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Auf die Räder, fertig, los! STADTRADELN vom 10. bis 30. Mai

Die VG Unkel nimmt auch 2025 wieder an der internationalen Aktion STADTRADELN teil. Vom 10. bis 30. Mai 2025 sind alle Bürgerinnen und Bürger herzlich eingeladen mitzumachen. Ziel ist es, in Teams drei Wochen lang möglichst viele Kilometer mit dem Fahrrad zurückzulegen - sei es auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule, zum Einkaufen oder in der Freizeit.

Wie kann ich mitmachen?

Jeder kann sich ab sofort über stadtradeln.de/vg-unkel oder über die STADTRADELN-App einem Team anzuschließen. Unternehmen, Schulen, Verwaltungen, Familien, Freundeskreise und Sportvereine sind eingeladen, Teams zu bilden und gegeneinander anzutreten. Bereits jetzt ist eine Registrierung, der Beitritt zu einem Team oder die Gründung eines eigenen Teams möglich. Einzelradler können sich dem vorhandenen Team "Offenes Team – Unkel" anschließen. Mit der kostenfreien STADTRADELN-App können Teilnehmende die geradelten Strecken bequem via GPS tracken und direkt ihrem Team und ihrer Kommune gutschreiben.

Foto Sabine Kindler-Glätzner "Siegerehrung in der VG Unkel 2024Das aktivste Team und die fleißigsten Radler werden bei der Siegerehrung am 24. Juni um 17:30 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung geehrt!

 





Bürgerbeteiligung

©Klima-Bündnis ServicesNeben dem Spaß und den direkten positiven Auswirkungen auf Umwelt und persönliche Gesundheit, kommt der Aktion bei Nutzung der STADTRADELN-App auch eine besondere Bedeutung als Bürgerbeteiligungsinstrument zu. Denn die App dient nebenbei als Planungsinstrument für Infrastrukturmaßnahmen. Sie liefert den Kommunen wertvolle Radverkehrsdaten, die eine Basis für Verkehrskonzepte sind. In der VG-Unkel kann gleichzeitig die Meldeplattform RADar! über die STADTRADELN-App mitgenutzt werden. Hier können Problemstellen und Hindernisse im Radwegenetz einfach in der Karte markiert und beschrieben werden. DAS Tool für eine bessere Radinfrastruktur! Die Hinweise werden im Anschluss ausgewertet und geprüft und anschließend geschaut, welche Meldungen zeitnah umgesetzt werden können (z.B. Neumarkierungen) oder welche längerfristig geplant werden müssen (z.B. Asphaltarbeiten, Hindernisse, Wegeführung).

Die Ergebnisse des Wettbewerbs zeigen, wie viele Menschen bereits mit dem Fahrrad unterwegs sind und dadurch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Damit noch mehr Menschen dauerhaft vom Auto aufs Rad umsteigen, braucht es eine Radinfrastruktur, auf der sie schnell und sicher ans Ziel kommen.

©Klima-Bündnis Services/Scholz_&_VolkmeUm auf die Bedürfnisse der Radfahrenden aufmerksam zu machen, richtet sich das STADTRADELN auch an die Kommunalpolitiker*innen. Sie sind die Entscheidungsträger*innen, wenn es um die Radinfrastruktur und damit praktischen Klimaschutz vor Ort geht. Während der Aktion nehmen sie selbst die Lenkerperspektive ein und erfahren, wo die Kommune schon fahrradfreundlich ist und wo noch nachgebessert werden muss.






STADTRADELN - Spielregeln

Mitmachen

1.       Registrieren
Registriere dich hier für deine Kommune oder lade dir die STADTRADELN-App herunter, um deine Strecken zu tracken. Falls du lieber offline an STADTRADELN teilnehmen möchtest, findest du unten weitere Informationen.

2.       Werbung machen! Baue dir ein starkes Team auf!

3.       Losradeln
©Klima-Bündnis ServicesWenn die 21-Tage STADTRADELN in deiner Kommune starten, kannst Du losradeln, gemeinsam mit deinem Team Kilometer sammeln und dabei CO2 vermeiden. Wenn du deine Kilometer mit der STADTRADELN-App trackst, liefern diese automatisch wertvolle Radverkehrsdaten zur Erstellung des Radverkehrskonzepts für die VG Unkel. Denk auch daran, Meldungen zu Problemstellen einfach über die App oder unter https://www.radar-online.net/home abzugeben!

4.       Lass dich ehren bei der Siegerehrung am 24. Juni um 17:30!

 

Infos für Radler ohne Internetzugang oder ohne Smartphone

Auch alle Schülerinnen und Schüler sind herzlich eingeladen mitzuradeln! Wird kein Smartphone genutzt, können die©Klima-Bündnis Services Kilometer manuell unter stadtradeln.de/vg-unkel nachgetragen werden oder mittels eines ausgedruckten Bogens erfasst werden.

Hier ist ein Anmeldebogen für Team-Captains, die nicht die Online-Registrierung nutzen, zu finden.

Kilometer-Erfassungsbogen für Teilnehmer*innen, die ihre geradelten Kilometer nicht online eintragen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die STADTRADELN-Koordinatorin der VG Unkel Mareike Hähn, , Verbandsgemeindeverwaltung Unkel, Linzer Straße 4, 53572 Unkel.



/ Wohnberechtigungsschein (Allgemein)

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Sofern die Bescheinigung für eine ganz bestimmte Wohnung gewünscht wird, wird die sich auf eine bestimmte Wohnung beziehende Wohnberechtigungsbescheinigung von der Gemeinde-/Stadtverwaltung ausgestellt, in deren Bereich die gewünschte Wohnung liegt.


Beschreibung:



Eine Wohnberechtigungsbescheinigung ist erforderlich, wenn eine Sozialwohnung oder Wohnung, die im 3. Förderungsweg gefördert wurde, vermietet werden soll.
Diese Wohnungen dürfen nur an Wohnungssuchende vermietet werden, die zum Bezug berechtigt sind.Die Wohnberechtigung ist dem Vermieter durch die Übergabe einer Wohnberechtigungsbescheinigung nachzuweisen.



Voraussetzungen:

  • Antragsteller muss Wohnungssuchender i. S. des Wohnungsbindungsgesetzes sein. Wohnungssuchender ist, wer rechtlich und tatsächlich seinen Willen verwirklichen kann für sich und seine Familie für längere Zeit im Bundesgebiet seinen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen. Ausländischen Staatsangehörigen darf eine Wohnberechtigungsbescheinigung nur ausgestellt werden, wenn ihnen der Aufenthalt unbefristet erlaubt oder für mehrere Jahre (Mindestzeitraum von 2 Jahren) gestattet worden ist
  • Einhaltung einer Einkommensgrenze. Zum Bezug einer Sozialwohnung/einer im 3. Förderungsweg geförderten Wohnung ist der Wohnungssuchende berechtigt, der mit seinem Einkommen die im Zweiten Wohnungsbaugesetz bzw. die bei der Förderung festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die maßgebliche Einkommensgrenze bestimmt sich nach der Anzahl der zum Familienhaushalt gehörenden Personen. Dem gemäß wird auch das Einkommen aller zum Haushalt gehörenden Familienangehörigen angerechnet
  • Wohnungssuchende müssen Familienangehörige sein. Dazu zählen der Ehegatte, Verwandte in gerader Linie sowie Verwandte zweiten und dritten Grades in der Seitenlinie, Verschwägerte in gerader Linie sowie Verschwägerte zweiten und dritten Grades in der Seitenlinie sowie Pflegekinder ohne Rücksicht auf ihr Alter und Pflegeeltern.

Nichteheliche Wohngemeinschaften erhalten grundsätzlich keine Wohnberechtigungsbescheinigung. Eine Ausnahme besteht für Wohnungen des 3. Förderungsweges ab dem Förderjahr 1993 und nur für nichteheliche Wohngemeinschaften mit mindestens einem Kind.



Erforderliche Unterlagen:

  • Nachweis des Einkommens aller zum Haushalt gehörenden Familienangehörigen durch Verdienstbescheinigungen für den Antragsmonat und die 11 vorausgegangenen Monate, den letzten Rentenbescheid oder den Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld- oder Arbeitslosenhilfebescheid, Bescheid über den Bezug von Unterhaltsgeld, Sozialhilfebescheid), Nachweis über Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen)
  • letzter Steuerbescheid (bei erhöhten Werbungskosten)
  • Vertriebenenausweis oder Registrierschein (bei Aussiedlern
  • ausländerrechtlicher Nachweis über die Dauer des gestatteten Aufenthalts in der Bundesrepublik
  • Nachweis über das Bestehen einer Schwangerschaft
  • Schulbescheinigung für Kinder ab Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Studiennachweis

Nach Lage des Einzelfalles können weitere Unterlagen erforderlich sein.Antragsvordrucke sind bei der zuständigen Verwaltung erhältlich.



siehe auch

 

An wen muss ich mich wenden?
  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Wohngeldgesetz

Ihre Ansprechpartner

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