
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
Kennzeichen, die dazu dienen, Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden, können Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke schützen lassen.
Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben und Hörzeichen sein.
Eine Marke ist geschützt, wenn sie im Register des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen ist. Dafür müssen Sie sie anmelden. Markenschutz kann aber auch entstehen, wenn ein Zeichen im Geschäftsverkehr intensiv genutzt wird oder allgemein bekannt ist. Vom Schutz ausgeschlossen sind aber Zeichen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder solche, die die betreffenden Waren oder Dienstleistungen lediglich beschreiben (zum Beispiel das Wort "Äpfel" für die Ware "Obst").
Wenn Sie eine Marke eintragen lassen, erwerben Sie das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und Dienstleistungen zu benutzen. Sie können diese Marke jederzeit verkaufen, veräußern oder ein Nutzungsrecht, eine sogenannte Markenlizenz, an Ihrer Marke einräumen.
Eine Marke ist unbegrenzt verlängerbar. Sie wird aber aus dem Register gelöscht, wenn Sie die Verlängerungsgebühr nicht mehr zahlen, die nach jeweils zehn Jahren fällig wird.
Wenn Sie ein Schutzrecht anmelden wollen, können Sie das selbst tun. Sie können sich aber auch von einem Patent- oder Rechtsanwalt helfen lassen. Wohnen Sie außerhalb Deutschlands und haben weder Sitz noch Niederlassung hier, müssen Sie sich von einem in Deutschland zugelassenen Rechts- oder Patentanwalt vertreten lassen.
Hinweis: Das DPMA überprüft Ihre Markenanmeldung auf absolute Schutzhindernisse. Es prüft jedoch nicht, ob Ihre Marke Schutzrechte Dritter verletzt und in identischer oder ähnlicher Form bereits existiert. Sie sollten deshalb vor der Markenanmeldung recherchieren, ob die gewünschte Marke Rechte Dritter verletzt. Ansonsten könnte es sein, dass gegen Ihre Marke Widerspruch vor dem DPMA erhoben wird und diese eventuell zu löschen ist. Zudem kann gegen Ihre Marke mit Abmahnung oder mit Klagen vor Zivilgerichten vorgegangen werden.
Die Eintragung einer Marke können Sie schriftlich oder elektronisch beantragen.
Wenn Sie die Eintragung schriftlich beantragen möchten:
Wenn Sie die Eintragung elektronisch beantragen möchten:
Deutsches Patent- und Markenamt
Zentraler Kundenservice
Telefon: 089 2195-1000
München
Fax: 089 2195-2221
089 2195-4000
Servicezeiten:
Montag: 8.00 – 16:00 Uhr
Freitag: 8.00 – 14:00 Uhr
Dokumentenannahme:
Montag bis Donnerstag: 7:30 – 15:00 Uhr
Freitag: 7:30 – 14:00 Uhr
Jena
Dienststelle Jena
Fax: 03641 40-5690
03641 40-5800
Servicezeiten:
Montag: 9.00 – 15:30 Uhr
Freitag: 9.00 – 14:00 Uhr
Dokumentenannahme:
Montag bis Donnerstag: 8:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 8:00 – 14:00 Uhr
Berlin (Informations-und Dienstleistungszentrum Berlin, 10958 Berlin)
Fax: 030 25992-404
Servicezeiten:
Montag: 7.30 – 15:30 Uhr
Freitag: 7.30 – 14:00 Uhr
Dokumentenannahme:
Montag bis Donnerstag: 8:00 – 15:45 Uhr
Freitag: 8:00 – 14:15 Uhr
Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
80331 München
Telefon: 089 2195-1000
Formulare: Antrag Anmeldung zur Eintragung einer Marke in das Register
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein