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Auf die Räder, fertig, los! STADTRADELN vom 10. bis 30. Mai

Die VG Unkel nimmt auch 2025 wieder an der internationalen Aktion STADTRADELN teil. Vom 10. bis 30. Mai 2025 sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen mitzumachen. Ziel ist es, in Teams drei Wochen lang möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen - sei es auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen oder in der Freizeit.

Wie kann ich mitmachen?

Jeder kann sich ab sofort über stadtradeln.de/vg-unkel oder über die STADTRADELN-App einem Team anzuschließen. Unternehmen, Schulen, Verwaltungen, Familien, Freundeskreise und Sportvereine sind eingeladen, Teams zu bilden und gegeneinander anzutreten. Bereits jetzt ist eine Registrierung, der Beitritt zu einem Team oder die Gründung eines eigenen Teams möglich. Einzelradler können sich dem vorhandenen Team "Offenes Team – Unkel" anschließen. Mit der kostenfreien STADTRADELN-App können Teilnehmende die geradelten Strecken bequem via GPS tracken und direkt ihrem Team und ihrer Kommune gutschreiben.

Foto Sabine Kindler-Glätzner "Siegerehrung in der VG Unkel 2024Das aktivste Team und die fleißigsten Radler werden bei der Siegerehrung am 24. Juni um 17:30 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung geehrt!

 





Bürgerbeteiligung

©Klima-Bündnis ServicesNeben dem Spaß und den direkten positiven Auswirkungen auf Umwelt und persönliche Gesundheit, kommt der Aktion bei Nutzung der STADTRADELN-App auch eine besondere Bedeutung als Bürgerbeteiligungsinstrument zu. Denn die App dient nebenbei als Planungsinstrument für Infrastrukturmaßnahmen. Sie liefert den Kommunen wertvolle Radverkehrsdaten, die eine Basis für Verkehrskonzepte sind. In der VG-Unkel kann gleichzeitig die Meldeplattform RADar! über die STADTRADELN-App mitgenutzt werden. Hier können Problemstellen und Hindernisse im Radwegenetz einfach in der Karte markiert und beschrieben werden. DAS Tool für eine bessere Radinfrastruktur! Die Hinweise werden im Anschluss ausgewertet und geprüft und anschließend geschaut, welche Meldungen zeitnah umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen (z.B. Asphaltarbeiten, Hindernisse, Wegeführung).

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

©Klima-Bündnis Services/Scholz_&_VolkmeUm auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist und wo noch nachgebessert werden muss.






STADTRADELN - Spielregeln

Mitmachen

1.       Registrieren
Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken. Falls du lieber offline an STADTRADELN teilnehmen möchtest, findest du unten weitere Informationen.

2.       Werbung machen! Baue dir ein starkes Team auf!

3.       Losradeln
©Klima-Bündnis ServicesWenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten, kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden. Wenn du deine Kilometer mit der STADTRADELN-App trackst, liefern diese automatisch wertvolle Radverkehrsdaten zur Erstellung des Radverkehrskonzepts für die VG Unkel. Denk auch daran, Meldungen zu Problemstellen einfach über die App oder unter https://www.radar-online.net/home abzugeben!

4.       Lass dich ehren bei der Siegerehrung am 24. Juni um 17:30!

 

Infos für Radler ohne Internetzugang oder ohne Smartphone

Auch alle Schülerinnen und Schüler sind herzlich eingeladen mitzuradeln! Wird kein Smartphone genutzt, können die©Klima-Bündnis Services Kilometer manuell unter stadtradeln.de/vg-unkel nachgetragen werden oder mittels eines ausgedruckten Bogens erfasst werden.

Hier ist ein Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung nutzen, zu finden.

Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer*innen, die ihre geradelten Kilometer nicht online eintragen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die STADTRADELN-Koordinatorin der VG Unkel Mareike Hähn, , Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Linzer Straße 4, 53572 Unkel.



/ Sterbefall und Nachlass / Todesfall / Anmeldung einer Feuerbestattung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Rheinland-Pfalz eine verstorbene Person in Form einer Feuerbestattung beisetzen wollen, benötigen Sie eine schriftliche Bestattungsgenehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde des Bestattungsortes.

Darüber hinaus muss eine besondere amtliche Leichenschau (sogenannte 2. Leichenschau) vor der Einäscherung erfolgen. Hierfür müssen Sie die Feuerbestattung bei der zuständigen Behörde/Friedhofsträger beantragen.

Die Feuerbestattung setzt sich aus zwei Elementen zusammen, nämlich der Einäscherung der verstorbenen Person und der anschließenden Beisetzung der Urne mit der Totenasche.

Die Urne mit der Totenasche muss auf einem Friedhof beigesetzt werden. Die Grabart richtet sich nach dem Angebot des jeweiligen Friedhofsträgers.

Hinweis: Die meisten Formalitäten übernimmt in der Regel das beauftragte Bestattungsunternehmen. Dort erhalten Sie auch pietätvolle Beratung. Lassen Sie sich vor der Beauftragung die angebotenen Dienstleistungen und Preise erläutern.

Teaser

Jede Leiche muss bestattet werden. In Rheinland-Pfalz gilt der Bestattungszwang für Leichen in Form der Erd- oder Feuerbestattung. Die Feuerbestattung umfasst die Einäscherung eines Leichnams und die Beisetzung der Asche in einer Grabstätte.

Verfahrensablauf

  • Nach dem Eintritt des Todes wird eine Todesbescheinigung von einem Arzt ausgestellt. Aufgrund der Todesbescheinigung wird vom Standesamt eine Sterbeurkunde ausgestellt. Diese müssen Sie beim Träger des Friedhofs vorlegen, damit die Beisetzung erfolgen kann.
  • Bei einer Feuerbestattung muss vor der Einäscherung eine 2. Leichenschau von einem Arzt durchgeführt werden.
  • Danach wird die verstorbene Person in einem Krematorium eingeäschert.
  • Für die Durchführung der Bestattung müssen Sie nicht zwingend ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Jedoch ist eine solche Beauftragung ratsam, denn dieses erledigt auch sämtliche Formalitäten und Behördengänge für Sie.
  • Die Beisetzung können Sie individuell gestalten, wobei die Wünsche der verstorbenen Person beachtet werden sollten. 
  • Sollte sich die verstorbene Person ausdrücklich gegen eine Feuerbestattung entschieden haben, ist diese nicht gestattet.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich entweder an ein Bestattungsunternehmen, das sich üblicherweise bei Beauftragung um alle Formalitäten kümmert
oder:
•    für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt,
•    für die Durchführung einer (zweiten) besonderen amtlichen Leichenschau wegen der Einäscherung an die zuständige untere Gesundheitsbehörde (Amtsärztin/Amtsarzt),
•    für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt,
•    für die Bestattung, die Benutzung des Gemeindefriedhofes, evtl. der Leichenhalle sowie die Gestaltung der Grabstätte an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll,
•    für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Einäscherungsanlage (Krematorium) an einen Bestatter.
 

Zuständige Stelle

örtliche Friedhofsverwaltungen

Voraussetzungen

  • Die Einäscherung kann nur stattfinden, wenn dem zuständigen Krematorium die notwendigen Unterlagen vorliegen. Dazu gehört unter anderem eine Willenserklärung des Verstorbenen. Diese kann vor dem Tod abgegeben werden oder sie wird später von einem sogenannten „Totenfürsorgeberechtigten“ (meist ein Verwandter oder Freund) übernommen. Damit wird sichergestellt, dass eine Feuerbestattung auch wirklich dem Wunsch des Verstorbenen entspricht.
  • Sofern kein Erbe ermittelt werden kann, sind folgende Personen in der angegebenen Reihenfolge für die Bestattung verantwortlich, sofern sie voll geschäftsfähig sind:
  • Der Ehegatte/Lebenspartner,
  • die Kinder,
  • die Eltern,
  • der sonstige Sorgeberechtigte,
  • die Geschwister,
  • die Großeltern,
  • die Enkelkinder
  • Darüber hinaus müssen sowohl eine Todesbescheinigung als auch eine Sterbeurkunde vorliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei dem zuständigen Friedhofsträger oder Ihrem Bestattungsunternehmen.

In der Regel sind dies:

  • Antrag zur Feuerbestattung mit den erforderlichen Angaben
  • Sterbeurkunde
  • Todesbescheinigung (vertraulicher Teil)
  • Bescheinigung über die besondere amtliche Leichenschau
  • Bestattungsgenehmigung des Beisetzungsortes
  • Bevollmächtigung
  • Personalausweis
  • Geburts- oder Heiratsurkunde der verstorbenen Person
  • Kostenübernahmeerklärung
  • wenn vorhanden der letzte Wille der verstorbenen Person
  • gegebenenfalls eine Übernahmeerklärung für das Nutzungsrecht der Grabstätte
  • gegebenenfalls eine Bestätigung zur Auswahl der Grabstätte
  • gegebenenfalls Bestattungsfreigabe Staatsanwaltschaft

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Einäscherung muss grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen. Sie darf grundsätzlich frühestens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes erfolgen. Aus bestimmten Gründen kann die Ordnungsbehörde von den Fristen Ausnahmen genehmigen.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Kontaktieren Sie zunächst ein Bestattungsinstitut. Es regelt die Formalitäten und plant auf Ihren Wunsch die Feuerbestattung und deren Ablauf. Sprechen Sie mit dem Bestattungsunternehmen ab, welche Aufgaben Sie selbst erledigen möchten und welche der Bestatter übernehmen soll.

Folgende Leistungen können Sie vom Bestattungsinstitut beanspruchen:

  • Organisation des Krematoriums,
  • Überführung des Verstorbenen,
  • Formalitäten, vor allem Einholung der Sterbeurkunde und Terminabstimmungen,
  • Beratung bei der Wahl von Sarg und Urne, Grabstein,
  • Hygienische Versorgung, Ankleiden und Einbetten des Verstorbenen,
  • Aufbahrung,
  • Organisation der Trauerfeier.

FAQ

Mit der Leistungsbeschreibung erfolgt keine Rechtsberatung. Rechtliche Ratschläge oder Rechtsauskünfte sind u. a. den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten.

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