oder ohne Smartphone

Auch alle Schülerinnen und Schüler sind herzlich eingeladen mitzuradeln! Wird kein Smartphone genutzt, können die©Klima-Bündnis Services Kilometer manuell unter stadtradeln.de/vg-unkel nachgetragen werden oder mittels eines ausgedruckten Bogens erfasst werden.

Hier ist ein Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung nutzen, zu finden.

Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer*innen, die ihre geradelten Kilometer nicht online eintragen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die STADTRADELN-Koordinatorin der VG Unkel Mareike Hähn, , Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Linzer Straße 4, 53572 Unkel.



/ An-, Ab- und Ummeldungen eines Wohnsitzes

Leistungsbeschreibung

Sofern Sie bei uns zu- oder innerhalb der Verbandsgemeinde Unkel umgezogen sind, haben Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung in unserem Einwohnermeldeamt an- bzw. umzumelden. Bitte beachten Sie, dass eine verspätete oder unterlassene Meldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Eine An- bzw. Ummeldung in die Zukunft ist nicht möglich.

Die Meldung hat grds. persönlich zu erfolgen. 

In Ausnahmefällen kann die Meldung durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen. Hierfür ist das Formular Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten von Ihnen auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit Ihrem Personalausweis und ggf. Reisepass sowie der Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers von dem Bevollmächtigten bei uns vorzulegen.

An-/Ummeldung eines minderjährigen Kindes:
Bei Zu- bzw. Umzug eines minderjährigen Kindes aus dem Haushalt eines nicht mit zuziehenden Elternteils ist für die Meldung des Kindes das Einverständnis dieses Elternteils erforderlich.
Die v.g. Einverständniserklärung ist nicht erforderlich, wenn das mitziehende Elternteil das alleinige Sorgerecht bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. In diesem Fall ist ein entsprechender Nachweis (z.B. Sorgerechtsbeschluss, schriftliche Vereinbarung beider Elternteile) mitzubringen.

Bemerkungen:
Bei einem Umzug innerhalb des Zulassungsbereiches des Landkreises Neuwied können Zulassungsbescheinigungen Teil I bzw. Fahrzeugscheine hinsichtlich der Anschrift bei uns geändert werden (§ 13 FZV). Die Gebühr hierfür beträgt 10,80 € je Änderung.

Abmeldung eines Wohnsitzes

Wegzug innerhalb Deutschlands
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung bei der für Ihren neuen Wohnort zuständigen Meldebehörde anmelden. Eine Abmeldung Ihres bisherigen Wohnsitzes ist nicht erforderlich.

Wegzug ins Ausland
Ziehen Sie ins Ausland, hat innerhalb von 2 Wochen nach Ihrem Auszug eine Abmeldung Ihres bisherigen Wohnsitzes zu erfolgen. Der Personalausweis sowie eine Auszugsbestätigung des Wohnungsgebers (siehe Bemerkung) ist hierfür mitzubringen. Die Abmeldung kann frühestens 1 Woche vor dem tatsächlichen Wegzug erfolgen.

Abmeldung einer Nebenwohnung
Die Abmeldung einer Nebenwohnung im Inland kann bei der Meldebehörde der Nebenwohnung, aber auch bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes vorgenommen werden. Die Abmeldung hat innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug zu erfolgen.

Bemerkung:
Mit Einführung des neuen Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 ist für die Abmeldung ins Ausland eine Auszugsbestätigung des Wohnungsgebers vorzulegen. Einen Vordruck dieser Auszugsbestätigung finden Sie hier

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweise und ggf. Reisepässe aller Familienangehörigen, bei ausländischen Mitbürgern: Pass- oder Ausweisdokument
  • Bei minderjährigen Kindern, die noch kein Ausweisdokument besitzen, ist die Geburtsurkunde mitzubringen.
  • ggf. Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten bei An-, Ab- Ummeldung durch Bevollmächtigte Person
  • bei einem Zuzug aus dem Ausland: Heiratsurkunde und Geburtsurkunden, in übersetzter Form
  • Einzugsbestätigung des Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbestätigung)
    Falls Sie in eine in Ihrem Eigentum stehende Wohnung einziehen, erfolgt die Einzugsbestätigung als Eigenerklärung.


Wenn minderjährige Kinder nur mit einem Elternteil umziehen, werden zusätzlich folgende Dokumente benötigt:

  • Einverständniserklärung beider Elternteile und Kopie des Ausweises des abwesenden Elternteils bzw. Sorgerechtsnachweis bei alleinerziehenden Elternteilen (Sorgerechtsbeschluss oder Negativbescheinigung)

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundemeldegesetzes

Formulare

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