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Auf die Räder, fertig, los! STADTRADELN vom 10. bis 30. Mai

Die VG Unkel nimmt auch 2025 wieder an der internationalen Aktion STADTRADELN teil. Vom 10. bis 30. Mai 2025 sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen mitzumachen. Ziel ist es, in Teams drei Wochen lang möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen - sei es auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen oder in der Freizeit.

Wie kann ich mitmachen?

Jeder kann sich ab sofort über stadtradeln.de/vg-unkel oder über die STADTRADELN-App einem Team anzuschließen. Unternehmen, Schulen, Verwaltungen, Familien, Freundeskreise und Sportvereine sind eingeladen, Teams zu bilden und gegeneinander anzutreten. Bereits jetzt ist eine Registrierung, der Beitritt zu einem Team oder die Gründung eines eigenen Teams möglich. Einzelradler können sich dem vorhandenen Team "Offenes Team – Unkel" anschließen. Mit der kostenfreien STADTRADELN-App können Teilnehmende die geradelten Strecken bequem via GPS tracken und direkt ihrem Team und ihrer Kommune gutschreiben.

Foto Sabine Kindler-Glätzner "Siegerehrung in der VG Unkel 2024Das aktivste Team und die fleißigsten Radler werden bei der Siegerehrung am 24. Juni um 17:30 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung geehrt!

 





Bürgerbeteiligung

©Klima-Bündnis ServicesNeben dem Spaß und den direkten positiven Auswirkungen auf Umwelt und persönliche Gesundheit, kommt der Aktion bei Nutzung der STADTRADELN-App auch eine besondere Bedeutung als Bürgerbeteiligungsinstrument zu. Denn die App dient nebenbei als Planungsinstrument für Infrastrukturmaßnahmen. Sie liefert den Kommunen wertvolle Radverkehrsdaten, die eine Basis für Verkehrskonzepte sind. In der VG-Unkel kann gleichzeitig die Meldeplattform RADar! über die STADTRADELN-App mitgenutzt werden. Hier können Problemstellen und Hindernisse im Radwegenetz einfach in der Karte markiert und beschrieben werden. DAS Tool für eine bessere Radinfrastruktur! Die Hinweise werden im Anschluss ausgewertet und geprüft und anschließend geschaut, welche Meldungen zeitnah umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen (z.B. Asphaltarbeiten, Hindernisse, Wegeführung).

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

©Klima-Bündnis Services/Scholz_&_VolkmeUm auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist und wo noch nachgebessert werden muss.






STADTRADELN - Spielregeln

Mitmachen

1.       Registrieren
Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken. Falls du lieber offline an STADTRADELN teilnehmen möchtest, findest du unten weitere Informationen.

2.       Werbung machen! Baue dir ein starkes Team auf!

3.       Losradeln
©Klima-Bündnis ServicesWenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten, kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden. Wenn du deine Kilometer mit der STADTRADELN-App trackst, liefern diese automatisch wertvolle Radverkehrsdaten zur Erstellung des Radverkehrskonzepts für die VG Unkel. Denk auch daran, Meldungen zu Problemstellen einfach über die App oder unter https://www.radar-online.net/home abzugeben!

4.       Lass dich ehren bei der Siegerehrung am 24. Juni um 17:30!

 

Infos für Radler ohne Internetzugang oder ohne Smartphone

Auch alle Schülerinnen und Schüler sind herzlich eingeladen mitzuradeln! Wird kein Smartphone genutzt, können die©Klima-Bündnis Services Kilometer manuell unter stadtradeln.de/vg-unkel nachgetragen werden oder mittels eines ausgedruckten Bogens erfasst werden.

Hier ist ein Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung nutzen, zu finden.

Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer*innen, die ihre geradelten Kilometer nicht online eintragen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die STADTRADELN-Koordinatorin der VG Unkel Mareike Hähn, , Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Linzer Straße 4, 53572 Unkel.



/ Sterbefall und Nachlass / Todesfall / Sterbefall anzeigen

Leistungsbeschreibung

Der Tod eines Menschen ist spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, anzuzeigen.

Tritt der Sterbefall in einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung) ein, ist der Träger der Einrichtung dazu verpflichtet, den Fall schriftlich beim Standesamt anzuzeigen.

Tritt der Sterbefall außerhalb einer Einrichtung (Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim oder sonstigen Einrichtung) ein, so ist jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, und jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, verpflichtet den Sterbefall mündlich anzuzeigen. Mit der Anzeige kann auch ein Bestattungsunternehmen betraut werden.

Teaser

Sie sind zur Anzeige des Todes eines Menschen beim Standesamt spätestens drei Werktage nach Eintritt des Todes verpflichtet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei Anzeige eines Sterbefalls sollten Sie dem Standesamt

  • die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über die Auflösung,
  • die Geburtsurkunde,
  • einen Nachweis über den letzten Wohnsitz (z. B. Personalausweis, einfache Melderegisterauskunft, Mietvertrag, Stromrechnung oder vergleichbare Unterlagen) und
  • die ärztliche Bescheinigung über den Tod

des Verstorbenen vorlegen.

Auf die Vorlage der Geburtsurkunde können Sie ggf. verzichten, wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt des Verstorbenen aus einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben. Bitte informieren Sie sich ggf. beim zuständigen Standesamt.

Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies erforderlich ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Bereich der Mensch gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Antragsfrist: 3 Tage

Rechtsgrundlage

§ 28-31 PstG

Formulare

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