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Auf die Räder, fertig, los! STADTRADELN vom 10. bis 30. Mai

Die VG Unkel nimmt auch 2025 wieder an der internationalen Aktion STADTRADELN teil. Vom 10. bis 30. Mai 2025 sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen mitzumachen. Ziel ist es, in Teams drei Wochen lang möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen - sei es auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen oder in der Freizeit.

Wie kann ich mitmachen?

Jeder kann sich ab sofort über stadtradeln.de/vg-unkel oder über die STADTRADELN-App einem Team anzuschließen. Unternehmen, Schulen, Verwaltungen, Familien, Freundeskreise und Sportvereine sind eingeladen, Teams zu bilden und gegeneinander anzutreten. Bereits jetzt ist eine Registrierung, der Beitritt zu einem Team oder die Gründung eines eigenen Teams möglich. Einzelradler können sich dem vorhandenen Team "Offenes Team – Unkel" anschließen. Mit der kostenfreien STADTRADELN-App können Teilnehmende die geradelten Strecken bequem via GPS tracken und direkt ihrem Team und ihrer Kommune gutschreiben.

Foto Sabine Kindler-Glätzner "Siegerehrung in der VG Unkel 2024Das aktivste Team und die fleißigsten Radler werden bei der Siegerehrung am 24. Juni um 17:30 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung geehrt!

 





Bürgerbeteiligung

©Klima-Bündnis ServicesNeben dem Spaß und den direkten positiven Auswirkungen auf Umwelt und persönliche Gesundheit, kommt der Aktion bei Nutzung der STADTRADELN-App auch eine besondere Bedeutung als Bürgerbeteiligungsinstrument zu. Denn die App dient nebenbei als Planungsinstrument für Infrastrukturmaßnahmen. Sie liefert den Kommunen wertvolle Radverkehrsdaten, die eine Basis für Verkehrskonzepte sind. In der VG-Unkel kann gleichzeitig die Meldeplattform RADar! über die STADTRADELN-App mitgenutzt werden. Hier können Problemstellen und Hindernisse im Radwegenetz einfach in der Karte markiert und beschrieben werden. DAS Tool für eine bessere Radinfrastruktur! Die Hinweise werden im Anschluss ausgewertet und geprüft und anschließend geschaut, welche Meldungen zeitnah umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen (z.B. Asphaltarbeiten, Hindernisse, Wegeführung).

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

©Klima-Bündnis Services/Scholz_&_VolkmeUm auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist und wo noch nachgebessert werden muss.






STADTRADELN - Spielregeln

Mitmachen

1.       Registrieren
Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken. Falls du lieber offline an STADTRADELN teilnehmen möchtest, findest du unten weitere Informationen.

2.       Werbung machen! Baue dir ein starkes Team auf!

3.       Losradeln
©Klima-Bündnis ServicesWenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten, kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden. Wenn du deine Kilometer mit der STADTRADELN-App trackst, liefern diese automatisch wertvolle Radverkehrsdaten zur Erstellung des Radverkehrskonzepts für die VG Unkel. Denk auch daran, Meldungen zu Problemstellen einfach über die App oder unter https://www.radar-online.net/home abzugeben!

4.       Lass dich ehren bei der Siegerehrung am 24. Juni um 17:30!

 

Infos für Radler ohne Internetzugang oder ohne Smartphone

Auch alle Schülerinnen und Schüler sind herzlich eingeladen mitzuradeln! Wird kein Smartphone genutzt, können die©Klima-Bündnis Services Kilometer manuell unter stadtradeln.de/vg-unkel nachgetragen werden oder mittels eines ausgedruckten Bogens erfasst werden.

Hier ist ein Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung nutzen, zu finden.

Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer*innen, die ihre geradelten Kilometer nicht online eintragen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die STADTRADELN-Koordinatorin der VG Unkel Mareike Hähn, , Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Linzer Straße 4, 53572 Unkel.



/ Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung beantragen

Leistungsbeschreibung

In der Regel können Sie den Antrag auf Wiedergestattung Ihres Gewerbes erst nach 1 Jahr stellen. Dieser Zeitraum ist gesetzlich vorgeschrieben. Er gibt Ihnen die Möglichkeit, der Behörde durch eine geänderte Lebensweise zu zeigen, dass die Gründe für die Unzuverlässigkeit weggefallen sind. 

Aus übergeordneten Gründen – beispielsweise wirtschafts- oder strukturpolitischer Art – kann ausnahmsweise auch schon früher die Ausübung des Gewerbes wiedergestattet werden. Dies gilt beispielsweise für den Fall, dass die Wiederaufnahme des Gewerbes 

  • zusätzliche Arbeitsplätze schafft oder 
  • Gläubigern Ihres Betriebes den Schuldenabbau ermöglicht.

Allein der Wegfall der die Unzuverlässigkeit begründenden Umstände genügt nicht für die Verkürzung der Jahresfrist.
Hinweis:
Wenn Sie die Tätigkeit nach der Wiedergestattung wieder aufnehmen, müssen Sie zumindest gleichzeitig bei der zuständigen Behörde eine Gewerbeanzeige erstatten. Die Wiederaufnahme ist wie ein Neubeginn der Gewerbeausübung zu bewerten.

Sollte Ihnen zuvor wegen Unzuverlässigkeit eine Erlaubnis widerrufen worden sein, die für die Gewerbeausübung rechtlich erforderlich ist, so müssen Sie vor der Wiederaufnahme Ihrer erlaubnispflichtigen gewerblichen Tätigkeit erneut eine Erlaubnis beantragen. Dasselbe gilt, wenn zwischenzeitlich ein neues Erlaubniserfordernis eingeführt wurde.
 

Teaser

Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie in der Regel nach Ablauf 1  Jahres die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen beantragen. 

Verfahrensablauf

Reichen Sie bei der zuständigen Stelle einen formlosen schriftlichen oder elektronischen (zum Beispiel per E-Mail) Antrag auf Wiedergestattung der gewerblichen Tätigkeit und die dazu erforderlichen Unterlagen ein. 
Die zuständige Behörde prüft, ob Ihnen die Ausübung Ihrer Gewerbetätigkeit anhand Ihrer Nachweise wiedergestattet werden kann. Sie trifft hierfür eine Prognoseentscheidung bezogen auf eine künftige ordnungsgemäße Ausübung Ihres Gewerbes.
Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie den positiven Bescheid.
 

An wen muss ich mich wenden?

Voraussetzungen

Die Gründe, die zur Untersagung geführt hatten, liegen nicht mehr vor.
Die zuständige Behörde muss aufgrund Ihres zwischenzeitlichen Verhaltens außerdem die Prognose stellen können, dass Sie Ihr Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß ausüben werden.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nähere Angaben zur beabsichtigten Tätigkeit
  • Angaben zum Ort der beabsichtigten Gewerbeausübung
  • Nachweis, wodurch Sie seit der Gewerbeuntersagung Ihren Lebensunterhalt bestritten haben und ob Sie einer Arbeitnehmertätigkeit nachgegangen sind
  • Führungszeugnis 
  • Gewerbezentralregisterauszug 
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis und Bescheinigung des Insolvenzgerichts (erhältlich beim zuständigen Amts- oder Insolvenzgericht)
  • aktuelle Bescheinigungen: der Gewerbesteuer-, Finanzämter und Sozialversicherungsträger

Besonderheiten bei Zahlungsrückständen:

Hatten Sie zum Zeitpunkt der vorherigen Gewerbeuntersagung Zahlungsrückstände, dann müssen Sie jeweils aktuelle Bescheinigungen der Gewerbesteuer-, Finanzämter und der Sozialversicherungsträger vorlegen. Diese Bescheinigungen müssen Angaben enthalten über

  • die Höhe eventuell noch bestehender Rückstände, getrennt nach Haupt- und Nebenforderung
  • den Zeitraum, aus dem die eventuelle Hauptforderung stammt
  • nach der Gewerbeuntersagung getroffene Tilgungsvereinbarungen, deren Abschlussdatum, Regelungen und Einhaltung
  • die Durchführung von Zwangsbeitreibungsmaßnahmen, deren Art und Erfolg

Besonderheiten bei Wohnsitzwechsel:
Wenn Sie nach der damaligen Gewerbeuntersagung umgezogen sind, dann sind die Bescheinigungen aus der Schuldnerkartei des Insolvenzgerichtes, des Finanzamtes und des Gewerbesteueramtes sowohl von den aktuellen als auch von den zum Zeitpunkt der Gewerbeuntersagung zuständigen Behörden erforderlich.
 

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes sowie  nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Antragstellung: frühestens 1 Jahr nach Untersagung, in Ausnahmefällen auch früher möglich

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

-    Formulare: nein

-    Schriftform erforderlich: nein

-    Onlineverfahren möglich: ja (soweit angeboten)

-    Persönliches Erscheinen nötig: nein
 

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