
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Übersicht über die Dienstleistungen der Verbandsgemeindeverwaltung Unkel
Sollte eine Dienstleistung in der Rubrik "Verwaltung von A-Z" nicht aufgeführt sein, können Sie sich selbstverständlich direkt an die Mitarbeiter/innen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung wenden. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail senden.
Wenn bei Ihnen eine biologisch bedingte Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt, und diese durch eine ärztliche Bescheinigung bestätigt ist, können Sie beim Standesamt den Geschlechtseintrag in Ihrem Geburtenregister und Ihre Vornamen ändern.
Ihnen stehen dann die Möglichkeiten offen, den Geschlechtseintrag männlich, weiblich oder divers zu wählen bzw. den Geschlechtseintrag im Register offen zu lassen.
Bei Ihnen liegt eine biologisch bedingte Variante der Geschlechtsentwicklung vor und diese wurde ärztlich bescheinigt? Dann können Sie den Geschlechtseintrag in Ihrem Geburtenregister und Ihre Vornamen beim Standesamt ändern lassen.
Folgendes müssen Sie beachten:
Beglaubigung oder Beurkundung einer Erklärung zum Geschlecht oder zum Vornamen
Gebühr: 24,00 €
Ausstellung einer neuen Urkunde (nur durch das Geburtsstandesamt)
Gebühr: 12,00 €
Jede weitere gleichzeitig beantragte und im selben Arbeitsgang hergestellte Urkunde
Gebühr: 6,00 €